- VonHelmi Krappitzschließen
Im nächsten Jahr müssen sich viele auf eine Beitragserhöhung von gesetzlichen Krankenkassen einstellen. Das müssen die Kassen den Versicherten nicht schriftlich mitteilen. Ein Sonderkündigungsrecht vereinfacht aber den Wechsel.
Berlin – Nachdem erst in 2022 die Kosten für die gesetzlichen Krankenkassen angestiegen sind, müssen Versicherte im Januar 2023 mit einem weiteren Kostenanstieg rechnen. Der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent bleibt bestehen. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag steigt jedoch von 1,3 auf 1,6 Prozent an, berichtet das Vergleichsportal Check24.de. Dieser Beitrag ist nicht vorgeschrieben, sondern wird von den Krankenkassen selbst festgelegt. Es kann große Unterschiede zwischen den Zusatzbeiträgen der einzelnen Krankenkassen geben.
Beitragserhöhung: Sonderkündigungsrecht für gesetzlich Versicherte
Die Beitragserhöhung müssen Krankenkassen ihren Mitgliedern nicht mehr schriftlich mitteilen. Die Mitteilungspflicht ist bis Ende Juni 2023 aufgehoben. Lediglich eine Information auf den Internetseiten oder Mitgliedermagazinen der Krankenkassen genügt. Diese Regelung bringt aber ein Sonderkündigungsrecht mit sich. Wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse ihren Beitrag zum 1. Januar erhöht, haben Sie das Recht bis Ende Januar zu kündigen. Die gesetzliche Wechselfrist beträgt zwei Kalendermonate, in denen Sie sich bei einer neuen Kasse melden müssen. Nach Ablauf der Frist übernimmt die neue Kasse alle Formalitäten.
Ein Preisvergleich der Krankenkassen kann sich lohnen. Bei einem Kassenwechsel können beispielsweise Verbraucher mit einem Jahreseinkommen von 58.050 Euro bis knapp 300 Euro pro Jahr sparen, berechnet das Vergleichsportal.
Kassenwechsel: Tipps für die Wahl der richtigen Krankenkasse
Bei den stark ansteigenden Beitragskosten der Krankenkassen kann ein Wechsel vorteilhaft sein. Der Unterschied zwischen den Kassen liegt nicht allein beim Preis, sondern auch bei den Zusatzleistungen. Bei der Entscheidung eines Kassenwechsels sollten Sie bedenken, was Ihnen bei einer Krankenkasse wichtig ist, berichtet bild.de. Das kann Zuschüsse für besondere Impfungen oder Zahnarztleistungen beinhalten. Auch Bonusprogramme der Kassen können sich auf Dauer für Versicherte lohnen.
Sie sollten beachten, dass aktuelle Behandlungen der neuen Krankenkasse mitgeteilt werden müssen. Ablehnen wird die neue Kasse die Weiterführung der Behandlung wahrscheinlich nicht. Falls eine Behandlung noch nicht begonnen hat, muss sie neu beantragt werden. Das Annehmen des neuen Antrags kann jedoch nicht garantiert werden. (hk)
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