Nicht immer Leistungskürzungen

Job unzumutbar: Unter welchen Umständen Bürgergeld-Empfänger Angebote nicht wahrnehmen müssen

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Bekommen Bürgergeld-Beziehende eine Arbeit vom Jobcenter angeboten, müssen sie meist annehmen. Manchmal ist eine Ablehnung aber ohne Sanktionen möglich.

Frankfurt – Sollen erwerbsfähige Bürgergeld-Empfänger härter bestraft werden, wenn sie trotz Angebot einen Job ablehnen? Ein ewiges Streitthema, über das immer wieder hitzige Diskussionen entstehen. Dabei ist wohl nicht allen bekannt, dass Leistungsberechtigte in einigen Fällen das Recht haben, ein Job-Angebot ihres Jobcenters auszuschlagen.

Bürgergeld-Beziehende nehmen Job-Angebot nicht an – geringe Anzahl Totalverweigerer in Deutschland

Wenn Bürgergeld-Empfänger einen angebotenen Arbeitsplatz nicht annehmen wollen, kann schnell die Rede von Sanktionen sein. Der Begriff Totalverweigerer wird bemüht – dabei ist die Zahl derer geringer als oft angenommen. Im Sommer 2024 behauptete CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann in einem Interview mit der Funke Mediengruppe, es gebe „eine sechsstellige Zahl von Personen, die grundsätzlich nicht bereit ist, eine Arbeit anzunehmen“. Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch kritisierte diese Behauptung als „schlicht falsch“. Und auch laut aktuellen Daten der Bundesagentur für Arbeit (BA) wurden von Februar bis Dezember 2023 deutlich weniger Totalverweigerer festgestellt, als Linnemann angab.

Jobcenter können Bürgergeld-Beziehenden einen Job anbieten. Den müssen Leistungsberechtigte meist annehmen – allerdings gibt es Ausnahmen.

Im April 2024 veröffentlichte die BA auf ihrer Website eine Mitteilung: „15.774 Minderungen mussten von Februar bis Dezember 2023 wegen des Minderungsgrunds ‚Weigerung Aufnahme oder Fortführung einer Arbeit, Ausbildung, Maßnahme oder eines geförderten Arbeitsverhältnisses‘ ausgesprochen werden.“ Eine Untersuchung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) schätzt, dass maximal zwei Prozent der Bürgergeld-Empfängerinnen und -Empfänger als Totalverweigerer eingestuft werden können. Dennoch können Bürgergeld-Beziehende unter bestimmten Umständen ein Jobangebot rechtmäßig ablehnen. Dagegen droht Ärger, wenn Bürgergeld-Empfangende für das Jobcenter nicht erreichbar sind.

Jobcenter bietet neue Arbeit an: Bei Verweigerung drohen Bürgergeld-Empfängern Sanktionen

Bürgergeld-Empfänger, die als erwerbsfähige Leistungsberechtigte gelten, müssen grundsätzlich ein zumutbares Jobangebot annehmen. Andernfalls drohen Leistungskürzungen. „Bei der ersten Pflichtverletzung, etwa der Ablehnung eines zumutbaren Arbeitsangebotes, wird der Regelbedarf um zehn Prozent für einen Monat gemindert. Bei einer zweiten Pflichtverletzung sind es 20 Prozent für zwei Monate und in der dritten Stufe 30 Prozent für drei Monate“, erklärt die Bundesregierung auf ihrer Website. Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regel.

Bürgergeld-Empfänger erhalten Job-Angebot – das bedeutet „zumutbare Arbeit“

Laut dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) wird „zumutbare Arbeit“ in § 140 – Zumutbare Beschäftigungen folgendermaßen definiert: „Einer arbeitslosen Person sind alle ihrer Arbeitsfähigkeit entsprechenden Beschäftigungen zumutbar, soweit allgemeine oder personenbezogene Gründe der Zumutbarkeit einer Beschäftigung nicht entgegenstehen.“ Dabei werden auch Faktoren wie der Arbeitsweg oder das Gehalt in die Beurteilung miteinbezogen. (Quelle: arbeitsagentur.de)

Bürgergeld-Beziehende können Job als unzumutbar verweigern – in diesen Fällen auch ohne Leistungsminderung

Das Fachportal gegen-hartz.de hebt hervor, dass Bürgergeld-Empfänger zwar keinen Anspruch auf einen Wunschberuf haben, aber unter bestimmten Bedingungen ein Jobangebot als unzumutbar ablehnen können. Sozialrechtsexperte Dr. Utz Anhalt rät auf dem Portal Bürgergeld-Empfängern, die einen Job wegen Unzumutbarkeit ablehnen möchten, stets Belege vorzubringen. Worte allein reichen nicht aus, da eine Nachweispflicht besteht.

14 Jobs, die fast niemand machen will, obwohl sie gut bezahlt sind

Flugzeugenteiser als Job
Flugzeugenteiser: Flugzeugenteiser arbeiten in den Wintermonaten auf Flughäfen und sind dafür verantwortlich, Flugzeuge von Eis und Schnee zu befreien. Die Arbeit ist oft stressig und erfordert das Arbeiten unter extrem kalten Bedingungen. Das Gehalt ist jedoch attraktiv und liegt je nach Erfahrung zwischen 40.000 bis 70.000 Euro pro Jahr. © Imago
Gerümpel- und Entrümpelungsfachkraft
Gerümpel- und Entrümpelungsfachkraft: Diese Fachkräfte sind für die Räumung von Wohnungen, Häusern oder anderen Immobilien verantwortlich, oft nach Todesfällen, Zwangsräumungen oder wenn Menschen unter extremen Messie-Bedingungen gelebt haben. Die Arbeit kann emotional und physisch belastend sein, da sie oft in sehr unhygienischen Umgebungen durchgeführt wird. Das Gehalt kann zwischen 30.000 bis 55.000 Euro pro Jahr liegen. © Imago
Kanalarbeiter als Job
Kanalarbeiter: Kanalarbeiter sind für die Wartung und Reparatur von Abwassersystemen verantwortlich, oft in engen, dunklen und schmutzigen Umgebungen. Die Arbeit ist körperlich anstrengend und mit starkem Schmutz und unangenehmen Gerüchen verbunden. Dennoch können erfahrene Kanalarbeiter ein Gehalt von 35.000 bis 60.000 Euro pro Jahr erwarten. © Shotshop/Imago
Forensischer Entomologe
Forensischer Entomologe: Forensische Entomologen untersuchen Insekten und deren Entwicklungsstadien an Verbrechensorten, um Todeszeitpunkte und andere Details zu ermitteln. Die Arbeit kann extrem unangenehm sein, da sie oft den direkten Umgang mit verwesenden Körpern erfordert. Das Gehalt liegt in der Regel zwischen 50.000 bis 90.000 Euro pro Jahr.  © Imago
Weltkriegsmunition-Entschärfer
Weltkriegsmunition-Entschärfer: Diese Spezialisten sind für die Entschärfung von Blindgängern und alter Kriegsmunition zuständig, eine extrem gefährliche Arbeit, die höchste Konzentration und Sorgfalt erfordert. Das hohe Risiko wird jedoch durch eine sehr gute Bezahlung kompensiert. Je nach Einsatzort und Gefährlichkeit können die Verdienste zwischen 60.000 bis 120.000 Euro pro Jahr liegen.  © Imago
Schädlingsbekämpfer entfernt Hornissen-Nest
Schädlingsbekämpfer: Schädlingsbekämpfer beseitigen Insekten, Nagetiere und andere Schädlinge aus Gebäuden und öffentlichen Bereichen. Die Arbeit ist oft unangenehm, da sie in engen, schmutzigen und manchmal gefährlichen Umgebungen durchgeführt wird. Die Bezahlung ist jedoch gut und kann zwischen 30.000 bis 50.000 Euro pro Jahr betragen. © Imago
Schlachter als Job
Fleischzerleger/Schlachter: Fleischzerleger und Schlachter arbeiten in Schlachthöfen und verarbeiten Tierkörper, was physisch und emotional belastend sein kann. Die Arbeit erfordert Kraft und Geschicklichkeit, und viele Menschen empfinden den Umgang mit toten Tieren als unangenehm. Dennoch können die Verdienste zwischen 30.000 bis 55.000 Euro pro Jahr liegen. © Imago
Bergarbeiter im Kohlebergbau
Bergarbeiter im Kohlebergbau: Bergarbeiter arbeiten unter der Erde im Kohlebergbau, was körperlich extrem anstrengend und gefährlich ist. Die Arbeit erfordert oft lange Schichten in einer gefährlichen Umgebung. Das Gehalt ist hoch, insbesondere in Regionen mit aktiver Kohleförderung, und liegt zwischen 45.000 bis 80.000 Euro pro Jahr. © Imago
Taucher für Unterwasserarbeiten
Taucher für Unterwasserarbeiten: Diese Taucher führen Arbeiten wie Reparaturen und Inspektionen unter Wasser durch, oft in trüben oder gefährlichen Gewässern. Die körperliche Belastung und die potenziellen Gefahren machen diesen Beruf unattraktiv, aber die Bezahlung ist hoch, insbesondere bei riskanten Einsätzen. Das Gehalt kann zwischen 50.000 bis 100.000 Euro pro Jahr liegen. © Imago
Leichenbestatter als Job
Leichenbestatter: Leichenbestatter sind für die Vorbereitung und Durchführung von Bestattungen verantwortlich, was den ständigen Umgang mit dem Tod und trauernden Angehörigen bedeutet. Die Arbeit kann emotional belastend sein, bietet jedoch auch Stabilität und ein gutes Einkommen. Je nach Region und Erfahrung können Leichenbestatter 40.000 bis 65.000 Euro pro Jahr verdienen. © Imago
Klärwerkstechniker als Job
Klärwerkstechniker: Klärwerkstechniker überwachen und warten die Prozesse in Kläranlagen, wo sie ständig mit Abwasser und unangenehmen Gerüchen konfrontiert sind. Die Arbeit erfordert technisches Wissen und die Bereitschaft, in einer unattraktiven Umgebung zu arbeiten. Das Gehalt liegt im Bereich von 35.000 bis 60.000 Euro pro Jahr. © Imago
Feldmesser auf Offshore-Ölplattformen
Feldmesser auf Offshore-Ölplattformen: Diese Spezialisten führen technische Messarbeiten auf abgelegenen Ölplattformen durch, oft unter extremen Wetterbedingungen. Die Arbeit ist gefährlich und erfordert lange Abwesenheiten von zu Hause, was sie unattraktiv macht. Dafür wird ein hohes Gehalt gezahlt, das zwischen 70.000 bis 120.000 Euro pro Jahr liegen kann. © Marc Morrison/Imago
Rattenfänger oder Schädlingsbekämpfer als Job
Rattenfänger: Rattenfänger oder Schädlingsbekämpfer bekämpfen Ratten und andere Schädlinge in urbanen oder ländlichen Gebieten. Die Arbeit erfordert oft den Einsatz in schmutzigen, unhygienischen Umgebungen, was den Job für viele unattraktiv macht. Das Gehalt kann je nach Erfahrung und Erfolg bei 30.000 bis 50.000 Euro pro Jahr liegen. © Christian Brenneke/Imago
Tatortreiniger als Job
Tatortreiniger: Tatortreiniger sind für die Reinigung von Schauplätzen verantwortlich, an denen Gewaltverbrechen, Unfälle oder Todesfälle stattgefunden haben. Die Arbeit erfordert eine hohe emotionale Belastbarkeit und eine gewisse Distanz zu unangenehmen Szenen. Die Bezahlung variiert je nach Erfahrung und Region, liegt aber oft zwischen 40.000 bis 70.000 Euro pro Jahr. © Imago

Ist einer der folgenden Faktoren gegeben, können Bürgergeld-Beziehende ein Job-Angebot des Jobcenters ablehnen:

  • Arbeit hält von Kerntätigkeit ab: Ein Job ist unzumutbar für einen Bürgergeld-Empfänger, wenn er dadurch seine Kinder nicht mehr betreuen oder die Pflege eines Angehörigen nicht mehr leisten kann. Auch hier müssen Bürgergeld-Empfänger Nachweise erbringen – etwa das Fehlen eines Kita-Platzes, eine Unvereinbarkeit von Arbeitszeiten und Öffnungszeiten der Kita oder dass es keine Alternativ-Möglichkeit zur eigenen Pflege eines Angehörigen gibt.
  • Job ist aus körperlichen, seelischen oder geistigen Gründen nicht leistbar: Bürgergeld-Empfänger müssen einen ärztlichen Befund einreichen, um dies zu belegen. Das Jobcenter kann diesen durch einen Amtsarzt prüfen lassen oder auch einen Arbeitsversuch einfordern. Beispiele: Posttraumatisches Belastungs-Syndrom (seelischer Grund), Übersetzer-Job ohne Fremdsprachenkenntnisse (geistiger Grund). 
  • Persönliche Gründe: Haben Bürgergeld-Empfänger zum Zeitpunkt eines Job-Angebots eine Weiterbildung oder Ausbildung begonnen, können sie die Arbeit als unzumutbar ablehnen. Gleiches gilt, wenn sie die Schule besuchen oder einen Jugendfreiwilligendienst leisten.
  • Selbstbestimmung über den eigenen Körper: Das Jobcenter darf Bürgergeld-Empfängern keine Arbeitsstelle anbieten, bei der sexuelle Dienstleistungen oder Strippen verlangt werden. Auch Organspenden oder die Teilnahme an medizinischen Versuchen dürfen nicht Teil des Jobprofils sein. Andernfalls würde das Jobcenter gegen das Selbstbestimmungsrecht des Leistungsbeziehenden über den eigenen Körper verstoßen.
  • Arbeit ist rechtswidrig: Sofern der angebotene Job gegen gültiges Recht verstößt oder Leistungsberechtigte dazu nötigt, eine strafbare Handlung zu begehen, ist er ebenfalls unzumutbar.
  • Dumpinglöhne: Wenn ein Arbeitgeber einem Bürgergeld-Empfänger lediglich sittenwidrige Dumpinglöhne bezahlt, kann der Leistungsberechtigte den Job als unzumutbar ablehnen.
  • Individuelle Gründe: Nicht alles ist gesetzlich geregelt, mitunter bestehen individuelle Gründe, warum ein Bürgergeld-Empfänger einen Job nicht annehmen kann. Allerdings muss das möglichst exakt erläutert werden, Rechtshilfe durch einen Anwalt sollte hinzugezogen werden.

In bestimmten Fällen kann das Jobcenter dennoch Sanktionen gegen Bürgergeld-Beziehende verhängen. Indes können Bürgergeld-Empfänger mitunter gegen eine schriftliche Aufforderung zur Verringerung der Wohnkosten. (kh)

Rubriklistenbild: © Julian Stratenschulte/dpa

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