Die Bezeichnung „Rente mit 63“ war ursprünglich ein Synonym für die Option, dass besonders langjährig Versicherte mit mindestens 45 Beitragsjahren bei der Deutschen Rentenversicherung vorzeitig in den Ruhestand treten konnten. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, dass Versicherte die Möglichkeit hatten, zwei Jahre vor der regulären Altersgrenze ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand zu gehen.
Heute ist dies laut Anhalt jedoch nicht mehr umsetzbar: „Das Schlagwort Rente mit 63 sorgt deswegen für Verwirrung, weil es diese, zumindest mit 63 Jahren, heute nicht mehr gibt!“ Die Rente mit 63 ist kein offizieller Begriff, sondern eine umgangssprachliche Bezeichnung, die die Altersrente für langjährig Versicherte beschreibt. Diese garantiert allerdings keine abschlagsfreie Rente mit 63, sondern eine Rente nach 35 Versicherungsjahren.
Mit der Anhebung der Regelaltersgrenze für den Renteneintritt hat sich auch die Grenze für die Altersrente verschoben. Eine Rente mit 63 ohne Abzüge ist daher kaum noch möglich, wie Anhalt auch in einem YouTube-Video erklärt.
Rente mit 63 nur noch mit Abschlägen oder für Menschen mit Schwerbehinderung möglich
Heutzutage können nur noch langjährig Versicherte und Menschen mit Schwerbehinderungen jeweils mit Abschlägen tatsächlich mit 63 Jahren in den Ruhestand gehen. Langjährig Versicherte, die 35 Beitragsjahre bei der Rentenversicherung nachweisen können, haben die Möglichkeit, bis zu vier Jahre vor der regulären Altersgrenze in den Ruhestand zu gehen. Allerdings müssen sie dann pro Monat 0,3 Prozent ihrer Rente abgeben.
Für den Jahrgang 1964, bei dem die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren liegt, bedeutet dies einen maximalen Abschlag von 14,4 Prozent bei einer Rente mit 63. Für den Jahrgang 1959 beträgt der Abschlag bei einem Renteneintritt mit 63 Jahren 11,4 Prozent, für den Jahrgang 1960 sind es 12 Prozent, für den Jahrgang 1962 13,2 Prozent und für den Jahrgang 1963 13,8 Prozent.
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Schwerbehinderte Menschen, die eine Altersrente beantragen können, haben das Recht, ohne Abschläge zwei Jahre früher in den Ruhestand zu gehen. Für den Jahrgang 1964 bedeutet dies, dass die Rente für Versicherte mit Schwerbehinderung bereits mit 65 Jahren beginnt. Diese Versicherten können mit Abschlägen noch früher in den Ruhestand gehen. Eine Rente mit 63 bedeutet für sie also deutlich weniger Abschläge als für langjährig Versicherte ohne Schwerbehinderung. Doch auch Menschen, die nie gearbeitet haben, haben Anspruch auf Rente.
Tatsächliche Rente mit 63 laut Experten schon jetzt „Nicht mehr möglich“
Dr. Utz Anhalt erklärt gegenüber IPPEN.MEDIA, dass die ursprüngliche Form der Rente mit 63 heutzutage nicht mehr möglich ist: „Der Vorteil bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte besteht nicht in einer ‚Rente mit 63‘, sondern darin, zwei Jahre vor der aktuellen Regelaltersgrenze in den Ruhestand einzutreten. Mit der Erhöhung der Regelaltersgrenze verschiebt sich auch das Alter dafür, zwei Jahre vorzeitig ohne Abschläge in Rente zu gehen.“
„Eine tatsächliche Rente mit 63 ist für diejenigen, die heute diese Rentenform eingehen, nicht mehr möglich, da zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze heute nicht mehr 63 Jahre bedeutet“, stellt Anhalt klar, „Regulär in Rente gehen von Februar 2024 bis Januar 2025 diejenigen, die im Jahre 1958 geboren sind, also mit 66 Jahren. Damit wäre die ‚Rente mit 63‘, also die vorgezogene Altersrente für besonders langjährig Versicherte ohne Abschläge, eine Rente mit 64.“ (nr)