Geld im Ruhestand

Absicherung für Rentner: Deshalb zahlen manche doppelt an die Krankenkasse

  • schließen
  • Juliane Reyle
    Juliane Reyle
    schließen

Die Rente ist für viele zu niedrig, deshalb wollen sie sich für Alter doppelt absichern. Doch Vorsicht, die Vorsorge kann teuer werden.

Das Rentensystem in Deutschland basiert auf drei Säulen: der gesetzlichen, der betrieblichen und der privaten Altersvorsorge. Diese drei Säulen sollen gemeinsam dafür sorgen, dass die Menschen im Alter finanziell abgesichert sind. Wer sich allein auf die gesetzliche Rente verlässt, kann schnell in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Im Vergleich zu anderen Ländern schneidet die Bundesrepublik Deutschland schlecht ab. Da ist es nur von Vorteil, sich doppelt abzusichern. Doch die Sache hat einen großen Haken: Wer doppelt vorsorgt, muss auch doppelt Beiträge zahlen.

Doppelverbeitragung: Weniger Rente durch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge

Es ist allgemein bekannt, dass die Rente als Alterseinkommen gilt. Aus diesem Grund muss die Rente versteuert werden. Außerdem werden Sozialabgaben wie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge fällig. Ab 2025 sollen die Zusatzbeiträge der Krankenkassen steigen, was weniger Geld auf dem Rentenkonto bedeutet. Doch damit nicht genug: Rentner, die sowohl eine gesetzliche Rente als auch eine Betriebsrente beziehen, müssen oft doppelte Beiträge zur Krankenversicherung zahlen. Grund dafür ist die sogenannte „Doppelverbeitragung“.

Der Grund für diese Doppelverbeitragung ist im Sozialgesetzbuch (SGB) verankert. Danach sind auf alle Einkünfte einer Person Krankenkassenbeiträge zu zahlen, allerdings nur bis zu einer jährlich anzupassenden Obergrenze, der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze. Im Jahr 2024 liegt diese Grenze bei 62.100 Euro, wie „versicherungsbote.de“ berichtet.

Beitragsbemessungsgrenze: Nicht alle Rentner müssen doppelt zahlen

Allerdings müssen nicht alle Rentner doppelt zahlen. Das liegt an der Beitragsbemessungsgrenze. Das bedeutet: Alle Einkünfte einer Person werden zusammengerechnet und wenn die Summe unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt, sind alle Einkünfte beitragspflichtig.

Alles, was darüber hinausgeht, ist beitragsfrei. Renten jeglicher Art sind von dieser Regelung nicht ausgenommen. Da Rentner in der Regel nicht mehr als 69.300 Euro im Jahr zur Verfügung haben, zahlen sie auch auf alle Einkünfte ihre Beiträge – und das oft doppelt. Übrigens heißt es auch noch, dass arme Rentner in Deutschland früher sterben, als reiche.

Rubriklistenbild: © IMAGO / Collage echo24.de

Kommentare