Versicherte haben Ass im Ärmel

Krankenkassen-Beiträge steigen 2023: So können Verbraucher sich wehren

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Alles wird teurer. Und zum neuen Jahr auch die Zusatzbeiträge für die meisten Krankenkassen. Doch Verbraucher haben ein Ass im Ärmel.

München – Inmitten von Inflation, explodierender Preise für Nahrungsmittel, Miete und Energie kommen die nächsten Zusatzkosten auf die deutschen Verbraucher zu. Diesmal geht es um die Gesetzlichen Krankenkassen (GVK). Fast alle Anbieter bürden ihren Versicherten zum Jahr 2023 eine Beitragserhöhung auf. Und das, obwohl sie in den ersten drei Quartalen dieses Jahr ein großes Plus im Haushalt verbuchen konnten. Doch deren Kunden stehen der kommenden Teuerung nicht schutzlos gegenüber.

Krankenkassen-Beiträge steigen 2023 – Das können Versicherte dagegen tun

Doch zuerst der Hintergrund: Der Krankenkassenbeitrag setzt sich aus zwei Posten zusammen, dem allgemeinen Beitragssatz und dem Zusatzbeitrag. Ersterer liegt seit dem Jahr 2015 beständig bei 14,6 Prozent des Brutto-Lohns eines Arbeitnehmers. Zweiterer wird jedoch von den Krankenkassen selbst bestimmt. Momentan liegt der allgemeine Beitrag inklusive variierendem Zusatzbeitrag im Schnitt bei 15,6 Prozent. Die Summe teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen.

Während der allgemeine Beitragssatz bei 14,6 Prozent bleibt, treten nun aber AOK, Barmer & Co. in Aktion. Durchschnittlich um 0,3 Prozent steigt der Zusatzbeitrag für die Krankenversicherung. Eine diesjährige Besonderheit: Die Kassen müssen die Verbraucher über diesen Schritt nicht informieren. Eine Erwähnung auf der Website oder in Mitgliederzeitungen reicht aus.

Unzufrieden mit Beitragserhöhung? Verbraucherzentrale weist auf Sonderkündigungsrecht hin

Was viele Versicherte nicht wissen: Bei einer Beitragserhöhung haben sie ein Sonderkündigungsrecht und können innerhalb einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende zu einer anderen, eventuell billigeren Kasse wechseln. Wie die Verbraucherzentrale Bayern auf ihrer Website erklärt, können Versicherte sich einfach bei der neuen Krankenkasse ihrer Wahl anmelden. Die Kündigung der alten und der Transfer zur neuen passiere automatisch.

Daraus folgt: Wenn Ihre Beiträge zur Krankenversicherung zum 1. Januar steigen, haben Sie laut der Verbraucherzentrale bis zum 31. Januar Zeit, sich bei Ihrer neuen Kasse zu melden. Falls die Frist verstreicht, gilt die allgemeine Kündigungsfrist von zwei Monaten. Diese Entscheidung sollte jedoch nicht übereilt getroffen werden. Denn verschiedene Krankenkassen haben verschiedene Leistungen und Konditionen im Angebot. Besonders bei der Übernahme von Vorsorgeuntersuchungen, Gesundheitskursen oder Schutzimpfungen gibt es Unterschiede.

„Historisches Defizit“ – Gesundheitsminister Lauterbach erklärt drastischen Schritt

Die Ursache für den Anstieg des Beitrags ist laut Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach (SPD) „historisches Defizit“ im Haushalt der GVK. „Wir haben in der letzten Legislatur die Leistungen für gesetzlich Versicherte erheblich verbessert. Das kostet“, erklärte er den drastischen Anstieg der Beitragszahlungen für 2023.

Rubriklistenbild: © Inderlied/imago

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