Achtung, Abzocke!

Masche ist kaum zu durchschauen: Vorsicht vor hinterhältigem Kleinanzeigen-Dreiecksbetrug

  • schließen

Mit einer besonders perfiden Masche versuchen Betrüger bei Kleinanzeigen teure Ware zu erbeuten. Worauf Sie beim Dreiecksbetrug achten müssen, lesen Sie hier.

Kassel – Ob Möbel, Autos oder Kleidung: Bei Kleinanzeigen (ehemals Ebay Kleinanzeigen) können Verbraucher nahezu alles verkaufen. Vor Kurzem zog sich das US-Unternehmen Ebay aus der Online-Sparte zurück. Für Verbraucher änderte sich außer dem Namenswechsel und neuem Logo zwar kaum was, Betrugsmaschen verschwinden damit aber nicht.

Immer wieder gibt es Berichte von Betrügern, die bei Kleinanzeigen unterwegs sind und es etwa auf sensible Daten von Nutzern abgesehen haben. Nun macht eine neue, besonders dreiste Masche die Runde. Mit einem sogenannten Dreiecksbetrug sollen Nutzer in die Falle gelockt werden.

Kleinanzeigen
Gründung2009 (als Ebay Kleinanzeigen)
LeitungPaul Heimann
Neue Inserate pro Tagrund eine Million

Dreiecksbetrug bei Kleinanzeigen: So funktioniert die perfide Masche

Wie funktioniert der Betrug? Wie der Name bereits verrät, geht es bei dieser Methode nicht nur um Betrüger und Opfer, sondern um drei Personen, berichtete das Branchenmagazin Techbook. Das macht die Masche in jedem Fall komplizierter, als übliche Betrügereien bei Kleinanzeigen.

Ein Beispiel: Angenommen, Sie inserieren ein Smartphone bei Kleinanzeigen. Der Betrüger täuscht Interesse vor, fragt nach Ihren Zahlungsdaten und das Geld landet wie üblich auf dem Konto. Sie versenden das Smartphone oder übergeben es dem Betrüger persönlich. Doch wo ist hier der Betrug?

Dreiecksbetrug bei Kleinanzeigen: Das müssen Verbraucher wissen

Nur kurze Zeit später dürfte sich eine dritte Person bei Ihnen melden und nach dem Verbleib des Smartphones fragen. Schließlich habe die Person bereits bezahlt. Der Betrüger hat währenddessen eine identische Anzeige zu dem Handy bei Kleinanzeigen oder einem anderen Portal inseriert. Für diese Anzeige hat die dritte Person ihr Interesse signalisiert. Der Interessent erfragt die Zahlungsdaten, überweist das Geld aber nicht auf das Konto des Betrügers, sondern des ursprünglichen Verkäufers.

Nutzer von Kleinanzeigen müssen besonders genau hinschauen, um nicht auf einen Dreiecksbetrug hereinzufallen.

Der Verkäufer schöpft keinen Verdacht, versendet oder übergibt das Smartphone dem Betrüger – die dritte Person dagegen geht leer aus. Wenn sich Letztere dann nach einiger Wartezeit beim eigentlichen Verkäufer meldet, beispielsweise über die Paypal-Mail, ist der Betrüger schon über alle Berge.

Was können Betroffene jetzt tun? Haben Sie beispielsweise die Paypal-Zahlung nicht über Freunde und Familie abgewickelt, können Sie per Käuferschutz das Geld zurückbekommen, berichtete Techbook. Dann erhält die dritte Person zwar ihre Zahlung wieder, der Verkäufer steht am Ende aber ohne Smartphone und Geld dar. Kleinanzeigen empfiehlt in jedem Fall, auffällige oder betrügerische Inhalte zu melden.

Betrugsmasche bei Kleinanzeigen: So können Sie sich dagegen schützen

Das Online-Portal selbst bietet die Option „Sicher bezahlen“ an. Hier bleiben bei der Abwicklung Zahlungsdaten geheim. Zudem tritt der Käuferschutz in Kraft und Sie erhalten Ihr Geld zurück, sollte die Bestellung nicht ankommen oder von der Beschreibung erheblich abweichen. Das Unternehmen rät zudem auf seiner Webseite zu diesen Tipps:

  • Telefonischen Kontakt zum Anbieter oder Interessenten suchen und immer über Kleinanzeigen kommunizieren
  • Sichere Zahlungsmethode verwenden; niemals per Western Union, PaySafe, MoneyGram, Schecks oder Bargeld im Briefumschlag zahlen
  • Niemals Fotos von Ausweisdokumenten oder Bankkarten versenden
  • Geldeingang vor Versand auf dem Konto prüfen
  • Bei Paypal-Zahlung: Nach Geldeingang versichert versenden; keine Abholung akzeptieren, da die Käuferschutzbedingungen von Paypal einen Versandnachweis vom Verkäufer verlangen
  • Anzeigen und Nachrichten mit Anbieter/Interessenten abspeichern

Das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen rät außerdem, Bewertungen und die Handelshistorie von Käufern und Verkäufern zu prüfen. Wer womöglich Opfer eines Betruges wurde, sollte Anzeige bei der Polizei erstatten. Darüber hinaus gilt: Hören Sie auf Ihr Bauchgefühl – nicht jedes Angebot ist wirklich ein Schnäppchen. Auch beim Online-Shopping sollten Sie aufpassen, denn hinter vermeintlichen Markenprodukten zu Billigpreisen könnten Fake-Shops lauern. (kas)

Rubriklistenbild: © Antonio Guillem/imago

Kommentare