Pflicht laut Mietvertrag

Rasenmähen vergessen? Das droht Mietern, die ihren Garten nicht pflegen

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Unkraut jäten, Rasen mähen, was ist für Mieter Pflicht und welche Arbeiten muss der Vermieter übernehmen? Es gibt klare Regeln.

Mieter haben nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Vermieter können im Mietvertrag festlegen, welche Gartenarbeiten der Mieter übernehmen muss. Vereinbaren Mieter und Vermieter im Mietvertrag, dass sich der Mieter um die Pflege des Gartens kümmern muss, gehört der Außenbereich automatisch zur Mietsache. Der Mieter verpflichtet sich damit, den Garten in einem vertragsgemäßen Zustand zu halten, wie der „Verband Wohneigentum“ berichtet. Doch welche Arbeiten muss der Mieter tatsächlich übernehmen und welche Konsequenzen drohen dem Mieter, wenn er die Gartenpflege vernachlässigt?

Wird sich nicht an die Regeln gehalten, kann der Garten schnell hohe Kosten verursachen, ähnlich wie eine weitere, kuriose und strenge Regel für Mieter: Duschen im Stehen verboten.

Gartenpflege im Vertrag: Müssen Mieter Arbeiten im Garten übernehmen?

Wenn der Mieter unterschreibt, dass er sich um den Garten des Mietobjekts oder des Grundstücks kümmert, bedeutet das nicht, dass er umfangreiche Baumfäll- und Gestaltungsarbeiten durchführen muss. Nach Angaben des „Verbands Wohneigentum“ bedeutet dies in der Regel, dass der Mieter den ihm anvertrauten Garten nicht verkommen oder verwildern lassen darf. Doch was heißt das genau? Welche Gartenarbeiten muss der Mieter übernehmen?

Gartenpflege vertraglich geregelt: Welche Arbeiten sind für Mieter zumutbar?

Der Mieter ist verpflichtet, die ihm im Mietvertrag zugewiesenen Gartenarbeiten zu erledigen. Es ist auch möglich, dass der Vermieter bestimmte grundlegende Gartenpflegearbeiten übernimmt, während vom Mieter kleinere Arbeiten erwartet werden, um das Grundstück in einem ordentlichen Zustand zu halten, wie „Hausgold“ schreibt.

Der Mieter kann aber nur zu solchen Gartenpflegearbeiten verpflichtet werden, die keine besonderen Fachkenntnisse erfordern und keine hohen Kosten verursachen. Dazu gehören zum Beispiel Rasen mähen, Unkraut jäten, Laub entfernen oder Beete umgraben und pflegen, wie der „Verband Wohneigentum“ schreibt.

Enthält der Mietvertrag die allgemein gehaltene Formulierung „Die Gartenpflege obliegt dem Mieter“, so hat der Mieter nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf nur einfache Gartenarbeiten wie Unkraut jäten oder Rasen mähen zu erledigen, wie „Immo.Welt“ schreibt. Doch es gibt sogar Dinge, die streng verboten sind: Das dürfen Mieter auf dem Balkon und im Garten nicht.

Rasen mähen und Co.: Was droht Mietern, wenn sie keine Gartenarbeit machen?

Enthält der Mietvertrag gar keine Regelung zur Gartenpflege, obliegt diese dem Vermieter. In diesem Fall drohen den Mietern keine Konsequenzen, wenn sie keine Arbeiten im Garten übernehmen, da sie nicht zur Gartenpflege verpflichtet sind. Ist im Mietvertrag jedoch geregelt, dass der Mieter Gartenarbeiten übernimmt, muss er diese auch ausführen oder ausführen lassen und die Kosten tragen. Übrigens: Wenn Herbstlaub fällt, besteht Räumpflicht und Hausbesitzer und Mieter müssen einiges beachten.

Rasenmähen, Unkraut jäten und weitere Gartenarbeiten, können laut Gerichtsurteil zu den Aufgaben von Mietern gehören, wenn die Gartenpflege im Mietvertrag geregelt ist. (Symbolbild)

Übernimmt der Mieter trotz Regelung im Vertrag keine Gartenarbeiten und lässt den Garten verkommen, kann der Vermieter eine Gartenbaufirma beauftragen und die Kosten dem Mieter in Rechnung stellen – so ein Urteil des Landgerichts Köln, wie „Mein schöner Garten“ schreibt. Allerdings ist hier Vorsicht geboten, denn die Beurteilung, ob ein Garten gepflegt ist oder nicht, ist subjektiv und kann je nach Betrachter unterschiedlich ausfallen. Außerdem gibt es Regeln für die Hausordnung: Was sie vorschreiben darf und woran Mieter sich halten müssen, erklärt echo24.de.

Rubriklistenbild: © Collage: echo24.de, Fotos: IMAGO/ Panthermedia, IMAGO/Westend61

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