Hinzuverdienstgrenzen bei der EM-Rente steigen: Das gilt jetzt für Empfänger
VonJulia Cuprakowa
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Die Hinzuverdienstgrenze steigt im Jahr 2026 deutlich. Bezieher der EM-Rente profitieren dadurch finanziell. Die Arbeitszeitregelungen bleiben jedoch unverändert.
Seit 2026 gelten neue Regeln für die Hinzuverdienstgrenze bei der Erwerbsminderungsrente (EM-Rente). Für viele Bezieher bedeutet das: mehr finanzieller Spielraum neben der monatlichen Rente. Wer zusätzlich arbeiten möchte, kann künftig höhere Einkommen erzielen, ohne mit Kürzungen rechnen zu müssen. Welche Änderungen jetzt greifen und was Betroffene beachten sollten, zeigt ein Überblick.
Die Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) unterstützt Menschen, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nur eingeschränkt oder gar nicht arbeiten können, und sichert so einen finanziellen Grundschutz. (Symbolbild)
Höhere Hinzuverdienstgrenze: Mehr Geld zur Erwerbsminderungsrente möglich: Tabelle mit Überblick
Im Jahr 2026 treten gleich mehrere finanzielle Verbesserungen in Kraft. Wie echo24 bereits berichtete, profitieren vor allem Familien von Entlastungen, außerdem steigen Renten und Mindestlöhne. Auch Bezieher einer Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) können sich freuen: Die Hinzuverdienstgrenze wird angehoben. Damit ist es möglich, deutlich mehr Geld im Jahr zu verdienen, ohne dass eine Anrechnung auf die Rente erfolgt. Kürzungen der Rentenzahlungen müssen also nicht befürchtet werden.
Wie das Online-Portal Rentenbescheid24 erklärt, ist die Hinzuverdienstgrenze bei der EM-Rente nicht starr festgelegt, sondern wird dynamisch angepasst. Grundlage ist die Bezugsgröße nach § 18 SGB IV, aus der die Grenze jedes Jahr neu berechnet wird.
Bezugsgröße bei EM-Rente
Die Bezugsgröße bei der Erwerbsminderungsrente ist ein sozialversicherungsrechtlicher Rechenwert, der aus dem Durchschnittsentgelt aller gesetzlichen Rentenversicherten des Vorjahres abgeleitet und jährlich angepasst wird. Sie beträgt im Jahr 2025 genau 3745 Euro pro Monat.
Quelle: Deutsche Rentenversicherung
Im Jahr 2026 steigt die monatliche Bezugsgröße auf 3955 Euro. Dadurch erhöhen sich automatisch auch die anrechnungsfreien Hinzuverdienstgrenzen für Bezieher einer Erwerbsminderungsrente. Die folgende Tabelle zeigt die Hinzuverdienstgrenzen 2026 im Überblick (Quelle: Rentenbescheid24):
Jahr
Volle EM-Rente
Teilweise EM-Rente
2025
19.661,25 Euro
39.322,50 Euro
2026
20.763,75 Euro
41.527,50 Euro
Durch die Anpassung erhöht sich der anrechnungsfreie Jahresverdienst bei der vollen Erwerbsminderungsrente um mehr als 1100 Euro. Bei der teilweisen Erwerbsminderungsrente steigt die Mindestgrenze sogar um über 2200 Euro.
EM-Rente 2026: Hinzuverdienstgrenzen bei voller und teilweiser Erwerbsminderung
Grundsätzlich dürfen alle Bezieher einer Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) zusätzlich Geld verdienen. Die Hinzuverdienstgrenze steigt dabei jedes Jahr deutlich an. Bei voller Erwerbsminderung liegt die Grenze ab 2026 bei 20.763,75 Euro pro Kalenderjahr. Wichtig zu wissen: Es gibt weder eine monatliche Teilgrenze noch eine zeitanteilige Kürzung, selbst wenn die Rente erst im Laufe des Jahres beginnt, erklärt Rentenbescheid24.
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Bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente erhöht sich die Hinzuverdienstgrenze ab 2026 auf 41.527,50 Euro. Zusätzlich wird für viele Betroffene eine individuelle Hinzuverdienstgrenze berechnet, die sich an den Entgeltpunkten der letzten 15 Jahre orientiert – und oft deutlich über der Mindestgrenze liegt.
Diese Stundenlimits dürfen bei der Erwerbsminderungsrente nicht überschritten werden
Doch Vorsicht bei der EM-Rente: Nur weil Bezieher der Erwerbsminderungsrente im Jahr 2026 mehr hinzuverdienen dürfen, bedeutet das nicht automatisch, dass sie auch mehr arbeiten dürfen. Die Anspruchsregeln für die Rente bleiben unverändert.
Sowohl bei voller als auch bei teilweiser Erwerbsminderung ist die tägliche Arbeitszeit entscheidend. Die folgenden Stundenlimits zeigen, wie viele Stunden Betroffene maximal arbeitsfähig sein dürfen, um den Anspruch auf die EM-Rente zu behalten (Quelle: Deutsche Rentenversicherung):
Rente wegen voller Erwerbsminderung: Arbeitsfähigkeit unter 3 Stunden täglich.
Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung: Arbeitsfähigkeit zwischen 3 und unter 6 Stunden täglich.
Wer die Arbeitszeitgrenzen bei der EM-Rente überschreitet, riskiert eine Überprüfung durch die Rentenversicherung und unter Umständen den Verlust der bewilligten Erwerbsminderungsrente.
Erwerbsminderungsrentner können sechs Monate Wiederaufnahme einer Tätigkeit testen
Erwerbsminderungsrentner können seit 2024 im Rahmen einer Arbeitserprobung zudem etwa sechs Monate lang testen, ob ihnen die Wiederaufnahme oder Ausweitung einer Erwerbstätigkeit möglich ist, wie die dpa erklärt. In dem Zeitraum der sogenannten Arbeitserprobung gefährden sie ihren Rentenanspruch nicht. Erst wenn Erwerbsgeminderte dauerhaft bei der Tätigkeit bleiben, prüft die Deutsche Rentenversicherung, ob und in welchem Umfang in Zukunft Erwerbsminderungsrente gezahlt wird.