VonRobin Dittrichschließen
Entlastungsleistungen für pflegebedürftige Personen mit einem Pflegegrad von 1 bis 5: Unter diesen Voraussetzungen haben Sie Anspruch auf 125 Euro.
Frankfurt – In Deutschland gibt es zahlreiche pflegebedürftige Personen, die den Wunsch haben, nicht in ein Pflegeheim zu gehen. Oftmals werden sie von Angehörigen oder Pflegediensten ambulant versorgt. In solchen Fällen besteht möglicherweise ein Anspruch auf Entlastungsleistungen, die pflegebedürftigen Menschen finanzielle Unterstützung bieten können.
Wer hat Anspruch auf Entlastungsleistungen für ambulante Pflege?
Ältere Menschen, die in ein Pflegeheim ziehen, weil sie sich nicht mehr selbst versorgen können, müssen mit diversen Kosten rechnen. Im Gegensatz dazu können Senioren, die ambulant in ihrem eigenen Haus oder ihrer Wohnung gepflegt werden, Entlastungsleistungen in Anspruch nehmen. Diese Leistungen sind darauf ausgerichtet, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zusätzlich zu unterstützen. Zum Beispiel besteht die Möglichkeit, dass geschulte Betreuungskräfte einen Teil der häuslichen Pflege für einige Stunden im Monat übernehmen.
Um pflegende Angehörige zu entlasten, sollen ihnen verschiedene Betreuungsangebote zur Verfügung gestellt werden. Insbesondere bei Personen, die an Demenz erkrankt sind, können diese Angebote wahre Wunder bewirken, da sie oft kreative Tätigkeiten beinhalten, welche die eigenen Fähigkeiten bewahren. Zu den Betreuungsangeboten zählen Unterstützung im Haushalt, Bewegungsangebote, Spaziergänge oder die Teilnahme an Sing- und Bastelgruppen. Jeder Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad von 1 bis 5, der zu Hause lebt, hat einen Anspruch auf diese Entlastungsleistungen.
Wie Sie die 125 Euro Entlastungsleistung für die Pflege erhalten
Gemäß der Verbraucherzentrale besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Entlastungsleistungen in Höhe von 125 Euro. Falls dieser Betrag nicht ausreicht, können bis zu 40 Prozent der Pflegesachleistungen stattdessen für Betreuungs- und Entlastungsleistungen genutzt werden. Zu den Pflegesachleistungen zählt gemäß Paragraf 36 SGB XI die professionelle häusliche Pflegehilfe, die körperliche Pflege, Betreuung und Haushaltsdienste erbringt. Je nach Pflegegrad können die Pflegesachleistungen bis zu 2095 Euro betragen.
Die 125 Euro Entlastungsleistungen können etwa hierfür verwendet werden:
- einmal pro Woche Hilfe im Haushalt oder beim Einkaufen
- einmal pro Woche Besuch einer Sing- und Bastelgruppe bei einem Wohlfahrtsverband
- einmal pro Woche Besuch eines Bewegungsangebots
- einmal pro Woche Spaziergang mit einer Ehrenamtlichen
- bei Bedarf Begleitung zum Arzt, zu Behörden und zu Konzerten durch Ehrenamtliche
Um den sogenannten Umwandlungsanspruch geltend zu machen, ist ein Antrag bei der Pflegekasse erforderlich. Für Entlastungsleistungen hingegen muss kein separater Antrag gestellt werden. Sobald eine Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde und die Person zu Hause gepflegt wird, besteht der Anspruch auf Entlastungsleistungen. Es ist jedoch wichtig, die entsprechenden Rechnungen aufzubewahren. Die Kosten für die Leistungen müssen zunächst selbst getragen werden, aber die Pflegeversicherung erstattet den Betrag nach Einreichung der Rechnungen. Die Verbraucherzentrale stellt einen Musterbrief für diesen Zweck zur Verfügung.
Für diesen von der Redaktion geschriebenen Artikel wurde maschinelle Unterstützung genutzt. Der Artikel wurde vor Veröffentlichung von Redakteurin Teresa Toth sorgfältig überprüft.
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