Hohe Strafen drohen

Autowäsche auf Privatgrundstück: Was erlaubt ist – und was nicht

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Wer sein Auto auf dem Privatgrundstück waschen will, muss aufpassen. Es gibt strenge Regeln und es drohen hohe Strafen.

Die einen waschen ihr Auto regelmäßig, andere dagegen nur selten – meist dann, wenn es gar nicht mehr anders geht. Bei der Autoreinigung gibt es im Sommer einige Dinge zu beachten, gleiches gilt auch für den Winter. Am bequemsten lässt sich der Schmutz natürlich in einer Waschanlage entfernen – doch es gibt auch Fahrzeuge, die man besser in der Waschbox mit dem Hochdruckreiniger wäscht, beispielsweise bei Mattlackierungen. Der ein oder andere möchte sich aber vielleicht das Geld sparen – und wäscht sein Auto lieber zu Hause. Doch Vorsicht: Das kann richtig teuer werden.

Auto selbst waschen: Was ist auf einem Privatgrundstück erlaubt?

Ob man sein Auto auf dem eigenen Grundstück überhaupt waschen darf, beziehungsweise in welchem Umfang, ist regional unterschiedlich. Generell besteht die Gefahr, dass umweltschädliche Stoffe wie Öl, Benzin oder Diesel ins Grundwasser gelangen könnten. Deswegen sollte man sich grundsätzlich sehr gut darüber informieren, was genau erlaubt ist. So ist laut dem Auto Club Europa (ACE) beispielsweise in einigen Regionen beispielsweise lediglich das Abspritzen des Wagens mit klarem Wasser zulässig – und auch das nur, sofern das entstehende Abwasser nicht in die Kanalisation oder ein offenes benachbartes Gewässer gelangt. Laut ADAC ist auf unbefestigtem Untergrund wie Rasen, Kies oder Schotter die Autowäsche auf dem eigenen Grundstück zumeist nicht erlaubt. Die genauen Vorschriften sind der örtlichen Satzung zu entnehmen.

Auto waschen auf Privatgrundstück: Es drohen hohe Strafen. (Symbolbild)

Auto auf Privatgrundstück waschen: Geldstrafen von bis zu 100.000 Euro möglich

Dazu kommt, dass in einigen Regionen auch der Wochentag berücksichtigt werden muss: In Baden-Württemberg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Berlin und Bremen ist es sonntags und an Feiertagen verboten, öffentlich wahrnehmbare Aufgaben wahrzunehmen – und dazu zählt auch die Autowäsche. In anderen Bundesländern ist das Auto waschen an einzelnen Feiertagen verboten. So unterschiedlich die Regelungen sind, so unterschiedlich sind auch die Bußgelder, die laut ACE meist bei 25 Euro beginnen. Doch es geht auch deutlich teurer: In Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen geht es erst bei 500 Euro los. Und in Sachsen können Verstöße gegen die Vorschriften mit bis zu 100.000 Euro geahndet werden.

Bußgeldkatalog: Mit welchen Geldstrafen Verkehrssünder rechnen müssen

Streit um Tempolimit für Ortsdurchfahrt
Zum 9. November 2021 ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Wer innerorts 16 bis 20 Stundenkilometer zu schnell fährt und geblitzt wird, zahlt statt wie früher 35 nun 70 Euro. © Sebastian Gollnow/dpa
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder.
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder. © Uwe Anspach/dpa
 Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. M
Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. (Symbolbild) © Arne Dedert/dpa
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläuterte.
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläutert hatte. Dies gelte dann, wenn Radfahrer vorschriftswidrig auf einem Gehweg fahren.  © Paul Zinken/dpa
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)  © Swen Pförtner/dpa
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen.
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen. © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen.
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen. (Archivbild/Symbolbild) © Sebastian Gollnow/dpa
Wer keine Rettungsgasse bildet, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
Wer keine Rettungsgasse bildet oder die sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.  © Patrick Seeger/dpa
Polizei-Kontrollaktion zu Drogen und Alkohol
Lkw-Fahrer, die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten. (Archivbild/Symbolbild)  © Julian Stratenschulte/dpa
Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.
Auto-Poser aufgepasst: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.  © Patrick Pleul/dpa

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Auto auf Privatgrundstück waschen: Mit Wasser die Scheiben reinigen ist erlaubt

Generell verboten ist auf Privatgrundstücken eine Motorwäsche, das Waschen mit chemischen Reinigungsmitteln und technischen Hilfsmitteln wie Dampfstrahlern. Erlaubt ist lediglich Staubsaugen, feine Politur auftragen und mit Wasser die Scheiben reinigen. Auch das Waschen auf der Straße ist laut den Experten praktisch kaum legal möglich. Weil es in der Regel als genehmigungspflichtige Sondernutzung angesehen wird und zudem gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) das Beschmutzen oder Benetzen der Straße verboten ist.

Für eine gründliche Autowäsche bleibt einem also nichts anderes übrig, als durch die Waschanlage zu fahren, beziehungsweise einen speziell dafür vorgesehenen Waschplatz aufzusuchen – auch, wenn man sein Auto am liebsten per Hand wäscht.

Rubriklistenbild: © Panthermedia/Imago

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