Untersuchung im FDP-Auftrag

Tempolimit-Studie: Wissenschaftler bezweifeln Ergebnisse des Umweltbundesamts

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Eine Studie des Umweltbundesamts über gewaltige CO₂-Einsparungen durch ein Tempolimit schlug vor kurzem große Wellen. Zwei Wissenschaftler bezweifeln nun die Ergebnisse.

Für die meisten Touristen ist es ein absolutes Kuriosum, für uns Deutsche völlig normal: Die Rede ist von der Tatsache, dass man auf deutschen Autobahnen so schnell fahren darf, wie man will. Das gilt natürlich eingeschränkt: Denn auf vielen Abschnitten gibt es schon heute Geschwindigkeitsbegrenzungen – dazu gibt es die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Dennoch kochen bei der Diskussion um ein generelles Tempolimit in Deutschland schnell die Emotionen hoch. Erst kürzlich schlug eine Studie des Umweltbundesamtes (UBA) große Wellen: Laut dem Bericht wäre die Entlastung für das Klima durch ein allgemeines Tempolimit deutlich höher als bislang angenommen. Doch nun gibt es Gegenwind: Zwei Verkehrsökonomen äußern Zweifel an den Ergebnissen.

Tempolimit-Studie: Wissenschaftler bezweifeln Ergebnisse des Umweltbundesamts

Laut bild.de haben die Forscher Alexander Eisenkopf (Zeppelin Universität Friedrichshafen) und Andreas Knorr (Universität Speyer) im Auftrag der FDP die Studie untersucht – und kommt zu einem ganz anderen Ergebnis: Denn während das UBA bei einem Tempolimit von 120 km/h auf eine jährliche Einsparung von bis zu 6,7 Millionen Tonnen CO₂ kommt, sei laut den beiden Wissenschaftlern maximal eine Verminderung um 1,1 Millionen zu erwarten. Dem Bericht zufolge gehe das UBA von unrealistischen Annahmen aus und verwende zudem veraltete und fehlerhafte Datensätze.

Über die Frage, wie viel CO₂ ein generelles Tempolimit von 120 km/h einspart, wird aktuell gestritten. (Symbolbild)

Tempolimit-Studie: DUH sieht FDP-Untersuchung als „unseriöse Auftragsarbeit im Sinne der Autokonzerne“.

Der Präsident des UBA, Dirk Messner, reagierte laut Handelsblatt gelassen auf die von der FDP in Auftrag gegebene Untersuchung. „Ich sehe das ganz entspannt, auch weil unser Gutachten von Expertinnen und Experten angefertigt wurde, die nicht aus der Grünen- oder der Umweltecke kommen“, sagte Messner gegenüber der Zeitung. Auch die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat sich inzwischen zu Wort gemeldet und das neue Gutachten als „Meinungsaufsatz zweier fachfremder Wirtschaftsprofessoren“, bezeichnet. „Erneut wird die FDP ihrem Ruf als Porsche-Partei gerecht und untermauert ihren ideologischen Widerstand gegen Klimaschutz und Verkehrssicherheit mit Meinungen statt Fakten“, erklärte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Laut DUH sei das Papier eine „unseriöse Auftragsarbeit im Sinne der Autokonzerne“.

Unbekannte Verkehrszeichen? Ob Sie die Bedeutung von allen Schildern kennen?

StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Das Verkehrszeichen für den Überholverbot dürfte allen Autofahrern bekannt sein. Dieses neue Straßenschild ist eine Abwandlung dessen. Es gilt explizit als Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen. Das bedeutet in Straßenabschnitten, die mit diesem Verkehrszeichen ausgeschildert sind, dürfen mehrspurige Fahrzeuge (Autos, LKWs) keine Motorräder oder Fahrräder überholen. © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Auch dieses Straßenschild dient dem Schutz von Fahrradfahrern. Es markiert einen Bereich, der als Fahrradzone gilt. Das bedeutet für Autofahrer, dass sie ab diesem Schild maximal mit Tempo 30 km/h fahren dürfen. Außerdem dürfen sie den Radverkehr weder gefährden noch behindern. © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Mal Hand aufs Herz: Vermutlich haben viele Radfahrer ohnehin von dieser Regelung Gebrauch gemacht - auch wenn sie bislang als Verstoß gewertet wurde. Jetzt ist das rechts Abbiegen an einer roten Ampel offiziell erlaubt - zumindest dort, wo der Grünpfeil für Radfahrer das kennzeichnet.  © Bundesanstalt für Straßenwesen
Abbiegepfeil für Autofahrer
Das gleiche Verkehrszeichen gibt es seit geraumer Zeit auch für Autofahrer. Doch es herrscht weiterhin noch viel Unwissenheit unter den Verkehrsteilnehmern bezüglich des Grünpfeils. Denn korrekterweise muss man sich hierbei wie bei einem Stoppschild verhalten. Das bedeutet, das Fahrzeug muss zunächst vollständig anhalten und laut Straßenverkehrsordnung mindestens drei Sekunden stehenbleiben. Erst dann darf man bei einer roten Ampel rechts abbiegen, sofern kein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet wird. Die gleichen Regelungen gelten auch für Radfahrer.  ©  Malte Christians/dpa (Archivbild)
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Dieses Verkehrszeichen kennzeichnet Radschnellwege unabhängig von der Beschaffenheit der Straße. Zum Beispiel bei sandigen Straßen soll so kenntlich gemacht werden, dass es sich um einen Radschnellweg handelt. © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Mit diesem Straßenschild sollen künftig Bereiche für Lastenfahrräder freigehalten werden, wie etwa Parkbereiche, Abstellflächen oder Ladezonen. © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Fahrzeuge von Carsharing-Diensten müssen mit dieser Plakette an der Windschutzscheibe klar erkennbar sein. Der Firmenname sowie das Kennzeichen müssen darauf zu sehen sein.  © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
PKWs, LKWs, Fahrräder, Fußgänger: Die meisten Verkehrsteilnehmer haben ein entsprechendes Sinnbild für Verkehrszeichen. Ab sofort gibt es auch eins für Fahrgemeinschaften. Allerdings gibt es noch keine Bereiche, wo dieses zum Einsatz kommen könnte. Ähnliches gilt beim folgenden Verkehrsschild. © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Auch Carsharing-Fahrzeuge bekommen ein eigenes Sinnbild. Es soll unter anderem in Parkbereichen eingesetzt werden, die für Carsharing-Autos bestimmt sind. © Bundesanstalt für Straßenwesen
Speedmarathon in Baden-Württemberg
Temposünder und Falschparker müssen davon abgesehen seit 9. November 2021 tiefer in die Tasche greifen. Der erneuerte Bußgeldkatalog sieht härtere Strafen vor: Wer beispielsweise innerorts 16 bis 20 Kilometer pro Stunde (km/h) zu schnell fährt und geblitzt wird, der zahlt 70 Euro statt wie früher 35 Euro. Höhere Geldstrafen gibt es auch für jene, die verbotswidrig auf Geh- und Radwegen parken, unerlaubt auf Schutzstreifen halten oder in zweiter Reihe parken und halten. So kostet das Parken in zweiter Reihe nun 55 statt 20 Euro, noch teurer wird es, wenn andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden. Neu ist außerdem eine Geldbuße von 55 Euro für unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge. © Uwe Anspach/dpa (Archivbild/Symbolbild)

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Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) hält ein Tempolimit aktuell für unnötig. Denn die Autofahrer würden ohnehin schon nicht mehr so schnell fahren – unter anderem, weil die Energiepreise so hoch seien. Laut einer Umfrage ist allerdings die Mehrheit der Deutschen für ein Tempolimit auf der Autobahn.

Rubriklistenbild: © Jochen Tack/Imago

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