Neues Verbot

Habecks Heizpläne sorgen für Wirbel: Wie lange darf ich noch mit Öl und Gas heizen?

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Ab 2024 sollen nach Habecks Plänen neue Öl- und Gasheizungen verboten werden. Aktuell ist es bis 2026 erlaubt. Wie lange dürfen Verbraucher noch mit Öl und Gas heizen?

München – Das Einbauverbot neuer Gas- und Ölheizungen der Bundesregierung kommt wohl ab dem Jahr 2024. Noch gibt es kein finales Gesetz, doch es existiert bereits ein Konzeptpapier von Habecks Heizplänen, wonach ab kommendem Jahr alle neuen Heizungen zu 65 Prozent aus erneuerbaren Energien Wärme herstellen sollen. Faktisch bedeuten die Pläne das Aus von Öl- und Gas-Heizungen.

„Es war ein guter und ein richtiger und ein gemeinsamer Beschluss“, sagte Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) dazu. Kritik gab es von der FDP und der CDU/CSU. Habeck sagte erneut Flexibilität bei der Ausgestaltung der Pläne zu. Schon jetzt seien Übergangslösungen, Provisorien und Härtefallregeln vorgesehen. So sagte er: „Also, es ist jetzt nicht ein starres Gesetz, sondern es atmet das Problembewusstsein.“

Wie lange darf ich noch mit Gas und Öl heizen? Verbot kommt wohl früher als 2026 – doch es gibt Ausnahmen

Doch was bedeuten Habecks Heizpläne zum Verbot für Öl- und Gasheizungen genau? Ab 2024 wären dann nur noch wenige Heizungen erlaubt: Wärmepumpen, Biomasse-Kessel – zum Beispiel für Holzpellets – oder Fernwärme, was vor allem in Ballungsräumen der Standard werden soll. Auch Wärmepumpen können dafür sorgen, dass die 65 Prozent erreicht werden. Für alte Heizungen bedeutet dies das Aus: Geräte mit mehr als 30 Jahren auf dem Buckel dürfen laut den Plänen nicht mehr betrieben werden. Bis 2045 sollen alle Heizungen mit fossilen Brennstoffen verboten sein – das Jahr, in dem sich Deutschland gesetzlich verpflichtet hat, klimaneutral zu werden.

Bis wann dürfen Verbraucher noch mit Öl heizen? Aktuell ist es zumindest noch bis 2026 erlaubt.

Es gibt jedoch Ausnahmen. Wenn eine Heizung kaputtgeht und nicht repariert werden kann, sieht das Papier vor, dass auch eine andere Anlage mit fossilen Brennstoffen als Übergangslösung bis zu drei Jahre lang betrieben werden darf. Die Übergangszeit kann bis auf fünf Jahre ausgedehnt werden, wenn der Anschluss ans Fernwärmenetz noch nicht vollzogen, aber absehbar ist. Außerdem soll es in bestimmten Härtefällen Ausnahmen geben. Dafür müssen Hauseigentümer Anträge bei den Behörden stellen. Ausnahmen soll es auch für Gebiete geben, denen keine alternative Wärmeerzeugung zu Öl möglich ist.

Habecks Heizpläne: Noch kein finales Gesetz – Stand jetzt dürfen Ölheizungen bis Ende 2025 gebaut werden

Die Umstellung oder eine Installation einer Wärmepumpe könnte sich allerdings für viele als schwierig gestalten, wie Thomas Zwingmann von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ZDF heute sagte. Vor allem bei unsanierten Häusern sieht er Probleme bei der Umsetzung von Habecks Hiezplänen infolge des Verbots für Öl- und Gasheizungen. Er rät: Wer seine Heizungsanlage bald erneuern muss, sollte zunächst einen Energieberater konsultieren.

Da kann man klären, welcher Heizungstyp infrage kommt. Man sollte dann auch eine sogenannte Heizlastberechnung durchführen – da wird die erforderliche Heizleistung ermittelt und geschaut, wie viel Wärme jeder einzelne Raum im Haus braucht.

Thomas Zwingmann von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegenüber ZDF heute

Somit könnte man auch feststellen, ob eine Wärmepumpe Sinn ergeben würde. Noch ist das Vorhaben kein Gesetz – aktuell steht ein gesetzlich verankertes Verbot ab 2026 fest. Bis das neue Gesetz in Kraft tritt, dürfen weiter Ölheizungen gebaut werden, also bis Ende 2025. (cgsc)

Rubriklistenbild: © Christian Charisius/dpa/Symbolbild

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