Aus für das Nebenkostenprivileg

Neuregelung beim TV-Kabelanschluss mit teuren Folgen - Millionen Mieter betroffen

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Der TV-Kabelanschluss könnte für Millionen Menschen teurer werden. Andere haben Grund zur Freude: Sie werden von einer Art Zwangsabgabe befreit.

Hamm - „Nebenkostenprivileg“ ist eines dieser sperrigen Worte, die es nur in Deutschland zu geben scheint. Kaum jemand kennt es, dabei ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass auf diesem Weg der eigene TV-Kabelanschluss bezahlt wird. Noch. Denn bald wird das Privileg abgeschafft – mit Folgen für Millionen Mieter. Für viele hat die Neuregelung einen klaren Vorteil, für andere wird es wohl teurer.

TV-Anschluss wird neu geregelt - Millionen Haushalte erwarten Kostenanpassung

Das Nebenkostenprivileg besagt, dass Eigentümer von Mehrfamilienhäusern die Gebühren für den gemeinsamen Kabelanschluss über die Nebenkostenrechnung auf die Mieter umlegen dürfen – unabhängig davon, ob diese den Anschluss zum Fernsehen nutzen oder nicht. „Der Kabelanschluss ist inkludiert“, hieß es oft beim Einzug in die neue Mietwohnung.

Die Regelung stammt aus der Frühzeit des Kabelfernsehens. Was vor 40 Jahren gedacht war, um die Verbreitung der neuen Technik voranzutreiben, ist längst nicht mehr zeitgemäß. Im Gegenteil. Sie mindert den Anreiz, auf neue digitale Übertragungswege zu wechseln. Den Kabelanschluss zahle ich ja sowieso über die Nebenkosten, warum dann noch zusätzlich Geld für etwas anderes ausgeben?

Aus für Nebenkostenprivileg: Übergangsfrist endet zum 1. Juli 2024

Das soll sich ändern. Die Bundesregierung hat deshalb das Nebenkostenprivileg zum 1. Dezember 2021 gestrichen, allerdings gibt es eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2024. Bis dahin haben betroffene Mieter noch Zeit, um sich zwischen zwei Wegen zu entscheiden:

  • Den alten Kabelanschluss behalten (Einzelnutzer-Vertrag)
  • Auf eine Alternative zu Kabel-TV umsteigen

Mieter, die ihren bislang über die Nebenkosten abgerechneten Kabel-Anschluss behalten wollen, können das tun. Sie müssen allerdings selbst tätig werden und einen Einzelnutzer-Vertrag mit dem Kabelnetzbetreiber vor Ort abschließen. Die Verbraucherzentrale rechnet damit, dass sich die Kosten dafür erhöhen werden, wenn auch nur leicht.

Der Vermieter oder Hauseigentümer hat nur die Pflicht, sich um die Kündigung des Sammelvertrags zu kümmern. Tut er das nicht, muss er ab dem 1. Juli 2024 die Kosten tragen und darf diese nicht mehr mit den Mietern abrechnen. Mieter, die längst über andere Wege das TV-Programm schauen, müssen nichts weiter tun. Sie dürfen sich dank Abschaffung des Nebenkostenprivilegs einfach darüber freuen, dass sie künftig nicht mehr für eine Leistung zahlen, die sie ohnehin nicht nutzen.

Aus für Nebenkostenprivileg: Alternativen zum Kabel-Fernsehen

Alternativen zum TV-Kabelanschluss gibt es einige. Neben Satellit und Antenne ist das vor allem Fernsehen über Internet.

  • DVB-T2 HD, Fernsehen über die Antenne. In vielen Regionen lassen sich mit einer Zimmerantenne oder auch mit der alten Dachantenne etwa 40 Sender in hochauflösender Qualität (HDTV) empfangen.
     
    IPTV (Internet Protocol Television), Fernsehen über das Internet. Einige VDSL-Anbieter haben entsprechende Angebote in Kombination mit dem VDSL-Anschluss. Eine andere Möglichkeit ist Fernsehempfang per Streamingdienst.
  • DVB-S2, Fernsehen über Satellit. Diese Technik setzt die Installation einer Satellitenschüssel voraus. Dafür ist die Erlaubnis des Hauseigentümers nötig.

Im Zusammenhang mit dem Ende des Nebenkostenprivilegs warnt die Verbraucherzentrale ausdrücklich vor selbst ernannten „Medienberaterinnen und Medienberatern“, die aktuell von Haus zu Haus ziehen und versuchen, neue Kabelverträge zu verkaufen. Sie schüren dabei etwa die unberechtigte Angst davor, dass der Fernseher bald „schwarz“ bleibe, wenn man nicht unterschreibt.

„Die Medienberater sind entweder Vertriebsmitarbeiter, die direkt für den Kabelnetzbetreiber arbeiten, oder für Vertriebsunternehmen im Auftrag des Kabelnetzbetreibers unterwegs und versuchen, Verträge zu verkaufen“, sagt Verbraucherschützer Michael Gundall. Er rät dazu, sich nicht unter Druck setzen zu lassen und niemanden ins Haus oder in die Wohnung zu lassen. „Wer vom Wechsel betroffen ist, soll eine Nacht über das Angebot schlafen und es am nächsten Tag noch mal in Ruhe durchlesen, bevor er etwas unterschreibt“, so Gundall.

Rubriklistenbild: © dpa

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