VonSimon Monesschließen
Ein Umstieg auf eine andere Autoversicherung kann finanzielle Vorteile bringen. Aber Achtung, es lauern Gefahren. So umgehen Sie die gängigsten Missgeschicke.
Kaum ein Monat hat für Autofahrer einen so hohen Stellenwert wie der November. Insbesondere ein Datum ist dabei relevant: der 30. November. Dann endet nämlich jedes Jahr die Frist, um die aktuelle Autoversicherung zu kündigen. Bei deutlichen Preiserhöhungen, kann sich ein Wechsel durchaus lohnen. Doch es lauern einige Fehler, die Sie besser vermeiden sollten.
Fehler beim Wechsel der Autoversicherung: Fristen nicht eingehalten
Besonders wichtig ist natürlich, das Einhalten der Fristen. Die Kündigung der bestehenden Versicherung muss spätestens vier Wochen vor der Hauptfälligkeit des Jahresbeitrages erfolgen. In aller Regel ist das der 1. Januar. Der Stichtag für die Kündigung fällt also nicht von ungefähr auf den 30. November.
Bis dahin muss die Kündigung beim Versicherer eingegangen sein – der Poststempel ist dabei egal. Das Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhungen bietet ebenfalls eine Frist von vier Wochen. Wer die Fristen versäumt, riskiert, ein weiteres Jahr bei der alten Versicherung bleiben zu müssen.
Autoversicherung wechseln: Vermeiden Sie Formfehler
Ein häufiger Fehler ist, im Kündigungsschreiben wichtige Details zu vergessen. Nennen Sie immer die Gründe für die Kündigung, wie eine Beitragserhöhung, („Sonderkündigungsrecht wegen Beitragserhöhung“). Fehlt diese Information, kann die Versicherung eine Kündigung nach dem 30. November ablehnen. Geben Sie zudem die Versicherungsnummer sowie das Kfz-Kennzeichen an.
Fehler beim Wechsel der Autoversicherung: Erstbeitrag nicht pünktlich bezahlt
Entscheiden Sie sich, die Versicherung zu wechseln, gilt die neue Police erst, wenn der Erstbeitrag bezahlt wurde. In der Regel haben Sie 14 Tage nach Zugang des Versicherungsscheins Zeit. Versäumen Sie die Frist, kann der Versicherungsschutz gefährdet sein. Darüber muss Sie der Versicherer allerdings in einem gesonderten Schreiben informieren. Hinzukommt, dass die neue Versicherung in diesem Fall prüft, ob sie sich auf Leistungsbefreiung berufen kann. Diesen Anspruch wird sie im Zweifelsfall auch vor Gericht einfordern.
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Fehler beim Wechsel der Autoversicherung: Wichtige Leistungen übersehen
Für viele Autofahrer ist beim Vergleich der Versicherungen vor allem eines wichtig: ein möglichst günstiger Preis. Mit den Leistungen setzen sie sich dabei oftmals nur oberflächlich auseinander. Doch diese machen oftmals den Unterschied. Im schlimmsten Fall zahlen Sie beim neuen Anbieter sogar drauf. Marderschäden und Neuwertentschädigungen sind beispielsweise wichtige Punkte, die in Ihrem Vertrag enthalten sein sollten.
Fehler beim Wechsel der Autoversicherung: Rückstufung nicht beachtet
Hatten Sie im laufenden Jahr einen Schaden, erfolgt eine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse. Daran ändert auch ein Wechsel der Versicherung nichts. Dieser kann sogar teuer werden, denn die Rückstufungstabellen der Versicherer können variieren. So können Sie beim neuen Anbieter noch weiter zurückgestuft werden, als bei Ihrer aktuellen Versicherung. Die Unterschiede können dabei mehrere Stufen betragen.
Wer eine Rückstufung verhindern möchte, kann einen Rabattschutz abschließen. Dieser kostet jedoch einen Aufpreis von etwa 15 bis 30 Prozent. Ein Wechsel will dann aber gut überlegt sein, weil Sie dann den Schutz verlieren. Heißt: Beim neuen Anbieter werden Sie dennoch herabgestuft, wenn im laufenden Jahr ein Schaden vorlag.
Fehler beim Wechsel der Autoversicherung: Ungenaue Angaben gemacht
Beim Abschluss einer neuen Autoversicherung stellen die Versicherer zahlreiche Fragen, um den Jahresbeitrag zu berechnen. Achten Sie darauf, alle geforderten Angaben korrekt und vollständig zu machen. Unvollständige oder falsche Angaben können mögliche Rabatte verhindern. Zudem droht auch Ärger mit dem Versicherer. Im Schadensfall kann dieser die entgangenen Beiträge nachfordern oder eine Vertragsstrafe verhängen.
Fehler beim Wechsel der Autoversicherung: Selbstbeteiligung falsch angesetzt
Wer sparen möchte, kann das über die Selbstbeteiligung tun. Diese senkt die Kasko-Prämien. Wie hoch die Selbstbeteiligung ausfällt, kann innerhalb bestimmter Stufen ausgewählt werden. Üblicherweise sind es 150 Euro in der Teilkasko und 300 Euro in der Vollkasko.
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