Unrealistisch?

Rente mit 63 ein Auslaufmodell? Laut Experten „nicht mehr möglich“

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Die Rente mit 63 ist ein heiß diskutiertes Thema. Ein Sozialrechtsexperte erklärt, warum sie heute kaum noch realisierbar ist.

Kassel – Früh in den Ruhestand zu gehen, ist der Traum vieler Deutscher. Wenn man genügend anrechenbare Jahre in der Rentenversicherung gesammelt und das 63. Lebensjahr erreicht hat, besteht die Möglichkeit, die Altersrente für langjährige Versicherte zu beanspruchen. Allerdings sind dabei Abschläge zu berücksichtigen. Dr. Utz Anhalt, ein Experte für Sozialrecht und Sozialpolitik, äußert auf gegen-hartz.de seine Bedenken bezüglich der „Rente mit 63“.

Existiert die „Rente mit 63“ noch?

Die Bezeichnung „Rente mit 63“ war ursprünglich ein Synonym für die Option, dass besonders langjährig Versicherte mit mindestens 45 Beitragsjahren bei der Deutschen Rentenversicherung vorzeitig in den Ruhestand treten konnten. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, dass Versicherte die Möglichkeit hatten, zwei Jahre vor der regulären Altersgrenze ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand zu gehen.

Heute ist dies laut Anhalt jedoch nicht mehr umsetzbar: „Das Schlagwort Rente mit 63 sorgt deswegen für Verwirrung, weil es diese, zumindest mit 63 Jahren, heute nicht mehr gibt!“ Die Rente mit 63 ist kein offizieller Begriff, sondern eine umgangssprachliche Bezeichnung, die die Altersrente für langjährig Versicherte beschreibt. Diese garantiert allerdings keine abschlagsfreie Rente mit 63, sondern eine Rente nach 35 Versicherungsjahren.

Mit der Anhebung der Regelaltersgrenze für den Renteneintritt hat sich auch die Grenze für die Altersrente verschoben. Eine Rente mit 63 ohne Abzüge ist daher kaum noch möglich, wie Anhalt auch in einem YouTube-Video erklärt.

Rente mit 63 nur noch mit Abschlägen oder für Menschen mit Schwerbehinderung möglich

Heutzutage können nur noch langjährig Versicherte und Menschen mit Schwerbehinderungen jeweils mit Abschlägen tatsächlich mit 63 Jahren in den Ruhestand gehen. Langjährig Versicherte, die 35 Beitragsjahre bei der Rentenversicherung nachweisen können, haben die Möglichkeit, bis zu vier Jahre vor der regulären Altersgrenze in den Ruhestand zu gehen. Allerdings müssen sie dann pro Monat 0,3 Prozent ihrer Rente abgeben.

Für den Jahrgang 1964, bei dem die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren liegt, bedeutet dies einen maximalen Abschlag von 14,4 Prozent bei einer Rente mit 63. Für den Jahrgang 1959 beträgt der Abschlag bei einem Renteneintritt mit 63 Jahren 11,4 Prozent, für den Jahrgang 1960 sind es 12 Prozent, für den Jahrgang 1962 13,2 Prozent und für den Jahrgang 1963 13,8 Prozent.

Renten-Meilensteine in Deutschland in Bildern – von Bismarck über Riester bis Müntefering

Otto von Bismarck brachte im Juni 1889 nach jahrelanger Debatte das „Gesetz über die Invaliditäts- und Altersversicherung“ durch den Reichstag.
Der Name Bismarck hallt bis heute nach. Auch weil Otto von Bismarck im Juni 1889 nach jahrelanger Debatte das „Gesetz über die Invaliditäts- und Altersversicherung“ durch den Reichstag brachte. Die Geburtsstunde der Rente in Deutschland. © Photo 12/www.imago-images.de
Der Holzstich zeigt Dreher, Gießer und Former in einer Porzellanfabrik um 1880.
Altersrente gab es damals aber erst ab dem vollendeten 70. Lebensjahr – die Lebenserwartung betrug damals nicht mal 50 Jahre. Der Holzstich zeigt Dreher, Gießer und Former in einer Porzellanfabrik um 1880. © imago stock&people/Imagebroker
Bismarcks politisches Kalkül war klar: Er wollte die Arbeiter besänftigen.
Bismarcks politisches Kalkül war klar: Er wollte die Arbeiter besänftigen. Rentenversichert waren zunächst Arbeiter und „kleine Angestellte“ mit Einkommen bis 2.000 Mark. Die Beiträge zahlten Arbeitgeber und -nehmer zu gleichen Teilen. © IMAGO/GRANGER Historical Picture Archive
Angestellte waren ab 1913 bei der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte angesiedelt.
Größere Reformen gab es Anfang des 20. Jahrhunderts. Angestellte waren ab 1913 bei der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte angesiedelt. Sie konnten schon ab 65 Jahren in Rente gehen – anders als Arbeiter. © imago stock&people/Arkivi
Das Bild zeigt verwundete deutsche Soldaten in Frankreich.
Vor dem Ersten Weltkrieg hatten die deutschen Rentenversicherungsanstalten Überschüsse, die sie etwa in Wohnungsbau steckten. Entlassungswellen und Hinterbliebenenrenten änderten das schnell. Das Bild zeigt verwundete deutsche Soldaten in Frankreich. © imageBROKER/GTW
Frauen im Ghetto Warschau bei erzwungener Näharbeit
Im NS-Regime werden Jüdinnen und Juden und andere verfolgte Gruppen aus der Rentenversicherung ausgeschlossen. Millionen von Zwangsarbeitern - im Foto: Frauen 1941 im Ghetto Dambrowa Gornicza bei erzwungener Näharbeit – bleiben ohne Rentenansprüche. Überschüsse der Kassen flossen in Kriegsanleihen. © Imago/Reinhard Schultz
Bundeskanzler Konrad Adenauer (r) gibt in Bonn seine Stimme für die Bundestagswahl 1957 ab
„Keine Experimente“ lautete Konrad Adenauers Slogan zur Bundestagswahl 1957. Bei der Rente wagte er aber eine Reform. Bis dato waren die Renten enorm gering, 50 DM war der Mindestsatz, der Durchschnitt nur unwesentlich höher. Nun änderte sich die Berechnung, Arbeiterrenten stiegen um etwa 60 Prozent. © DB/picture alliance/dpa
Willy Brandt im Jahr 1972.
Die nächste große Neuerung gab es unter Willy Brandt. Seit (dem Wahljahr) 1972 können auch Nicht-Pflichtversicherte in die Rentenversicherung einzahlen – etwa Selbstständige und Hausfrauen. Letzteres war ein Schritt zur Unabhängigkeit von den Ehemännern. Ab 1977 gab es dann auch einen „Versorgungsausgleich“ bei Scheidung. © Imago/Sven Simon
Norbert Blüm klebt Rentenplakat
„Die Rente ist sicher“: Auch mit diesem Satz blieb der mittlerweile verstorbene Arbeitsminister Norbert Blüm in Erinnerung. Auch Blüm kümmerte sich aber um die Lage der Rentnerinnen – er führte 1986 die „Mütterrente“ ein. Seither zählen Kindererziehungszeiten für die Rentenhöhe. © Peter Popp/picture-alliance/dpa
13 09 1985 Berlin Deutsche Demokratische Republik DDR Alte Frauen unterhalten sich
Die nächste große Herausforderung ist die Eingliederung der Bürger der ehemaligen DDR (hier ein Foto aus Ostberlin 1985) in die bundesdeutsche Rentenkasse. Die Deutsche Rentenversicherung preist rückblickend die Stärke des umlagefinanzierten Systems: „Die Rentenversicherung zahlte von einem Tag auf den anderen fast vier Millionen zusätzlicher Renten. Das wäre in einem kapitalgedeckten Rentensystem nicht vorstellbar gewesen.“ © imago stock&people/Franksorge
Kanzler Helmut Kohl (re.), Blüm und Finanzminister Theo Waigel
Die nächste Reform folgt dennoch – Kanzler Helmut Kohl (re.), Blüm und Finanzminister Theo Waigel (li.) müssen sparen, auch angesichts der alternden Bevölkerung. Ab 1992 steigen Altersgrenzen. Frauen und Arbeitslose (bislang bis 62 Jahren) und langjährige Versicherte (bis 63) müssen nun bis 65 arbeiten. Nur noch ein Jahr Kindererziehungszeit ist anrechenbar. © Michael Jung/dpa/picture-alliance
Koalitionsverhandlungen Riester Schröder
Auch Gerhard Schröders Rot-Grün hat ebenfalls Rentenpläne im Gepäck. Arbeitsminister Walter Riester leiht der „Riester-Rente“ seinen Namen – der Staat fördert auf ihrem Wege private Altersvorsorge. Das Modell gilt mittlerweile aber als Flop. Riester arbeitete später auch für Carsten Maschmeyers Finanzdienstleister AWD, dem die Reform gelegen gekommen sein dürfte. © picture-alliance / dpa | Hermann_J._Knippertz
Franz Münterfering und Angela Merkel 2007 im Bundestag.
Heikle Operation: SPD-Vizekanzler Franz Müntefering brachte 2007 die „Rente mit 67“ auf den Weg. Angela Merkels GroKo plante allerdings lange Übergangsfristen, noch bis 2031 dauert die Anhebung des Eintrittsalters an. Für Menschen, die 45 Jahre einzahlten, gab es eine Sonderregel. © Imago/Metodi Popow
Angela Merkel und Andrea Nahles 2017 bei einer Kabinettssitzung.
Müntefering war nicht mehr dabei als Merkels zweite GroKo 2017 das nächste „Rentenpaket“ schnürte. Arbeitsministerin war nun Andrea Nahles. Diesmal ging es um Erleichterungen. Langjährig Versicherte konnten nun ab 63 in Rente, die Mütterrente wurde ausgeweitet. 2018 kamen im „Rentenpakt“ (ohne drittes e) „Haltelinien“ für Beiträge und Rentenniveau hinzu. © Michael Kappeler/dpa/picture alliance
19 02 2017 Angleichung der Rente Rente Ostrente Westrente Ost West Altersruhegeld Angleichu
Fast 35 Jahre wird es gedauert haben – aber ab 2025 werden für die Rente in Ost- und Westdeutschland die gleichen Berechnungsgrößen gelten. Ein durchaus historischer Schritt. Beschlossen wurde er schon 2017. © imago stock&people/Steinach
Arbeitsminister Hubertus Heil – zuständig auch für die Rente – im Bundestag.
Die Evolution der Rente geht weiter: Seit 2021 gibt es die Grundrente als Zuschlag für Menschen, die unterdurchschnittlich verdient haben. Es wird nicht der Schlusspunkt sein: Angedacht – aber umstritten – ist die Aktienrente. Zugleich altert die deutsche Bevölkerung weiter, das Umlagesystem ist unter Druck. Ist die Rente sicher, auch über die Amtszeit von Hubertus Heil hinaus? Die Zukunft wird es zeigen. © Hannes P. Albert/dpa/picture-alliance

Schwerbehinderte Menschen, die eine Altersrente beantragen können, haben das Recht, ohne Abschläge zwei Jahre früher in den Ruhestand zu gehen. Für den Jahrgang 1964 bedeutet dies, dass die Rente für Versicherte mit Schwerbehinderung bereits mit 65 Jahren beginnt. Diese Versicherten können mit Abschlägen noch früher in den Ruhestand gehen. Eine Rente mit 63 bedeutet für sie also deutlich weniger Abschläge als für langjährig Versicherte ohne Schwerbehinderung. Doch auch Menschen, die nie gearbeitet haben, haben Anspruch auf Rente.

Tatsächliche Rente mit 63 laut Experten schon jetzt „Nicht mehr möglich“

Dr. Utz Anhalt erklärt gegenüber IPPEN.MEDIA, dass die ursprüngliche Form der Rente mit 63 heutzutage nicht mehr möglich ist: „Der Vorteil bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte besteht nicht in einer ‚Rente mit 63‘, sondern darin, zwei Jahre vor der aktuellen Regelaltersgrenze in den Ruhestand einzutreten. Mit der Erhöhung der Regelaltersgrenze verschiebt sich auch das Alter dafür, zwei Jahre vorzeitig ohne Abschläge in Rente zu gehen.“

„Eine tatsächliche Rente mit 63 ist für diejenigen, die heute diese Rentenform eingehen, nicht mehr möglich, da zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze heute nicht mehr 63 Jahre bedeutet“, stellt Anhalt klar, „Regulär in Rente gehen von Februar 2024 bis Januar 2025 diejenigen, die im Jahre 1958 geboren sind, also mit 66 Jahren. Damit wäre die ‚Rente mit 63‘, also die vorgezogene Altersrente für besonders langjährig Versicherte ohne Abschläge, eine Rente mit 64.“ (nr)

Rubriklistenbild: © Screenshot/Youtube Gegen Hartz / Eibner/Imago

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