Hohe Verletzungsgefahr

Person im Kofferraum mitgenommen: Diese Strafen drohen in Deutschland

  • schließen

Das Anlegen des Sicherheitsgurtes ist im Auto aus gutem Grund Pflicht. Auch das Mitfahren im Kofferraum ist verboten. Mit welcher Strafe muss man rechnen, wenn man es trotzdem macht?

Möchte man als Autobauer in den USA ein Auto auf den Markt bringen, so muss im Kofferraum eine sogenannte Notentriegelung eingebaut sein. Diese ist Vorschrift, damit sich jemand, der im Kofferraum eingesperrt wird (oder falls Kinder sich versehentlich selbst einsperren) selbständig wieder befreien kann. In Europa gibt es so eine Vorgabe nicht – Personen darf man aber trotzdem nicht im Kofferraum befördern. Doch welche Strafe droht einem bei Zuwiderhandlung in Deutschland?

Anschnallen im Auto ist Pflicht – Mitfahren im Kofferraum verboten

Wer im Auto mitfährt, muss einen Sicherheitsgurt anlegen, das ist in § 21a der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgelegt – von der Gurtpflicht gibt es nur wenige Ausnahmen. Es dürfen auch nicht mehr Personen mitgenommen werden, „als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind“, heißt es in § 21 StVO. Und in Absatz 2 des Paragrafen heißt es weiter: „Die Mitnahme von Personen auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Kraftfahrzeugen ist verboten.“

Spektakuläre Streifenwagen: Die coolsten Polizeiautos aus aller Welt

Alpine A110 S der Gendarmerie
Platz 12 – Alpine A110 (Frankreich): Hinter das Lenkrad der Alpine A110 würden sich wohl viele Polizisten gerne setzen – 26 Exemplare des Mittelmotor-Sportlers hat das französische Innenministerium im Jahr 2021 bestellt. Fahren dürfen den Flitzer mit der schicken Lackierung aber nur die Kollegen der schnellen Eingreiftruppe „équipes rapides d’intervention“. Unter dem „Gendarmerie“-Schriftzug findet sich übrigens das „Motto“ der französischen Polizei: „Notre engagement, votre sécurité“ – etwas frei übersetzt heißt das soviel wie „unser Einsatz dient Ihrer Sicherheit“.  © Sebastian Geisler/Imago
Ein Audi R8 der Polizei von Dubai
Platz 11 – Audi R8 (Dubai): Die Polizei in Dubai ist für ihre spektakulären Streifenwagen weltweit bekannt. Auch ein Audi R8 der zweiten Generation gehört zum Fuhrpark des Emirats. Der Zehnzylinder des Ingolstädter Boliden leistet mindestens 540 PS, in stärkeren Varianten sogar mehr als 600 PS. Trotzdem ist der R8 unter all den exotischen Supersportwagen in Dubai schon fast nichts besonders mehr. © ZUMA Press/Imago
Ein Toyota Crown der japanischen Polizei
Platz 10 – Toyota Crown (Japan): Andere Länder, andere Polizeiautos: In Japan kommt bei den Beamten unter anderem der Toyota Crown zum Einsatz. Hierzulande kennt die Limousine kaum jemand, denn in Europa war dem Crown kein Erfolg beschieden – weshalb er wieder vom Markt verschwand. Mit den steil designten Polizei-Supersportwagen anderer Länder kann der Japaner natürlich nicht mithalten – aber seine sehr elegante Lackierung macht das locker wieder wett. © Sven Simon/Imago
Ein BMW i3 Streifenwagen der Polizei in München
Platz 9 – BMW i3 (Deutschland): Ein BMW i3 in Polizeilackierung? Das gab es hierzulande ab dem Jahr 2015. In mehreren Städten (wie hier in München) wurde getestet, ob der bayerische Stromer als Streifenwagen taugt. Doch bei den Beamten fiel der i3 am Ende durch. Gründe sollen vor allem der zu geringe Platz im Innenraum sowie die niedrige Reichweite von nur rund 160 Kilometern gewesen sein. © Smith/Imago
Ein Lamborghini Gallardo der italienischen Polizei
Platz 8 – Lamborghini Gallardo (Italien): Nicht nur in Dubai sind exotische Supersportler im Dienste der Polizei unterwegs – auch in Italien. Bereits im Jahr 2004 bereicherte ein bis zu 300 km/h schneller Lamborghini Gallardo den Fuhrpark der „Polizia“. Selbstverständlich ausgerüstet mit Blaulicht und Sirene. © eyevisto/Imago
Ein Lamborghini Huracan der italienischen Polizei
Platz 7 – Lamborghini Huracan (Italien): Der Gallardo ist inzwischen schon etwas in die Jahre gekommen, weshalb mit einem neueren Modell nachgelegt wurde. Seit 2017 bereichert auch ein Lamborghini Huracan den Fuhrpark der italienischen Polizei. Unter anderem wird der Supersportler für Organtransporte eingesetzt. Und für solch eiliges Gut ist es sicherlich der richtige Wagen: Mindestens 580 PS leistet der verbaute V10 – das reicht locker für Geschwindigkeiten jenseits der 300 km/h. © Independent Photo Agency/Imago
Ein Porsche 924 in Polizei-Lackierung
Platz 6 – Porsche 924 (Deutschland): Keine Frage: Dieser Porsche 924 ist nicht mehr im Dienst – war er aber tatsächlich einmal. Anfang der 1980er-Jahre setzte Autobahnpolizei in Nordrhein-Westfalen und in Baden-Württemberg den Stuttgarter Sportwagen ein. Zuvor war der 924 auch von Beamten in anderen Bundesländern getestet worden. Witzig wirkt aus heutiger Sicht vor allem das am linken Seitenfenster montierte Blaulicht.  © Revierfoto/Imago
Ein Bentley Continental GT der Polizei von Dubai
Platz 5 – Bentley Continental GT (Dubai): Ein Bentley Continental GT als Streifenwagen? Gibt’s! Natürlich in Dubai, wo bekanntermaßen eine ganze Flotte an Supersportwagen im Polizeidienst unterwegs ist. Nur wenige Temposünder dürften diesem W12-Boliden entkommen: Seine 575 PS beschleunigen den Briten auf bis zu 320 km/h. © Jan Huebner/Imago
Ein Tesla Model X der schweizer Polizei
Platz 4 – Tesla Model X (Schweiz): In Basel entschied man sich schon relativ früh für den Einsatz von Elektroautos im Polizeidienst: Bereits im Jahr 2018 wurden mehrere Tesla Model X angeschafft. Für Schlagzeilen sorgte allerdings vor allem eine Panne im Jahr 2022: Als Beamte mit dem Wagen einen Radler stellen wollten, blockierten die Türen – die Polizisten waren in dem Tesla gefangen. © Geisser/Imago
Ein Maserati der Polizei von Abu Dhabi
Platz 3 – Maserati GranTurismo (Abu Dhabi): Wer an ein Polizeiauto denkt, sieht vor seinem geistigen Auge vermutlich wohl keinen Maserati. Doch tatsächlich gibt es einen solchen Streifenwagen – und zwar in Abu Dhabi. Dort dürfen Polizisten mit einem Maserati GranTurismo auf Verbrecherjagd gehen – mit einer Leistung von mindestens 405 PS: © Imaginechina/Imago
Ein Ferrari FF der Polizei von Dubai
Platz 2 – Ferrari FF (Dubai): Spritverbrauch spielt im Emirat Dubai keine wirklich große Rolle – deswegen gehört natürlich auch ein Ferrari zum Polizei-Fuhrpark. Der FF mobilisiert aus seinem V12-Motor stabile 660 PS – und ist maximal 335 km/h schnell. Bei einer Verfolgungsjagd hat der Gegner also wohl kaum eine Chance. © Jan Huebner/Imago
Ein Ferrari der tschechischen Polizei
Platz 1 – Ferrari 458 Italia (Tschechien): Was ist billiger als kaufen? Richtig: Beschlagnahmen. Die tschechische Polizei hat Kriminellen einen Ferrari 458 Italia abgenommen – und kurzerhand zum Polizeiauto umgerüstet. Unter anderem soll der italienische Supersportler für die Jagd auf Autobahn-Temposünder eingesetzt werden. Neu kostete der 458 Italia mindestens rund 200.000 Euro – deshalb dürfen sich auch angeblich nur speziell ausgebildete Beamte hinter das Lenkrad des bis zu 324 km/h schnell Boliden klemmen. © Cover-Images/Imago

Bußgeld für Mitfahrer im Kofferraum: Vor allem bei Kindern wird es teuer

Befördert man trotzdem Personen im Kofferraum, so kann die Strafe variieren. Der Bußgeldkatalog sieht dafür ein Verwarngeld in Höhe von mindestens fünf Euro vor. Handelt es sich bei der Person im Kofferraum jedoch nicht um einen Erwachsenen, wird es deutlich teurer: Wird ein Kind komplett ungesichert im Auto transportiert, so wird ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro fällig, zusätzlich gibt es einen Punkt in Flensburg.

Personen im Kofferraum mitzunehmen, ist hochgefährlich – bei Kindern drohen 60 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. (Symbolbild)

Noch mehr spannende Auto-Themen finden Sie im kostenlosen Newsletter unseres Partners 24auto.de.

Mitfahrer im Kofferraum: Verletzungsgefahr bei Unfall sehr groß

Besonders kritisch wird es aber, wenn es mit einer Person im Kofferraum tatsächlich zu einem Unfall kommt. Das Verletzungsrisiko des dort Mitfahrenden ist sehr hoch – und in so einem Fall sind Verwarn- und Bußgeld ein wohl eher geringes Problem. Laut bussgeldkatalog.org kann es nämlich durchaus passieren, dass die Krankenversicherung des im Kofferraum sitzenden Mitfahrers die Übernahme der Behandlungskosten verweigert.

Rubriklistenbild: © Pond5 Images/Imago

Kommentare