Für Verbrenner und Elektroauto

Autofahren im Winter: Experten-Tipps helfen, richtig zu heizen und zu sparen

  • schließen

Wenn es im Winter richtig kalt wird, müssen Autofahrer die Heizung anschalten. Tipps vom Experten sorgen für einen warmen Innenraum und helfen beim Sparen.

Im Winter sehen sich Autofahrer mit unter Temperaturen nahe oder unter dem Gefrierpunkt ausgesetzt. Das Auto muss dann von Eis und Schnee befreit werden, da sonst schnell hohe Bußgelder drohen. Der Innenraum verwandelt sich indes in eine Kühlkammer. Abhilfe schafft die Heizung, doch wie geht das eigentlich richtig?

Diese Frage mag komisch klingen, doch es gibt tatsächlich einige Fehler, die sich leicht vermeiden lassen. Mit einigen Tipps des ATU-Experten Franz Eiber lässt sich der Innenraum schnell und ohne große Energieverbräuche auf angenehme Temperaturen bringen.

Im Winter ist die Heizung unverzichtbar. Einige Experten-Tipps helfen dabei sich richtig zu benutzten.

Autofahren im Winter: Experten-Tipps helfen, richtig zu heizen

Worauf Autofahrer unter allen Umständen verzichten sollten, ist, den Motor im Stand warmlaufen zu lassen. Das mag zwar verführerisch klingen, ist aber keine Lösung. Ganz im Gegenteil: Im Stand braucht der Motor deutlich länger, um auf Betriebstemperatur zu kommen und verbraucht unnötig Sprit. Das schadet nicht nur der Umwelt, sondern kann auch schnell ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro nach sich ziehen.

Besser ist es hingegen, die Klimaanlage auch im Winter einzuschalten. Statt für kühle Temperaturen sorgte diese in der kalten Jahreszeit dafür, dass die Luftfeuchtigkeit im beheizten Cockpit niedrig bleibt. Somit wird verhindert, dass die Scheiben beschlagen und die Sicht beeinträchtigen. Die Klimaanlage funktioniert jedoch nur bei Temperaturen über fünf Grad Celsius. „Ist es kälter, schalten die meisten Klimaanlagen automatisch ab, um Vereisungen zu verhindern“, betont Eiber. Auch eine regelmäßige Wartung ist wichtig.

Autofahren im Winter: Experte erklärt Richtige Einstellung der Heizung

Der ATU-Experte rät auch davon ab, im Winter die Jacke im Auto anzubehalten. Der Grund: Bei einem Unfall kann es sein, dass der Sicherheitsgurt nicht richtig hält. Besser sei es daher, die Sitzheizung einzuschalten. Ist diese nicht vorhanden, eignen sich auch beheizbare Sitzauflagen als Alternative.

Bußgeldkatalog: Mit welchen Geldstrafen Verkehrssünder rechnen müssen

Streit um Tempolimit für Ortsdurchfahrt
Zum 9. November 2021 ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Wer innerorts 16 bis 20 Stundenkilometer zu schnell fährt und geblitzt wird, zahlt statt wie früher 35 nun 70 Euro. © Sebastian Gollnow/dpa
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder.
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder. © Uwe Anspach/dpa
 Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. M
Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. (Symbolbild) © Arne Dedert/dpa
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläuterte.
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläutert hatte. Dies gelte dann, wenn Radfahrer vorschriftswidrig auf einem Gehweg fahren.  © Paul Zinken/dpa
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)  © Swen Pförtner/dpa
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen.
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen. © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen.
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen. (Archivbild/Symbolbild) © Sebastian Gollnow/dpa
Wer keine Rettungsgasse bildet, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
Wer keine Rettungsgasse bildet oder die sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.  © Patrick Seeger/dpa
Polizei-Kontrollaktion zu Drogen und Alkohol
Lkw-Fahrer, die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten. (Archivbild/Symbolbild)  © Julian Stratenschulte/dpa
Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.
Auto-Poser aufgepasst: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.  © Patrick Pleul/dpa

Ein weiterer Faktor ist zu dem die richtige Einstellung der Heizung. Sollte die Windschutzscheibe beschlagen sein, rät Eiber dazu, das Gebläse auf die höchste Stufe zu stellen und die Luft auf die Scheibe zu leiten. Erst wenn die Sicht frei ist, sollten sich Autofahrer um die Regelung der Temperatur kümmern. „Das Gebläse wird dazu auf mittlere Stärke zurückgeregelt und die Düsen auf die Stellung Frontscheibe und Fußraum eingestellt“, sagt der ATU-Experte. Die Wärme kann dann von unten aufsteigen und den Innenraum aufheizen. Ideal ist im Übrigen eine Temperatur von 20 bis 21 Grad.

Autofahren im Winter: Elektroautofahrer können beim Heizen auch sparen

Zudem sollten Autofahrer im Winter Stromfresser wie beheizbare Scheiben und Außenspiegel nach Gebrauch ausschalten. Immerhin haben diese keinen Einfluss auf die Temperatur im Innenraum, verbrauchen aber unnötig Strom. Deutlich energiesparender sind hingegen ein beheiztes Lenkrad sowie die Standheizung. Der Energieverbrauch für das Vorheizen gleicht sich bei letzterer durch den fehlenden Kaltstart fast wieder aus.

Noch mehr spannende Auto-Themen finden Sie in unserem kostenlosen Newsletter unseres Partners 24auto.de

Natürlich lässt sich auch beim Elektroauto sparen. Im Vergleich zum Verbrenner haben die Stromer dabei den Vorteil, dass wegen der elektrischen Heizung sofort warme Luft in den Innenraum strömt. Wer Strom sparen möchte, sollte daher die Temperatur niedriger stellen oder ganz auf Umluft schalten. „Sind E-Fahrer oder E-Fahrerinnen alleine unterwegs, genügt häufig sogar das Einschalten der Sitz- und Lenkradheizung. Beide beeinträchtigen die Akkuleistung deutlich geringer als der elektrische Zuheizer“, betont Eiber. Ein weiterer Vorteil: Elektroautos können über die Vorheizfunktion bzw. Standheizung vorgewärmt werden. Somit ist es schon beim Einsteigen schön warm und auch das lästige Kratzen entfällt. Der Experte rät jedoch dazu, das Auto an der Wallbox oder einer Ladesäule anzuschließen, um die Batterieleistung nicht zu mindern.

Rubriklistenbild: © Franziska Kraufmann/dpa

Kommentare