VonKilian Bäumlschließen
Ist es möglich, Geldgeschenke auf das Bürgergeld anzurechnen? Ein solcher Fall wurde nun vor Gericht verhandelt und ein deutliches Urteil gefällt.
Kassel – Laut dem Statistischen Bundesamt gab es Ende 2023 rund 5,5 Millionen Bürgergeld-Empfänger in Deutschland. Viele Menschen bekommen sogar trotz Arbeit Bürgergeld, wenn das Einkommen nicht reicht. Wenn Beziehende über ein Einkommen verfügen, wird es auf das Bürgergeld angerechnet. In diesen Fällen wird den Empfängern weniger Geld ausgezahlt, weil es mit dem Einkommen verrechnet wird.
Wie das Portal gegen-hartz.de berichtet, sollte in einem Fall kürzlich dem Bürgergeld sogar Geld angerechnet werden, dass als Weihnachtsgeschenk gedacht war. Der Fall wurde jetzt vor Gericht entschieden.
Gericht entscheidet über Geld als Weihnachtsgeschenk für Bürgergeld-Empfänger
Die Eltern des Bürgergeld-Empfängers hatten ihrem Sohn und seiner Lebensgefährtin ein Geldgeschenk von 400 Euro überwiesen und den Betreff „Für Weihnachten“ angegeben. Das Jobcenter wollte dieses Geld offenbar auf das Bürgergeld anrechnen, das Gericht kassierte dieses Vorhaben jedoch.
Grund dafür ist, dass es sich bei den 400 Euro um eine freiwillige Zuwendung handelt, die an keinerlei rechtliche Pflichten gebunden sei, wie im Sozialgesetzbuch festgehalten ist. Geldgeschenke zu Weihnachten seien zudem nicht zur Deckung des Existenzminimums gedacht, sondern dazu, sich einen Wunsch abseits der Existenz zu erfüllen.
Im nächsten Jahr könnte es schlechte Nachrichten für Bürgergeld-Empfänger geben
Für viele andere Bürgergeld-Empfänger könnte es nach Weihnachten jedoch weniger erfreuliche Nachrichten geben, denn die Versorgungslücke für 2025 besteht noch immer. Womöglich müssen sich einige Bürgergeld-Empfänger auf Post vom Jobcenter einstellen, denn die Wohnkosten vieler Personen sollen reduziert werden. (kiba)
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