Qualität lässt nach

Reifenwechsel steht an: Ab welchem Alter müssen neue her?

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Manche Autofahrer legen keine großen Strecken zurück, weshalb auch nach vielen Jahren noch genügend Profil auf den Reifen ist. Dennoch sollte man sie nach einem gewissen Zeitraum ersetzen.

Für die meisten Autofahrer steht zweimal im Jahr der saisonale Reifenwechsel an, bei dem man einige Punkte beachten sollte, wenn man ihn selbst durchführt. Der ein oder andere umgeht das Problem mit Ganzjahresreifen – die sich allerdings nicht für jedes Autofahrer-Profil eignen. Abzuraten ist auch davon, im Sommer weiter mit den Winterreifen zu fahren – und umgekehrt natürlich genauso. Gesetzlich vorgeschrieben ist für Reifen eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern – was allerdings als das absolute Minimum gilt. Empfohlen werden bei Sommerreifen mindestens drei Millimeter, bei Winterreifen mindestens vier Millimeter. Doch: Gibt es eigentlich auch so etwas wie ein Verfallsdatum für Reifen?

Profiltiefe messen wie die Profis

Sie möchten auf Nummer sicher gehen, ob das Profil wirklich noch straßentauglich ist? Dann machen Sie es sich einfach – und messen Sie in Sekundenschnelle digital. Ein professioneller Profiltiefenmesser (werblicher Link) kostet nicht einmal 10 €, bringt aber Gewissheit mit einer Genauigkeit von 0,01 mm.

Reifenwechsel steht an: Ab welchem Alter sollten neue her?

Eine gesetzliche Vorschrift zum maximalen Alter von Reifen von Autos existiert in Deutschland nicht, erklärt der ADAC. Empfehlungen von Experten, wann man Reifen – auch mit noch ausreichendem Profil – austauschen sollte, gibt es dennoch. Zunächst einmal sollte man aber wissen, wie man überhaupt das Alter eines Reifens herausfindet. Das Herstellungsdatum der Pneus verrät die sogenannte DOT-Nummer auf der Seitenflanke: Die vierstellige Zahl im letzten Block setzt sich aus Woche und Jahr der Herstellung zusammen: Ein Reifen mit der Prägung 2322 wäre also in der Kalenderwoche 23 des Jahres 2022 produziert worden.

Reifen austauschen: Witterungsbedingungen setzen den Pneus zu

Das Problem: Die Eigenschaften eines Reifens verändern sich im Laufe der Zeit zum Negativen. Extreme Temperaturen, UV-Licht oder Feuchtigkeit beispielsweise, können diesen Prozess beschleunigen. Es verschlechtert sich beispielsweise die Elastizität und auch die Haftfähigkeit der Pneus. Das Material wird spröder und rissig. Laut einer Untersuchung der DEKRA aus dem Jahr 2018 steigt das Risiko des Ausfalls eines Reifens ab einem Alter von sechs Jahren deutlich an.

Eine gesetzliche Regelung für das Alter von Autoreifen gibt es nicht – dennoch gibt es Empfehlungen von Experten, wann man sie ersetzen sollte. (Symbolbild)

Reifen austauschen: ADAC empfiehlt Winterreifen nach spätestens acht Jahren zu ersetzen

Speziell bei den „weichen“ Winterreifen ist die Aushärtung ein Problem. Der ADAC empfiehlt deshalb, Winterreifen ab einem Alter von acht Jahren nicht mehr zu nutzen. Sommerreifen sollten spätestens zehn Jahre nach der Produktion ausgetauscht werden. Bei den neuen Reifen lohnt es sich zudem, auf Qualität zu achten – beim jüngsten Sommerreifentest des Automobilklubs fielen sieben Reifen mit der Note „mangelhaft“ durch. Diese Pneus seien laut den Experten teils „brandgefährlich“.

Bußgeldkatalog: Mit welchen Geldstrafen Verkehrssünder rechnen müssen

Streit um Tempolimit für Ortsdurchfahrt
Zum 9. November 2021 ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Wer innerorts 16 bis 20 Stundenkilometer zu schnell fährt und geblitzt wird, zahlt statt wie früher 35 nun 70 Euro. © Sebastian Gollnow/dpa
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder.
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder. © Uwe Anspach/dpa
 Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. M
Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. (Symbolbild) © Arne Dedert/dpa
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläuterte.
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläutert hatte. Dies gelte dann, wenn Radfahrer vorschriftswidrig auf einem Gehweg fahren.  © Paul Zinken/dpa
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)  © Swen Pförtner/dpa
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen.
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen. © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen.
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen. (Archivbild/Symbolbild) © Sebastian Gollnow/dpa
Wer keine Rettungsgasse bildet, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
Wer keine Rettungsgasse bildet oder die sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.  © Patrick Seeger/dpa
Polizei-Kontrollaktion zu Drogen und Alkohol
Lkw-Fahrer, die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten. (Archivbild/Symbolbild)  © Julian Stratenschulte/dpa
Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.
Auto-Poser aufgepasst: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.  © Patrick Pleul/dpa

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Reifen nach bestimmtem Alter austauschen: gesetzliche Regelung nur für Anhänger und Wohnwagen

Eine gesetzliche Regelung für das Reifenalter gibt es übrigens für Anhänger und Wohnwagen, die bis zu einer Geschwindigkeit von 100 km/h zugelassen sind: Diese müssen spätestens nach sechs Jahren ersetzt werden.

Wer seine Reifen in der Werkstatt wechseln lässt, sollte ohnehin von den Profis darauf hingewiesen werden, wenn die Reifen nicht mehr in Ordnung sind. Wer den Wechsel selber angeht, sollte schon mal bei der Einlagerung der Reifen einen genauen Blick auf die Pneus werfen – und sie zum einen auf Schäden untersuchen und zum anderen das Produktionsdatum unter die Lupe nehmen.

Rubriklistenbild: © YAY Images/Imago

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