Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Elektronische AU ab 2023 – so melde ich mich beim Arbeitgeber krank

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Schluss mit dem „gelben Schein“: Zum 1. Januar 2023 soll ganz auf die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) umgestellt werden. Wie das geht.

Hamm - Wer krank ist, geht zum Arzt und erhält eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU). Lange Zeit war eine Krankschreibung mit viel Papierkram verbunden. Der im Volksmund bekannte „gelbe Schein“ wurde dem Patienten gleich dreimal mitgegeben: für den Arbeitgeber, die Krankenkasse und für den Versicherten selbst. Doch damit ist nun Schluss: Bis zum 1. Januar 2023 sollen Arztpraxen in Deutschland vollständig auf die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) umstellen.

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) wurde sukzessive eingeführt. In einem ersten Schritt im Herbst 2021 wurde umgesetzt, dass die Arztpraxen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung online an die Krankenkassen übermitteln. Somit müssen sich gesetzlich Versicherte nicht mehr darum kümmern, dass ihr AU bei der Krankenkasse landet. Dies war bis dato bei überfälliger Übermittlung auch mit dem Risiko verbunden, später einen möglichen Krankengeldanspruch zu verlieren.

Elektronische AU ab 2023 – wie melde ich mich beim Arbeitgeber krank?

Und nun soll der Papierkram für Praxen und Patienten fast gänzlich wegfallen. Ab dem 1. Januar 2023 soll die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch an den Arbeitgeber digital verschickt werden. Der „gelbe Schein“ ist damit Geschichte. Zuständig für Weiterleitung der eAU sollen aber nicht die Praxen, sondern die Krankenkassen sein. Wichtig: Der Patient muss seinen Arbeitgeber weiterhin selber unverzüglich über die Erkrankung informieren.

Und so läuft die Krankschreibung beim Arbeitgeber mit der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) künftig ab:

  • Der Patient informiert seinen Arbeitgeber unverzüglich über die Erkrankung und dass eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vorliegt. Damit ist seine Pflicht getan. Der Patient muss dem Arbeitgeber keine AU mehr vorlegen.
  • Der Arbeitgeber hat dann die Möglichkeit, die AU digital bei den Krankenkassen abzurufen. Auch durch die eAU erfährt der Arbeitgeber nicht, welche Diagnose der Arzt gestellt hat.
  • Zudem gilt weiterhin: Arbeitnehmer sind ab dem vierten Tag ihrer Arbeitsunfähigkeit verpflichtet, dem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen (§ 5 EZFG). Der Arbeitgeber darf aber auch schon am ersten Tag ein Attest fordern.

Für Patienten ist eine Krankschreibung durch die elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) künftig also nicht nur mit weniger Papierkram verbunden, sondern auch mit weniger Aufwand. Sie erhalten nur noch einen Ausdruck ihrer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für die persönlichen Unterlagen.

Elektronische AU ab 2023: Was passiert bei technischen Störungen?

Wo Menschen arbeiten, passieren Fehlern - und was elektronisch abläuft, kann ausfallen. Für den Fall, dass es zu technischen Problemen kommt, gibt es laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung einen Notfallplan:

  • Wenn der Versand der eAU aus der Praxis an die Krankenkasse nicht möglich ist, speichert das System die Daten und versendet die eAU erneut, sobald dies wieder möglich ist.
  • Wenn bereits beim Ausstellen oder beim Versand klar ist, dass die eAU nicht elektronisch verschickt werden kann, greift der Arzt auf den altbewährten Ausdruck zurück. Dann muss der Patient die AU an die Krankenkasse schicken.
  • Stellen Ärzte erst später fest, dass eine technische Störung vorliegt und die eAU auch am nächsten Werktag nicht an die Krankenkassen übertragen werden kann, versendet die Praxis selbst die Papierbescheinigung an die zuständige Krankenkasse.

Die Krankenkassen betonen, dass die digitale Übermittlung der AU sicher sei. Die Daten werden verschlüsselt.

Übrigens: Nicht alle Arztpraxen machen bei der eAU mit - obwohl alle Kassenärzte dazu verpflichtet sind, sich an die Telematikinfrastruktur (TI) anzuschließen. Inwiefern Konsequenzen für die betroffenen Praxen drohen, ist noch ungewiss.

Noch immer ist die Krankschreibung bei Erkältungssymptomen per Telefon möglich. Die Ausnahme-Regelung war aufgrund steigender Corona-Zahlen im Sommer 2022 wieder eingeführt worden.

Rubriklistenbild: © Sina Schuldt/dpa

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