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Dank Tarifeinigung: Angestellten winkt satte Extrazahlung von 3000 Euro

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Im Rahmen der Tarifeinigung haben sich die Vertragsparteien auch über Sonderzahlungen zum Inflationsausgleich geeinigt. Ab Juni startet die Auszahlung der Prämien.

München – Die Bundesregierung hat im Rahmen des dritten Entlastungspakets die Inflationsprämie beschlossen. Dadurch wurde es Arbeitgebern ermöglicht, ihren Mitarbeitern eine steuerfreie Auszahlung von 3.000 Euro zu gewähren.

Dank der Tarifeinigung in der Tarifrunde 2023 winkt nicht nur Pensionären eine satte Extrazahlung, sondern auch allen Angestellten im öffentlichen Dienst. Gewerkschaften und Arbeitgeber hatten sich auf ein Tarifergebnis geeinigt, das 2,5 Millionen Beschäftigte im öffentlichen Dienst betrifft.

Beschäftigten des öffentlichen Dienstes können sich über eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichszahlung in Höhe von 3.000 Euro freuen. (Symbolbild) 

Erste Auszahlung nach der Tarifeinigung: 1240 Euro Prämie für öffentlichen Dienst im Juni 2023

Im Rahmen der Tarifeinigung für Beschäftigte im öffentlichen Dienst am 22. April 2023 wurde auch die Inflationsprämie ausgehandelt. Schon im Juni soll die erste Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie an die Beschäftigten bei Kommunen und Bund erfolgen. Die Angestellten, die nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) bezahlt werden, erhalten insgesamt eine steuer- und abgabenfreie Bonuszahlung in Höhe von 3000 Euro.

Beim Einkauf Geld sparen: Welche Tipps und Tricks Verbraucher kennen sollten

Bei der Auswahl im Supermarkt entstehen oft Impulseinkäufe.
Tipp 1: Bei der riesigen Auswahl im Supermarkt entstehen oft unnötige Impulseinkäufe. Mit einem Essensplan kann man gezielt die Lebensmittel kaufen, die man für seine Gerichte auch braucht. So spart man nicht nur an der Kasse einiges an Geld, sondern kann auch eventueller Lebensmittelverschwendung entgegenwirken. © Oleksandr Voskresenskyi via imag
Hungrig sollte man nicht einkaufen gehen.
Tipp 2: Niemals hungrig einkaufen gehen. Wer Hunger hat, neigt dazu, alles was er gerne isst einfach in den Einkaufswagen zu packen und steht am Ende mit einem teureren Einkauf als geplant an der Kasse. Am besten, man geht nach dem Frühstück oder Mittagessen einkaufen. © Bernd54 via www.imago-images.de
Einkauf in einem Supermarkt oder Discounter zu Zeiten voTipp 3: Auf den Grundpreis achten: Vor Allem der Vergleich zwischen Markenprodukt und Eigenmarke lohnt sich. Meist bekommt man für weniger Geld genauso gute Eigenmarkenprodukte. Um einfacher vergleichen zu können, gilt es auf den Grundpreis zu schauen, der meist in Liter oder Kilogramm angegeben wird.n Inflation. Fleisch, Schweinefleisch, Billigfleisch, Rindfleisc
Tipp 3: Auf den Grundpreis achten: Vor allem der Vergleich zwischen Markenprodukt und Eigenmarke lohnt sich. Meist bekommt man für weniger Geld genauso gute Eigenmarkenprodukte. Um einfacher vergleichen zu können, gilt es auf den Grundpreis zu schauen, der überwiegend in Liter oder Kilogramm angegeben wird. © IMAGO/Martin Wagner
Tipp 4: Auf Angebote achten und vergleichen: Fast jeder Supermarkt hat Aktionen und Angebote. Besonders bei Produkten die man in großen Mengen gebraucht lohnt es sich bei solchen Aktionen zuzuschlagen. Doch es ist Vorsicht geboten: bei reduzierter Ware neigen wir dazu sie zu kaufen obwohl wir sie gar nicht brauchen. Das kann den Preis in die Höhe treiben.
Tipp 4: Auf Angebote achten und vergleichen: Fast jeder Supermarkt hat Aktionen und Angebote. Besonders bei Produkten, die man in großen Mengen braucht, lohnt es sich bei Aktionen zuzuschlagen. Doch es ist Vorsicht geboten: Bei reduzierter Ware neigen wir dazu, sie zu kaufen, obwohl wir sie gar nicht brauchen. Das kann den Preis in die Höhe treiben. © IMAGO/Frank Hoermann/SVEN SIMON
Tipp 5: Große Packungen kaufen: Ein Tipp der Verbraucherzentrale ist es, größere Packungen zu kaufen – sie haben meist einen günstigeren Grundpreis. Natürlich rentieren sich Großpackungen nur, wenn sie auch wirklich verbraucht werden können.
Tipp 5: Große Packungen kaufen: Ein Tipp der Verbraucherzentrale ist es, größere Packungen zu kaufen – sie haben meist einen günstigeren Grundpreis. Natürlich rentieren sich Großpackungen nur, wenn sie auch wirklich verbraucht werden können. © IMAGO/Jakub Porzycki
Tipp 6: Einkaufsfallen erkennen: In Supermärkten gibt es viele Einkaufsfallen, die für einen teureren Einkauf sorgen können. Dazu gehören irreführende Aktionsschilder, „Mogelpackungen“ und bewusste Produktplatzierungen. Ein Trick, welcher vermutlichen vielen bereits bekannt ist: Die teuersten Produkte stehen in der Regel auf Augenhöhe. Ober- und unterhalb sind die günstigeren.
Tipp 6: Einkaufsfallen erkennen: In Supermärkten gibt es viele Einkaufsfallen, die für einen teureren Einkauf sorgen können. Dazu gehören irreführende Aktionsschilder, „Mogelpackungen“ und bewusste Produktplatzierungen. Ein Trick, welcher vermutlichen vielen bereits bekannt ist: Die teuersten Produkte stehen in der Regel auf Augenhöhe. Ober- und unterhalb sind die günstigeren. © IMAGO/McPHOTO/BilderBox
Tipp 7: Panikkäufe vermeiden: Panikkäufe, wie etwa aufgrund des Ukrainekriegs, sollten unbedingt vermieden werden. Diese führen ebenfalls zu Preissteigerungen. Außerdem wollen wir doch alle nicht, dass es wieder zum Kampf um die letzte Packung Klopapier im Supermarkt kommt – so wie zu Beginn der Corona-Pandemie.
Tipp 7: Panikkäufe vermeiden: Panikkäufe, wie etwa aufgrund des Ukrainekriegs, sollten unbedingt vermieden werden. Diese führen ebenfalls zu Preissteigerungen. Außerdem wollen wir doch alle nicht, dass es wieder zum Kampf um die letzte Packung Klopapier im Supermarkt kommt – so wie zu Beginn der Corona-Pandemie. © IMAGO/MANUEL GEISSER
Tipp 8: Verzichte mindestens ein mal in der Woche auf Fleisch: Fleisch ist eines der teuersten Lebensmittel, schadet der Umwelt und den Tieren. Ganz einfach kann man auch fleischlose Gerichte zaubern, ohne Ersatzprodukte kaufen zu müssen.
Tipp 8: Verzichte mindestens ein mal in der Woche auf Fleisch: Fleisch ist eines der teuersten Lebensmittel, schadet der Umwelt und den Tieren. Ganz einfach kann man auch fleischlose Gerichte zaubern, ohne Ersatzprodukte kaufen zu müssen. © IMAGO/Larissa Veronesi
Tipp 9: Saisonales Obst und Gemüse kaufen: Saisonale Produkte sind meist günstiger als nicht-saisonale. Das liegt an den hohen Importkosten die für Obst und Gemüse aus dem Ausland anfallen. Außerdem schmecken die saisonalen Früchte auch besser.
Tipp 9: Saisonales Obst und Gemüse kaufen: Saisonale Produkte sind meist günstiger als nicht-saisonale. Das liegt an den hohen Importkosten, die für Obst und Gemüse aus dem Ausland anfallen. Außerdem schmecken die saisonalen Früchte auch besser. © EIBNER/EXPA/Stefanie Oberhauser
Tipp 10: Wasser aus dem Hahn statt aus der Flasche: Das Hahnenwasser wird in Deutschland streng kontrolliert und kann im Normalfall mit dem aus der Flasche mit halten. Es spart also sowohl Geld als auch Energieaufwand beim Kisten schleppen.
Tipp 10: Wasser aus dem Hahn statt aus der Flasche: Das Hahnenwasser wird in Deutschland streng kontrolliert und kann im Normalfall mit dem aus der Flasche mithalten. Es spart also sowohl Geld als auch Energieaufwand beim Kisten schleppen. © IMAGO/Anastasiya Amraeva

Den Auftakt bildet nun die einmalige, steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichszahlung in Höhe von 1.240 Euro, über die sich Beschäftigte schon in diesem Monat freuen können.

Der Tarifabschluss für die Beschäftigten bei Bund und Kommunen 2023 – die wichtigsten Punkte:

  •  Inflationsausgleichszahlung:
  • Im Juni 2023 erhalten Beschäftigte eine einmalige Inflationsausgleichszahlung in Höhe von 1.240 Euro, die steuer- und abgabenfrei ist.
  • Von Juli 2023 bis Februar 2024 erhalten Beschäftigte monatliche steuer- und abgabenfreie Sonderzahlungen in Höhe von 220 Euro.
  • Gehaltserhöhung:
  • Ab März 2024 werden die Tabellenwerte um einen Sockelbetrag von 200 Euro plus weitere 5,5 Prozent erhöht. Falls diese Erhöhung geringer als 340 Euro ausfallen sollte, wird der Tabellenwert stattdessen um 340 Euro angehoben.
  • Die Laufzeit des Tarifabschlusses beträgt 24 Monate – bis zum 31. Dezember 2024
  • Quelle: ver.di

Sonderzahlungen im TVöD ab Juni: Soviel mehr Geld gibt es ganz genau

Ab Juli 2023 folgen acht weitere monatliche, ebenso steuerfreie Zahlungen in Höhe von 220 Euro, die bis Februar 2024 auf die Gehaltskonten überwiesen werden.

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Nach den Sonderzahlungen: mindestens 340 Euro mehr Gehalt ab 1. März 2024

Ab dem 1. März 2024 tritt dann die tabellenwirksame Gehaltserhöhung in Kraft, die einen Sockelbetrag von 200 Euro plus eine zusätzliche Steigerung um 5,5 Prozent beinhaltet. Beschäftigte, deren Gehaltserhöhung nach Tabelle geringer als 340 Euro ausfällt, wird das Einkommen stattdessen um 340 Euro angehoben.

Rubriklistenbild: © Fotostand/K. Schmitt/Imago

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