Regelungen erklärt

Voraussetzung für Bürgergeld: Empfänger müssen drei Stunden arbeiten können

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Um Bürgergeld erhalten zu können, müssen Antragsteller in der Lage sein, mindestens drei Stunden pro Tag zu arbeiten. Was dahinter steckt, verrät echo24.de in diesem Artikel.

Immer wieder gibt es große Diskussionen ums Bürgergeld – sei es aufgrund der Höhe oder der Voraussetzungen, welche erfüllt werden müssen, um dieses zu erhalten. Wie echo24.de bereits berichtet hat, zählen zu den Voraussetzungen für das Beziehen von Bürgergeld unter anderem ein Mindestalter von 15 Jahren sowie ein Lebensmittelpunkt in Deutschland.

Während die anderen Voraussetzungen weitestgehend nachvollzogen werden können, gibt es um eine Voraussetzung immer wieder Verwunderung. Schließlich heißt es auf der Website der „Bundesagentur für Arbeit“ (BA), dass Bürgergeldempfängerinnen und -empfänger „mindestens 3 Stunden pro Tag arbeiten“ können müssen. Doch warum genau wurde diese Voraussetzung in den Regelkatalog aufgenommen?

Bürgergeld-Empfänger müssen mindestens drei Stunden arbeiten können: Das steckt dahinter

Tatsächlich steckt dahinter eine relativ banale Erklärung, die mit den unterschiedlichen Unterstützungsleistungen in Deutschland zu tun hat. Denn neben dem Bürgergeld gibt es beispielsweise auch noch die Sozialhilfe, welche ebenfalls Menschen in Not zusteht. Doch während beim Bürgergeld die Erwerbsfähigkeit, also die körperliche und geistige Verfassung, mindestens drei Stunden pro Tag zu arbeiten, essenziell ist, wird diese bei der Sozialhilfe explizit nicht vorausgesetzt.

Auf der Website der „Bundesregierung“ heißt es hierzu: „Sozialhilfe erhalten Menschen, die nicht arbeiten können, also „nicht erwerbsfähig“ sind. Als ‚nicht erwerbsfähig‘ gilt laut Gesetz jemand, der weniger als drei Stunden täglich einer Tätigkeit nachgehen kann.“

Das Bürgergeld und die Sozialhilfe richten sich demnach an unterschiedliche Personengruppen. Schließlich erhofft man sich durch das Bürgergeld auch, dass die Empfängerinnen und Empfänger wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden können, während dies bei Sozialhilfe-Empfängerinnen und -Empfängern in der Regel nicht mehr möglich ist.

Bürgergeld und der Sozialhilfe: Das sind die Unterschiede

Doch nicht nur in puncto Erwerbsfähigkeit gibt es Unterschiede zwischen dem Bürgergeld und der Sozialhilfe, sondern zum Beispiel auch in der Verwaltung. Während für die Vergabe des Bürgergeldes laut der „Bundesagentur für Arbeit“ das Jobcenter zuständig ist, müssen sich potenzielle Sozialhilfe-Empfängerinnen und -Empfänger gemäß des „Bundesministeriums für Arbeit und Soziales“ zunächst an ihre zuständige Kommune richten.

Während bei der Sozialhilfe in erster Linie eine finanzielle Unterstützung gewährleistet wird, erhalten Bürgergeld-Empfängerinnen und -Empfänger auch die Chance auf Qualifizierungsmaßnahmen, Weiterbildungen und Beratungsangebote. Auch dies unterstreicht erneut die unterschiedlichen Bedarfe der Empfängerinnen und Empfänger.

Rubriklistenbild: © Jens Kalaene/dpa

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