Viele Streuner auf der Straße

Katze zugelaufen? Am besten gleich zum Tierarzt

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Ob im Urlaub, auf der Straße oder einer Wiese: Manchmal begegnen uns streunende Katzen. Doch was tun? Bringt man sie direkt zum Tierarzt?

Wer in einer Familiensiedlung lebt oder viel unterwegs ist, hat es sicherlich schon mal erlebt: Man begegnet einer Katze, die alleine herumläuft. In dicht besiedelten Wohngegenden macht sich ein Katzenliebhaber wenig Sorgen. Schließlich geht man davon aus, dass dort auch der Besitzer lebt.

Im Urlaub oder im Wald ist es hingegen etwas anderes: Wenn weit und breit keine Menschenseele zu sehen ist, stellen sich Katzenfans oftmals die Frage: Was soll ich jetzt mit dem armen Tier tun? Soll ich es zum nächsten Tierarzt bringen oder lieber in Ruhe lassen? Und wie kann ich erkennen, dass die Katze nicht doch jemanden gehört? Es ist schwierig, sich in einem solchen Fall richtig zu verhalten.

Katze zugelaufen? Bringen Sie sie am besten gleich zum Tierarzt

Grundsätzlich haben Katzen einen sehr gut ausgeprägten Orientierungssinn, ähnlich einem körpereigenen GPS-System. Sie spüren das Magnetfeld der Erde und finden so immer wieder, und das auch über mehrere Kilometer hinweg, zurück nach Hause. Trotzdem kann es passieren, dass Freigänger sich einmal verlaufen, entweder, weil sie sich auf ihren Streifzügen verkrochen haben oder sich verletzt haben. Zudem passiert es leider auch oft, dass Katzen von ihren Besitzern ausgesetzt werden, wenn sie sie nicht mehr wollen.

Streuner oder Freigänger? Manchmal gibt ein Halsband Aufschluss darüber.

Wichtig ist jetzt, dass sie die Ruhe bewahren. Manche Freigänger haben spezielle Halsbänder um, auf denen der Name ihrer Besitzer sowie eine Telefonnummer steht. Auch ihr Aussehen kann darauf schließen, ob es sich um eine Straßenkatze oder nicht handelt. Verfilztes, dreckiges Fell, kahle Stellen, Verletzungen sowie ein ausgehungerter Körper weisen auf ersteres hin.

Katzensprache verstehen: Zehn Signale, die zeigen, dass Ihre Katze Sie liebt

1. Zeichen: Fühlen sich Katzen in der Nähe ihres Menschen pudelwohl, fordern sie meist ausgiebige Kuscheleinheiten ein.
1. Zeichen: Fühlen sich Katzen in der Nähe ihres Menschen pudelwohl, fordern sie meist ausgiebige Kuscheleinheiten ein. (Symbolbild) © Westend61/Imago
Im Allgemeinen gelten Katzen als sehr intelligent.
2. Zeichen: Schnurrt eine Katze beim Schmusen, ist das ein eindeutiger „Liebesbeweis“. (Symbolfoto) © Westend61/Imago
3. Zeichen: Reibt Ihre Katze an den Beinen entlang, verteilt sie bestimmte Duftstoffe und markiert Sie damit als geliebtes Familienmitglied.
3. Zeichen: Reibt Ihre Katze an den Beinen entlang, verteilt sie bestimmte Duftstoffe und markiert Sie damit als geliebtes Familienmitglied. (Symbolbild) © Ardea/Imago
4. Zeichen: Mit einem „Katzenkuss“ drücken Samtpfoten ihre Liebe aus. Das machen sie oft, wenn man sich ihrem Gesicht mit der Stirn nähert.
4. Zeichen: Mit einem „Katzenkuss“ drücken Samtpfoten ihre Liebe aus. Das machen sie oft, wenn man sich ihrem Gesicht mit der Stirn nähert. (Symbolbild) © Westend61/Imago
5. Zeichen: Ihre Katze legt sich beim Kraulen auf den Rücken? Dann fühlt sie sich geborgen und sicher.
5. Zeichen: Ihre Katze legt sich beim Kraulen auf den Rücken? Dann fühlt sie sich geborgen und sicher. (Symbolbild) © Cavan Images/Imago
6. Zeichen: Drücken Katzen ihre Vorderpfoten abwechselnd auf den Boden, ist das ein klares Signal für Wohlbefinden. Der Milchtritt ist ein Verhalten aus der Kinderstube. (Symbolbild)
6. Zeichen: Drücken Katzen ihre Vorderpfoten abwechselnd auf den Boden, ist das ein klares Signal für Wohlbefinden. Der Milchtritt ist ein Verhalten aus der Kinderstube. (Symbolbild) © Shotshop/Imago
7. Zeichen: Tiefe Zuneigung zeigen Katzen, wenn sie Ihnen beim Streicheln die Hand oder den Arm abschlecken. Gegenseitiges Putzen ist unter Samtpfoten ein wichtiger Bestandteil des Sozialverhaltens. (Symbolbild)
7. Zeichen: Tiefe Zuneigung zeigen Katzen, wenn sie Ihnen beim Streicheln die Hand oder den Arm abschlecken. Gegenseitiges Putzen ist unter Samtpfoten ein wichtiger Bestandteil des Sozialverhaltens. (Symbolbild) © Imaginechina-Tuchong/Imago
8. Zeichen: Wenn Ihre Katze beim Streicheln vorsichtig an der Hand knabbert, tut sie das nicht, um Sie zu verletzen. Denn der „Liebesbiss“ ist eine zärtliche Geste.
8. Zeichen: Wenn Ihre Katze beim Streicheln vorsichtig an der Hand knabbert, tut sie das nicht, um Sie zu verletzen. Denn der „Liebesbiss“ ist eine zärtliche Geste. (Symbolbild) © Westend61/Imago
9. Zeichen: Ihre Katze liebt es, ausgelassen mit Ihnen zu spielen? Herzlichen Glückwunsch! Dann sind Sie ein geliebter Spielkamerad.
9. Zeichen: Ihre Katze liebt es, ausgelassen mit Ihnen zu spielen? Herzlichen Glückwunsch! Dann sind Sie ein geliebter Spielkamerad. (Symbolbild) © Westend61/Imago
10. Zeichen: Schläft Ihre Katze auf dem Schoß ein, zeigt sie damit vollkommenes Vertrauen in Sie. Mehr Liebe geht nicht.
10. Zeichen: Schläft Ihre Katze auf dem Schoß ein, zeigt sie damit vollkommenes Vertrauen in Sie. Mehr Liebe geht nicht. (Symbolbild) © Westend61/Imago

Katze zugelaufen? Besser Hilfe suchen

Grundsätzlich sollten Sie versuchen, die Katze mit etwas Katzenfutter, zum Beispiel in eine Transportbox, zu locken, um sie anschließend zu einem Tierarzt oder einer Pflegestelle zu bringen. Allerdings kann es sein, dass der Katze das nicht recht ist und beißt oder kratzt. Daher sollten Sie vorsichtig dabei vorgehen und am besten Handschuhe tragen.

Ein Tierarzt versorgt die Katze dann nicht nur medizinisch, sondern untersucht sie auch darauf, ob ein Chip implantiert oder sie eine Tätowierung besitzt. Auch auf diese Weise kann der Besitzer schnell ausfindig gemacht und informiert werden. Wenn dies nicht der Fall ist, unterliegen die Samtpfoten zwar keiner Meldepflicht, dennoch ist es ratsam, sich Hilfe zu suchen. An folgende Stellen können Sie sich neben dem Tierarzt wenden:

  • Tierheime
  • Tierschutzvereine
  • Polizei
  • Ordnungsamt
  • Fundbüro

Gesetzlich gesehen unterliegen Katzen also dem Fundrecht und müssen der zuständigen Behörde gemeldet werden. Tut man das nicht oder behält sie für sich, macht man sich einer Fundunterschlagung strafbar.

Rubriklistenbild: © IMAGO/Wassilis Aswestopoulos

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