In sechs Bundesländern

Salmonellen-Fund: Süßspeise aus Supermarkt von Rückruf betroffen

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Eine Süßspeise aus dem Supermarkt ist von einem Rückruf betroffen. Der Grund dafür: Salmonellen. Das Produkt wurde in mehreren Bundesländern verkauft.

Hamm - Es gibt einen neuen Rückruf in Deutschland. Betroffen ist eine Süßspeise, die bereits im Supermarkt aus dem Verkauf genommen wurde. Es könnte aber sein, dass einige Kunden das Produkt noch zu Hause haben. Es sollte auf keinen Fall gegessen werden. In einer Probe sind Salmonellen nachgewiesen worden.

Salmonellen-Fund: Süßspeise aus Supermarkt von Rückruf betroffen

Das Produkt stammt vom Mannheimer Lebensmittelhändler BLG Kardesler GmbH. Es geht um „Suntat Helva mit Pistazien“, eine türkische Süßspeise mit Sesampaste mit der Los-Kennzeichnung „215G23“ und dem Mindesthaltbarkeitsdatum Juli 2025.

„Suntat Helva mit Pistazien“
  • Hersteller: BLG Kardesler GmbH aus Mannheim
  • Produkt: Suntat Helva mit Pistazien
  • Los-Kennzeichnung: 215G23
  • Mindesthaltbarkeitsdatum: Juli 2025

Salmonellen in Süßspeise gefunden – Erkrankung kann gefährlich werden

Laut lebensmittelwarnung.de wurden in einer Probe der Charge Salmonellen nachgewiesen. Salmonellen sind Bakterien, die Magen-Darm-Erkrankungen auslösen. Genannt wird diese Lebensmittelinfektion Salmonellose. Das Robert Koch-Institut (RKI) erklärt dazu: „Die Salmonellose manifestiert sich meist als akute Darmentzündung mit plötzlich einsetzendem Durchfall, Kopf- und Bauchschmerzen, Unwohlsein und manchmal Erbrechen. Häufig tritt leichtes Fieber auf. Die Symptome halten oft über mehrere Tage hinweg an. Bei Kleinkindern oder älteren Erwachsene kann die resultierende Dehydrierung stark ausgeprägt sein. In seltenen Fällen kann die initiale Darmentzündung einen septischen Verlauf mit zum Teil hohem Fieber annehmen.“

Wer das betroffene Produkt zu Hause hat, sollte es also auf keinen Fall essen. Der Händler teilt in einer Kundeninformation mit, dass Packungen mit dem genannten Mindesthaltbarkeitsdatum in den jeweiligen Märkten zurückgebracht werden können. Es gebe „selbstverständlich Ersatz“. Andere Mindesthaltbarkeitsdaten oder andere Produkte seien von dem Rückruf nicht betroffen.

Die Süßspeise kam dem Portal lebensmittelwarnung.de zufolge in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz in den Handel.

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Rubriklistenbild: © dorapics/Shotshop/Imago

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