VonStella Henrichschließen
Bei den gesetzlichen Krankenkassen klafft eine Milliardenlücke auf. Gesundheitsminister Karl Lauterbach kündigt steigende Beiträge an.
Kassel ‒ Angesichts des Milliardendefizits (6,7 Milliarden im Jahr 2021) bei den gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) werden die Kassenbeiträge im Jahr 2024 laut Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) erneut steigen. Dabei wurden die Beiträge bereits zu Beginn dieses Jahres erhöht. Leistungskürzungen für die Versicherten schließt Lauterbach allerdings aus. Währenddessen habe Finanzminister Christian Lindner deutlich gemacht, „dass die Steuerzuschüsse an die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nicht erhöht werden können“, erklärte Lauterbach im Interview mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).
Der Gesundheitsminister lehnt außerdem die Forderungen nach einer Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze in der GKV ab. Hierzu müsste gleichzeitig auch die Versicherungspflichtgrenze angehoben werden, was aber durch den Koalitionsvertrag ausgeschlossen ist, so Lauterbach im Interview weiter. Derzeit liegt die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung bei 4987,50 Euro. Versicherte, die sich dennoch Geld von ihrer Kasse zurückholen wollen, können das über die sogenannten Bonusprogramme ihrer Krankenkasse tun.
Erhöhung der Krankenkassenbeiträge: Lücke von bis zu sieben Milliarden Euro
Laut tagesschau.de erwartet die GKV im laufenden Jahr wieder ein Defizit für 2024. Der Spitzenverband rechne mit einer Lücke zwischen 3,5 und sieben Milliarden Euro, die ausgeglichen werden müssen. Ohne Maßnahmen würde laut dem Bericht daraus rechnerisch ein Anstieg beim durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 0,2 bis 0,4 Prozentpunkten resultieren. Im Durchschnitt beträgt der Zusatzbeitrag derzeit 1,6 Prozent, der allgemeine Beitragssatz in der GKV liegt bei 14,6 Prozent.
Mit mir wird es keine Leistungskürzungen geben. Der Beitragssatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung wird daher im nächsten Jahr erneut leicht steigen müssen.
Anfang dieses Jahres wurden die Beiträge für viele Versicherte der gesetzlichen Kassen bereits angehoben. Deutliche Kritik kam von Verbraucherschützern. Denn die Kassen haben ihre Versicherten über die Anhebung der Zusatzbeiträge lediglich über ihre Internetseiten informieren müssen. Vielen Versicherten seien die Beitragserhöhungen nicht bewusst gewesen. „Nur knapp ein Drittel“ wusste davon, berichtet jetzt der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV). Der Verband fordert daher, dass die bisherige Briefform bei Beitragserhöhungen beizubehalten ist.
Erhöhung der Krankenkassenbeiträge: Kritik kommt von Verbraucherschützern
Ramona Pop vom VZBV-Vorstand sagte dazu: „Um den Krankenkassen Kosten zu ersparen, hat die Bundesregierung Abstriche bei den Transparenzpflichten der Kassen gemacht. Viele Verbraucher müssen derzeit bereits jeden Euro dreimal umdrehen. Deshalb ist die Politik schlecht beraten, wenn sie ausgerechnet in Krisenzeiten zu weniger Kostenklarheit beiträgt. Hier wurde am falschen Ende gespart.“
Aus Sicht des VZBV sei die Information über Beitragserhöhungen keine Holschuld der Versicherten, „sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf Transparenz durch ihre Krankenkasse“. Außerdem haben nicht alle Verbraucher Zugang zum Internet. Einzelne Kassen haben laut VZVB die Information auf ihrer Homepage „regelrecht versteckt“. Und so verwundert es nicht, dass nur neun Prozent der Versicherten es laut einer Forsa-Umfrage im Auftrag des VZVB für angemessen halten, dass die Krankenkassen ausschließlich über ihre Internetseite auf eine Beitragserhöhung hinweisen.
Erhöhung der Kassenbeträge für Versicherte: Verbraucherschützer fordern Beibehaltung der Briefform
Dagegen wird eine postalische Information über eine Beitragserhöhung von der großen Mehrheit der Versicherten, nämlich von 84 Prozent der Befragten, als ein geeigneter Informationsweg angesehen, so das Forsa-Ergebnis. Da die „Sonderregelung zur Aussetzung der brieflichen Informationspflicht“ Ende Juni ausläuft, fordert der VZVB jetzt, dass sie nicht verlängert wird. „Sie hat sich nicht bewährt und sollte deshalb nicht erneut eingesetzt werden.“
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