Dank Tarifeinigung: Angestellten winkt satte Extrazahlung von 3000 Euro
VonUlrike Hagen
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Im Rahmen der Tarifeinigung haben sich die Vertragsparteien auch über Sonderzahlungen zum Inflationsausgleich geeinigt. Ab Juni startet die Auszahlung der Prämien.
München – Die Bundesregierung hat im Rahmen des dritten Entlastungspakets die Inflationsprämie beschlossen. Dadurch wurde es Arbeitgebern ermöglicht, ihren Mitarbeitern eine steuerfreie Auszahlung von 3.000 Euro zu gewähren.
Dank der Tarifeinigung in der Tarifrunde 2023 winkt nicht nur Pensionären eine satte Extrazahlung, sondern auch allen Angestellten im öffentlichen Dienst. Gewerkschaften und Arbeitgeber hatten sich auf ein Tarifergebnis geeinigt, das 2,5 Millionen Beschäftigte im öffentlichen Dienst betrifft.
Beschäftigten des öffentlichen Dienstes können sich über eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichszahlung in Höhe von 3.000 Euro freuen. (Symbolbild)
Erste Auszahlung nach der Tarifeinigung: 1240 Euro Prämie für öffentlichen Dienst im Juni 2023
Im Rahmen der Tarifeinigung für Beschäftigte im öffentlichen Dienst am 22. April 2023 wurde auch die Inflationsprämie ausgehandelt. Schon im Juni soll die erste Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie an die Beschäftigten bei Kommunen und Bund erfolgen. Die Angestellten, die nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) bezahlt werden, erhalten insgesamt eine steuer- und abgabenfreie Bonuszahlung in Höhe von 3000 Euro.
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Den Auftakt bildet nun die einmalige, steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichszahlung in Höhe von 1.240 Euro, über die sich Beschäftigte schon in diesem Monat freuen können.
Der Tarifabschluss für die Beschäftigten bei Bund und Kommunen 2023 – die wichtigsten Punkte:
Inflationsausgleichszahlung:
Im Juni 2023 erhalten Beschäftigte eine einmalige Inflationsausgleichszahlung in Höhe von 1.240 Euro, die steuer- und abgabenfrei ist.
Von Juli 2023 bis Februar 2024 erhalten Beschäftigte monatliche steuer- und abgabenfreie Sonderzahlungen in Höhe von 220 Euro.
Gehaltserhöhung:
Ab März 2024 werden die Tabellenwerte um einen Sockelbetrag von 200 Euro plus weitere 5,5 Prozent erhöht. Falls diese Erhöhung geringer als 340 Euro ausfallen sollte, wird der Tabellenwert stattdessen um 340 Euro angehoben.
Die Laufzeit des Tarifabschlusses beträgt 24 Monate – bis zum 31. Dezember 2024
Quelle: ver.di
Sonderzahlungen im TVöD ab Juni: Soviel mehr Geld gibt es ganz genau
Ab Juli 2023 folgen acht weitere monatliche, ebenso steuerfreie Zahlungen in Höhe von 220 Euro, die bis Februar 2024 auf die Gehaltskonten überwiesen werden.
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Nach den Sonderzahlungen: mindestens 340 Euro mehr Gehalt ab 1. März 2024
Ab dem 1. März 2024 tritt dann die tabellenwirksame Gehaltserhöhung in Kraft, die einen Sockelbetrag von 200 Euro plus eine zusätzliche Steigerung um 5,5 Prozent beinhaltet. Beschäftigte, deren Gehaltserhöhung nach Tabelle geringer als 340 Euro ausfällt, wird das Einkommen stattdessen um 340 Euro angehoben.