Mehr Geld für Rentner

Hinzuverdienstgrenzen bei der EM-Rente steigen: Das gilt jetzt für Empfänger

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Die Hinzuverdienstgrenze steigt im Jahr 2026 deutlich. Bezieher der EM-Rente profitieren dadurch finanziell. Die Arbeitszeitregelungen bleiben jedoch unverändert.

Seit 2026 gelten neue Regeln für die Hinzuverdienstgrenze bei der Erwerbsminderungsrente (EM-Rente). Für viele Bezieher bedeutet das: mehr finanzieller Spielraum neben der monatlichen Rente. Wer zusätzlich arbeiten möchte, kann künftig höhere Einkommen erzielen, ohne mit Kürzungen rechnen zu müssen. Welche Änderungen jetzt greifen und was Betroffene beachten sollten, zeigt ein Überblick.

Die Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) unterstützt Menschen, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nur eingeschränkt oder gar nicht arbeiten können, und sichert so einen finanziellen Grundschutz. (Symbolbild)

Höhere Hinzuverdienstgrenze: Mehr Geld zur Erwerbsminderungsrente möglich: Tabelle mit Überblick

Im Jahr 2026 treten gleich mehrere finanzielle Verbesserungen in Kraft. Wie echo24 bereits berichtete, profitieren vor allem Familien von Entlastungen, außerdem steigen Renten und Mindestlöhne. Auch Bezieher einer Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) können sich freuen: Die Hinzuverdienstgrenze wird angehoben. Damit ist es möglich, deutlich mehr Geld im Jahr zu verdienen, ohne dass eine Anrechnung auf die Rente erfolgt. Kürzungen der Rentenzahlungen müssen also nicht befürchtet werden.

Wie das Online-Portal Rentenbescheid24 erklärt, ist die Hinzuverdienstgrenze bei der EM-Rente nicht starr festgelegt, sondern wird dynamisch angepasst. Grundlage ist die Bezugsgröße nach § 18 SGB IV, aus der die Grenze jedes Jahr neu berechnet wird.

Bezugsgröße bei EM-Rente

Die Bezugsgröße bei der Erwerbsminderungsrente ist ein sozialversicherungsrechtlicher Rechenwert, der aus dem Durchschnittsentgelt aller gesetzlichen Rentenversicherten des Vorjahres abgeleitet und jährlich angepasst wird. Sie beträgt im Jahr 2025 genau 3745 Euro pro Monat.

Quelle: Deutsche Rentenversicherung

Im Jahr 2026 steigt die monatliche Bezugsgröße auf 3955 Euro. Dadurch erhöhen sich automatisch auch die anrechnungsfreien Hinzuverdienstgrenzen für Bezieher einer Erwerbsminderungsrente. Die folgende Tabelle zeigt die Hinzuverdienstgrenzen 2026 im Überblick (Quelle: Rentenbescheid24):

Jahr Volle EM-Rente Teilweise EM-Rente
202519.661,25 Euro 39.322,50 Euro
202620.763,75 Euro41.527,50 Euro

Durch die Anpassung erhöht sich der anrechnungsfreie Jahresverdienst bei der vollen Erwerbsminderungsrente um mehr als 1100 Euro. Bei der teilweisen Erwerbsminderungsrente steigt die Mindestgrenze sogar um über 2200 Euro.

EM-Rente 2026: Hinzuverdienstgrenzen bei voller und teilweiser Erwerbsminderung

Grundsätzlich dürfen alle Bezieher einer Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) zusätzlich Geld verdienen. Die Hinzuverdienstgrenze steigt dabei jedes Jahr deutlich an. Bei voller Erwerbsminderung liegt die Grenze ab 2026 bei 20.763,75 Euro pro Kalenderjahr. Wichtig zu wissen: Es gibt weder eine monatliche Teilgrenze noch eine zeitanteilige Kürzung, selbst wenn die Rente erst im Laufe des Jahres beginnt, erklärt Rentenbescheid24.

Renten-Meilensteine in Deutschland in Bildern – von Bismarck über Riester bis Müntefering

Otto von Bismarck brachte im Juni 1889 nach jahrelanger Debatte das „Gesetz über die Invaliditäts- und Altersversicherung“ durch den Reichstag.
Der Name Bismarck hallt bis heute nach. Auch weil Otto von Bismarck im Juni 1889 nach jahrelanger Debatte das „Gesetz über die Invaliditäts- und Altersversicherung“ durch den Reichstag brachte. Die Geburtsstunde der Rente in Deutschland. © Photo 12/www.imago-images.de
Der Holzstich zeigt Dreher, Gießer und Former in einer Porzellanfabrik um 1880.
Altersrente gab es damals aber erst ab dem vollendeten 70. Lebensjahr – die Lebenserwartung betrug damals nicht mal 50 Jahre. Der Holzstich zeigt Dreher, Gießer und Former in einer Porzellanfabrik um 1880. © imago stock&people/Imagebroker
Bismarcks politisches Kalkül war klar: Er wollte die Arbeiter besänftigen.
Bismarcks politisches Kalkül war klar: Er wollte die Arbeiter besänftigen. Rentenversichert waren zunächst Arbeiter und „kleine Angestellte“ mit Einkommen bis 2.000 Mark. Die Beiträge zahlten Arbeitgeber und -nehmer zu gleichen Teilen. © IMAGO/GRANGER Historical Picture Archive
Angestellte waren ab 1913 bei der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte angesiedelt.
Größere Reformen gab es Anfang des 20. Jahrhunderts. Angestellte waren ab 1913 bei der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte angesiedelt. Sie konnten schon ab 65 Jahren in Rente gehen – anders als Arbeiter. © imago stock&people/Arkivi
Das Bild zeigt verwundete deutsche Soldaten in Frankreich.
Vor dem Ersten Weltkrieg hatten die deutschen Rentenversicherungsanstalten Überschüsse, die sie etwa in Wohnungsbau steckten. Entlassungswellen und Hinterbliebenenrenten änderten das schnell. Das Bild zeigt verwundete deutsche Soldaten in Frankreich. © imageBROKER/GTW
Frauen im Ghetto Warschau bei erzwungener Näharbeit
Im NS-Regime werden Jüdinnen und Juden und andere verfolgte Gruppen aus der Rentenversicherung ausgeschlossen. Millionen von Zwangsarbeitern - im Foto: Frauen 1941 im Ghetto Dambrowa Gornicza bei erzwungener Näharbeit – bleiben ohne Rentenansprüche. Überschüsse der Kassen flossen in Kriegsanleihen. © Imago/Reinhard Schultz
Bundeskanzler Konrad Adenauer (r) gibt in Bonn seine Stimme für die Bundestagswahl 1957 ab
„Keine Experimente“ lautete Konrad Adenauers Slogan zur Bundestagswahl 1957. Bei der Rente wagte er aber eine Reform. Bis dato waren die Renten enorm gering, 50 DM war der Mindestsatz, der Durchschnitt nur unwesentlich höher. Nun änderte sich die Berechnung, Arbeiterrenten stiegen um etwa 60 Prozent. © DB/picture alliance/dpa
Willy Brandt im Jahr 1972.
Die nächste große Neuerung gab es unter Willy Brandt. Seit (dem Wahljahr) 1972 können auch Nicht-Pflichtversicherte in die Rentenversicherung einzahlen – etwa Selbstständige und Hausfrauen. Letzteres war ein Schritt zur Unabhängigkeit von den Ehemännern. Ab 1977 gab es dann auch einen „Versorgungsausgleich“ bei Scheidung. © Imago/Sven Simon
Norbert Blüm klebt Rentenplakat
„Die Rente ist sicher“: Auch mit diesem Satz blieb der mittlerweile verstorbene Arbeitsminister Norbert Blüm in Erinnerung. Auch Blüm kümmerte sich aber um die Lage der Rentnerinnen – er führte 1986 die „Mütterrente“ ein. Seither zählen Kindererziehungszeiten für die Rentenhöhe. © Peter Popp/picture-alliance/dpa
13 09 1985 Berlin Deutsche Demokratische Republik DDR Alte Frauen unterhalten sich
Die nächste große Herausforderung ist die Eingliederung der Bürger der ehemaligen DDR (hier ein Foto aus Ostberlin 1985) in die bundesdeutsche Rentenkasse. Die Deutsche Rentenversicherung preist rückblickend die Stärke des umlagefinanzierten Systems: „Die Rentenversicherung zahlte von einem Tag auf den anderen fast vier Millionen zusätzlicher Renten. Das wäre in einem kapitalgedeckten Rentensystem nicht vorstellbar gewesen.“ © imago stock&people/Franksorge
Kanzler Helmut Kohl (re.), Blüm und Finanzminister Theo Waigel
Die nächste Reform folgt dennoch – Kanzler Helmut Kohl (re.), Blüm und Finanzminister Theo Waigel (li.) müssen sparen, auch angesichts der alternden Bevölkerung. Ab 1992 steigen Altersgrenzen. Frauen und Arbeitslose (bislang bis 62 Jahren) und langjährige Versicherte (bis 63) müssen nun bis 65 arbeiten. Nur noch ein Jahr Kindererziehungszeit ist anrechenbar. © Michael Jung/dpa/picture-alliance
Koalitionsverhandlungen Riester Schröder
Auch Gerhard Schröders Rot-Grün hat ebenfalls Rentenpläne im Gepäck. Arbeitsminister Walter Riester leiht der „Riester-Rente“ seinen Namen – der Staat fördert auf ihrem Wege private Altersvorsorge. Das Modell gilt mittlerweile aber als Flop. Riester arbeitete später auch für Carsten Maschmeyers Finanzdienstleister AWD, dem die Reform gelegen gekommen sein dürfte. © picture-alliance / dpa | Hermann_J._Knippertz
Franz Münterfering und Angela Merkel 2007 im Bundestag.
Heikle Operation: SPD-Vizekanzler Franz Müntefering brachte 2007 die „Rente mit 67“ auf den Weg. Angela Merkels GroKo plante allerdings lange Übergangsfristen, noch bis 2031 dauert die Anhebung des Eintrittsalters an. Für Menschen, die 45 Jahre einzahlten, gab es eine Sonderregel. © Imago/Metodi Popow
Angela Merkel und Andrea Nahles 2017 bei einer Kabinettssitzung.
Müntefering war nicht mehr dabei als Merkels zweite GroKo 2017 das nächste „Rentenpaket“ schnürte. Arbeitsministerin war nun Andrea Nahles. Diesmal ging es um Erleichterungen. Langjährig Versicherte konnten nun ab 63 in Rente, die Mütterrente wurde ausgeweitet. 2018 kamen im „Rentenpakt“ (ohne drittes e) „Haltelinien“ für Beiträge und Rentenniveau hinzu. © Michael Kappeler/dpa/picture alliance
19 02 2017 Angleichung der Rente Rente Ostrente Westrente Ost West Altersruhegeld Angleichu
Fast 35 Jahre wird es gedauert haben – aber ab 2025 werden für die Rente in Ost- und Westdeutschland die gleichen Berechnungsgrößen gelten. Ein durchaus historischer Schritt. Beschlossen wurde er schon 2017. © imago stock&people/Steinach
Arbeitsminister Hubertus Heil – zuständig auch für die Rente – im Bundestag.
Die Evolution der Rente geht weiter: Seit 2021 gibt es die Grundrente als Zuschlag für Menschen, die unterdurchschnittlich verdient haben. Es wird nicht der Schlusspunkt sein: Angedacht – aber umstritten – ist die Aktienrente. Zugleich altert die deutsche Bevölkerung weiter, das Umlagesystem ist unter Druck. Ist die Rente sicher, auch über die Amtszeit von Hubertus Heil hinaus? Die Zukunft wird es zeigen. © Hannes P. Albert/dpa/picture-alliance

Bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente erhöht sich die Hinzuverdienstgrenze ab 2026 auf 41.527,50 Euro. Zusätzlich wird für viele Betroffene eine individuelle Hinzuverdienstgrenze berechnet, die sich an den Entgeltpunkten der letzten 15 Jahre orientiert – und oft deutlich über der Mindestgrenze liegt.

Diese Stundenlimits dürfen bei der Erwerbsminderungsrente nicht überschritten werden

Doch Vorsicht bei der EM-Rente: Nur weil Bezieher der Erwerbsminderungsrente im Jahr 2026 mehr hinzuverdienen dürfen, bedeutet das nicht automatisch, dass sie auch mehr arbeiten dürfen. Die Anspruchsregeln für die Rente bleiben unverändert.

Sowohl bei voller als auch bei teilweiser Erwerbsminderung ist die tägliche Arbeitszeit entscheidend. Die folgenden Stundenlimits zeigen, wie viele Stunden Betroffene maximal arbeitsfähig sein dürfen, um den Anspruch auf die EM-Rente zu behalten (Quelle: Deutsche Rentenversicherung):

  • Rente wegen voller Erwerbsminderung: Arbeitsfähigkeit unter 3 Stunden täglich.
  • Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung: Arbeitsfähigkeit zwischen 3 und unter 6 Stunden täglich.

Wer die Arbeitszeitgrenzen bei der EM-Rente überschreitet, riskiert eine Überprüfung durch die Rentenversicherung und unter Umständen den Verlust der bewilligten Erwerbsminderungsrente.

Erwerbsminderungsrentner können sechs Monate Wiederaufnahme einer Tätigkeit testen

Erwerbsminderungsrentner können seit 2024 im Rahmen einer Arbeitserprobung zudem etwa sechs Monate lang testen, ob ihnen die Wiederaufnahme oder Ausweitung einer Erwerbstätigkeit möglich ist, wie die dpa erklärt. In dem Zeitraum der sogenannten Arbeitserprobung gefährden sie ihren Rentenanspruch nicht. Erst wenn Erwerbsgeminderte dauerhaft bei der Tätigkeit bleiben, prüft die Deutsche Rentenversicherung, ob und in welchem Umfang in Zukunft Erwerbsminderungsrente gezahlt wird.

Rubriklistenbild: © Beispielfoto: dpa / Marijan Murat

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