Für alle Pflicht

Gelber Aufkleber am Taxi: Welche Bedeutung steckt dahinter?

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Jedes Taxi hat ihn: den gelben Aufkleber an der Heckscheibe. Doch warum und welche Bedeutung verbirgt sich hinter dem Sticker?

Die Auswahl an Aufklebern fürs Auto ist schier endlos. Ob das Logo der Lieblingsmannschaft oder einen stilisierten Fisch bis hin zum Umriss der Nordsee-Insel Sylt. Diese kleben sich Autofahrer freiwillig aufs Heck, doch manche Sticker sind auch Pflicht. Etwa ein blau-weißer Aufkleber bei Mietwagen und auch Taxen haben einen gelb-schwarzen Aufkleber an der Heckscheibe. Doch warum und welche Bedeutung hat er?

Diese Frage lässt sich relativ simpel beantworten: Es handelt sich dabei um die sogenannte Ordnungsnummer oder auch Konzessionsnummer genannt. Diese ist für jedes Taxi seit 1975 verpflichtend und wird von der Genehmigungsbehörde vergeben.

Gelber Aufkleber am Taxi: Welche Bedeutung steckt dahinter?

„Der Gesetzgeber schreibt dabei sowohl die Gestaltung des Schildes als auch die Position am Taxi vor“, erklärt das Portal Taxi in Berlin. Das Konzessionsschild mit der Ordnungsnummer muss demnach rechts unten an der Heckscheibe befestigt sein. Zudem muss es von außen und innen lesbar sein.

Der gelbe Aufkleber mit den schwarzen Zahlen ist Pflicht.

Auch die Breite (15 Zentimeter) und Höhe (70 Zentimeter) des Aufklebers sind vorgeschrieben. Selbiges gilt für die Größe der Zahlen sowie deren Abstände. Die Ordnungsnummer selbst besteht meist aus mehreren Zahlen. In Berlin gleicht diese häufig der Zahlenkombination auf dem Kennzeichen der Taxen.

Rätselhafte Verkehrszeichen: Zehn Schilder, deren Bedeutung nicht jedem klar ist

Ein Carsharing-Parkplatz-Verkehrsschild
Vier Personen stehen um ein halbiertes Auto – dieses Schild gibt vielen Verkehrsteilnehmern Rätsel auf. Betrachtet man das Fahrzeug allerdings als „geteilt“, wird die Sache schon deutlich klarer: Dieses Zeichen weist nämlich auf einen Carsharing-Parkplatz hin. © Stefan Sauer/dpa
Verkehrszeichen für autonomes Fahren
Es gibt Verkehrszeichen, die wirken wie aus einer anderen Welt – und in diesem Fall ist es tatsächlich auch so: Dieses schwarz-weiße Schild ist nämlich für die digitale Welt bestimmt – für den menschlichen Fahrer ist es bedeutungslos. Das Schild, das vor allem in Südbayern zu finden ist, ermöglicht es autonomen Fahrzeugen im Testbetrieb, exakt ihren Standort zu bestimmen.  © Future Image/Imago
Verkehrsschild Fahrradstraße
In einer Fahrradstraße dürfen grundsätzlich nur Fahrräder und E-Scooter fahren. Allerdings gibt es Ausnahmen, auf die durch Zusatzschilder hingewiesen wird. In diesem Beispiel sind (Klein-)Krafträder, Mofas sowie mehrspurige Kraftfahrzeuge – also auch Lkw – zugelassen. Es gilt jedoch eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h – und auf Radfahrer muss besondere Rücksicht genommen werden. © Gottfried Czepluch/Imago
Verkehrszeichen Radschnellweg
Ein grünes Schild mit einem weißen Fahrrad kennzeichnet sogenannte Radschnellwege – unabhängig von der Beschaffenheit der Straße. Auch bei sandigen Straßen beispielsweise, soll dadurch kenntlich gemacht werden, dass es sich um einen Radschnellweg handelt. © Panthermedia/Imago
Schild Sackgasse Durchgang für Radfahrer und Fußgänger
Das Sackgassen-Schild dürften die meisten Verkehrsteilnehmer kennen – doch es gibt auch eine besondere Variante, die nicht so oft zu sehen ist. Für Kraftfahrzeuge ist in diesem Fall Schluss – doch für Fußgänger und Radler gibt es in dieser Sackgasse einen Durchgang. © Christian Ohde/Imago
Verkehrsschild Spielstrasse
Verwechslungsgefahr! Wenn man Autofahrer fragt, welches Verkehrsschild an einer Spielstraße zu sehen ist, dürfte man wohl von nahezu jedem die gleiche Antwort bekommen: Ein blau-weißes Rechteck, auf dem ein Erwachsener und ein Kind abgebildet sind, die Fußball spielen – dazu ein sich näherndes Auto. Doch das ist falsch: Dieses Schild weist auf einen verkehrsberuhigten Bereich hin. Hier sind Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt. Trotz des Gebots der gegenseitigen Rücksichtnahme müssen Autos und Radfahrer besonders vorsichtig fahren und notfalls auch anhalten. Zudem ist nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Gerichten zufolge sind das zwischen 5 und 15 km/h. © Michael Gstettenbauer/Imago
Verkehrsschild Spielstrasse
Und hier ist das „echte“ Spielstraßen-Schild: Es besteht aus einem Verbotsschild für Fahrzeuge aller Art, darunter ist ein Zusatzschild mit einem Fußball spielenden Kind angebracht. „Hier dürfen weder motorisierte Fahrzeuge noch Fahrradfahrer fahren und parken. Die Spielstraße ist allein für spielende Kinder und Fußgänger gedacht“, erklärt der ADAC auf seiner Homepage. © Carsten Koall/dpa
Grünpfeil an roter Ampel
Der Grünpfeil (nicht: Grüner Pfeil) an Ampeln erlaubt allen Fahrzeugen das Abbiegen nach rechts trotz roten Lichtzeichens. Allerdings nur, wenn diese zuvor an der Haltelinie angehalten haben und wenn eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist. © Martin Müller/Imago
Verkehrsschild grüner Pfeil für Radfahrer
Vom Grünpfeil-Schild gibt es auch noch eine spezielle Variante: In diesem Fall ist es nur Radfahrern erlaubt, bei Rotlicht rechts abzubiegen. Natürlich nur unter den Voraussetzungen, die auch für den „normalen“ Grünpfeil gelten. © Rüdiger Wölk/Imago
Verkehrsschild Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen
Das Verkehrszeichen für das „normale“ Überholverbot dürfte allen Autofahrern bekannt sein. Dieses Schild ist eine Abwandlung davon. Es schreibt explizit ein Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen vor. Das bedeutet in Straßenabschnitten, die mit diesem Verkehrszeichen ausgeschildert sind, dürfen mehrspurige Fahrzeuge (Autos, LKWs) keine Motorräder oder Fahrräder überholen. © Michael Gstettenbauer/Imago

Gelber Aufkleber am Taxi: Nicht nur Ordnungsnummer ist verpflichtend

Neben dem Aufkleber mit der Ordnungsnummer sind unter anderem auch das Taxameter sowie das Taxi-Schild auf dem Dach Pflicht. Letzteres verrät dem Fahrgast, ob das Fahrzeug frei ist oder bereits eine andere Person befördert. Es hat aber auch eine andere wichtige Funktion.

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Es dient nämlich ebenfalls als stiller Alarm. In einem Notfall kann der Taxifahrer dieses aktivieren. Im Schild leuchten dann rechts und links jeweils drei rote Lichter auf. Der Fahrgast im Fahrzeug bekommt davon nichts mit. Wer ein Taxi mit dem roten Licht sieht, sollte in jedem Fall die Polizei verständigen.

Rubriklistenbild: © Michael Gstettenbauer/Imago

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