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Beim Grillen außerhalb des eigenen Gartens kann es manchmal Ärger geben. Bei Hitze und Trockenheit ist zudem besondere Vorsicht geboten.
Grillen gehört für viele Deutsche zum Sommer einfach dazu. Im eigenen Garten ist es meistens unproblematisch. Wie auch am Balkon ist dort wegen der Nachbarn allerdings gegenseitige Rücksichtnahme gefragt – nicht selten kommt es wegen der Geruchsbildung oder wegen Lärm zu Streitigkeiten.
Auf öffentlichen Grünflächen ist das Grillen dagegen oft nicht erwünscht. Das kann zum Beispiel manche Parks betreffen, oder auch die Wiesen am See, wo der ein oder andere Grillfan eigentlich gern sein Fleisch oder Gemüse brutzeln würde. Welche Regeln gelten beim Grillen außerhalb des eigenen Gartens?
Grillen am See und im Park oft nicht erlaubt
„Die meisten Kommunen haben sich darauf geeinigt, dass das nur auf ausgewiesenen Grillplätzen geht“, sagt Sabine Krömer-Butz von der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald laut einem Bericht der Deutschen Presse-Agentur (dpa). In anderen Städten wiederum ist das Grillen an öffentlichen Plätzen erlaubt. „Aber man weiß oft nicht: Ist das städtisches Gebiet oder ist es privat oder gehört zum Beispiel zu einer Uni“, so die Expertin laut dpa.
In der Natur, also etwa im Wald oder auf einer Wiese am See, sei Grillen generell verboten – auch wenn man oft einen anderen Eindruck habe, weil viele Menschen sich nicht daran hielten.
Grillen im Sommer häufig ein Problem – im Wald ist es verboten
Ein besonderes Problem ist zudem die die Sommerhitze. Ein kleinster Funke reiche aus, um große Flächen von Wäldern zu vernichten, betont die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald auf ihrer Website. Fahrlässiges Verhalten von Waldbesuchen sei weiterhin die häufigste Brandursache. „Vom 1. März bis 31. Oktober sind Rauchen und offenes Feuer im Wald verboten“, heißt es unter anderem in der Mitteilung.
Zum Grillen ausgewiesene Plätze nutzen
Auch sonst ist die Hitze, verbunden mit der extremen Trockenheit, problematisch. „Nicht nur die Wälder sind in Brandgefahr, auch die ganzen Flächen“, erklärt die Expertin dem dpa-Bericht zufolge. „Das ist gerade richtig gefährlich. Bei Temperaturen um die dreißig Grad sind die entscheidenden obersten Bereiche etwa von herumliegendem Laub so ausgetrocknet, dass die Brandgefahr hochschnellt.“
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Bei einem Verstoß droht ein Bußgeld
Nicht wundern sollte man sich, wenn deshalb selbst ausgewiesene Grillplätze vorübergehend gesperrt sein könnten. Wer sich nicht an die jeweils geltenden Regeln hält, kann dem Bericht zufolge theoretisch mit bis zu 5.000 Euro Bußgeld belegt werden. „Meistens kommt es zu einem Verwarngeld zwischen fünf und 50 Euro“, so die Expertin laut dpa.
Regeln für den Waldbesuch
Für den Waldbesuch gelten der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald zufolge folgende Regeln:
- Grillen oder Entzünden eines Feuers: „Dies ist in einem Abstand von weniger als 100 Metern zum Wald gesetzlich verboten“, heißt es auf der Website.
- Rauchverbot im Wald: In den Wäldern von Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen herrsche ein ganzjähriges Rauchverbot, ansonsten im Sommerhalbjahr.
- Eine weitere Gefahr gehe von heiß gelaufenen Katalysatoren aus. „Pkw und Motorräder dürfen nur auf Parkplätzen und nicht auf Wiesen und Waldwegen abgestellt werden.“
- Müll sei auch aus Sicht des Brandschutzes ein Thema. „Jeder weggeworfene Abfall kann zu einem Brandherd werden.“
- Waldbrände müssten „unverzüglich der Feuerwehr (112) gemeldet“ werden.
Rubriklistenbild: © Wolfram Kastl/dpa

