Personal, Zeit und Material

Klima-Kleber müssen zahlen: Polizei schickt Rechnungen für Einsätze

  • schließen

Immer wieder kleben sich Klimaaktivisten auf den Straßen fest und blockieren so den Verkehr. In Hessen stellt ihnen die Polizei die teuren Einsätze in Rechnung.

Das Thema Klimaschutz ist in den vergangenen Jahren immer größer geworden. Entsprechend teilen auch viele Deutsche die Ziele der Klimaaktivisten. Dass sich diese aus Protest festkleben, sorgt jedoch für weniger Verständnis und sorgt für immer mehr Frust bei den Autofahrern, der sich zuweilen auch in Gewalt entlädt. Und auch die Polizei sucht nach Wegen, um den Protesten Herr zu werden. In Hessen müssen die Aktivisten beispielsweise für die Einsätze zahlen.

Dazu würden alle Umstände der Einsätze von Anfang bis Ende dokumentiert, wie das Innenministerium der dpa erklärte. Etwa die Zahl der eingesetzten Polizisten, die aufgebrachten Stunden oder die benötigten Einsatzmittel. Daraus ergebe sich dann regelmäßig eine Kostentragungspflicht einzelner Personen.

Proteste werden für Klima-Klebern teuer: Polizei Hessen schickt Rechnungen für Einsätze

Das hessische Innenministerium erklärte, man habe bereits 13 Personen Kosten für Einsätze der Polizei in Rechnung gestellt. Die Aktivisten standen alle in Zusammenhang mit Festklebeaktionen. Die Kosten hätten sich dabei jeweils auf rund 2.800 Euro belaufen. Macht eine Summe von 36.400 Euro, die die Polizei von den Klima-Klebern eingefordert hat.

In Hessen müssen die Klima-Kleber die Kosten für den Einsatz der Polizei tragen.

Dabei wird es jedoch nicht bleiben. In sieben weiteren Fällen sollen die Klimaaktivisten für die Einsatzkosten aufkommen. Bei den Aktionen hatten sich die Aktivisten etwa auf einer Straße festgeklebt, um den Verkehr zu blockieren. In NRW sollen die Beamten die Klima-Kleber deshalb bald selbst von der Straße lösen können.

Bußgeldkatalog: Mit welchen Geldstrafen Verkehrssünder rechnen müssen

Streit um Tempolimit für Ortsdurchfahrt
Zum 9. November 2021 ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Wer innerorts 16 bis 20 Stundenkilometer zu schnell fährt und geblitzt wird, zahlt statt wie früher 35 nun 70 Euro. © Sebastian Gollnow/dpa
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder.
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder. © Uwe Anspach/dpa
 Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. M
Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. (Symbolbild) © Arne Dedert/dpa
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläuterte.
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläutert hatte. Dies gelte dann, wenn Radfahrer vorschriftswidrig auf einem Gehweg fahren.  © Paul Zinken/dpa
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)  © Swen Pförtner/dpa
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen.
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen. © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen.
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen. (Archivbild/Symbolbild) © Sebastian Gollnow/dpa
Wer keine Rettungsgasse bildet, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
Wer keine Rettungsgasse bildet oder die sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.  © Patrick Seeger/dpa
Polizei-Kontrollaktion zu Drogen und Alkohol
Lkw-Fahrer, die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten. (Archivbild/Symbolbild)  © Julian Stratenschulte/dpa
Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.
Auto-Poser aufgepasst: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.  © Patrick Pleul/dpa

Noch mehr spannende Auto-Themen finden Sie in unserem kostenlosen Newsletter, den Sie gleich hier abonnieren können.

Proteste werden für Klima-Klebern teuer: Auch andere Aktivisten müssen zahlen

Neben den Klima-Klebern ging es aber auch anderen Klimaaktivisten an den Geldbeutel. So wurde auch bei den Räumungen im Dannenröder Forst sowie dem Fechenheimer Wald einzelnen Personen Kostentragungspflichten in Rechnung gestellt. Einen genauen Betrag nannte das Innenministerium hier jedoch nicht.

Rubriklistenbild: © Nadine Weigel/dpa

Kommentare