Wenn die Qualität nicht stimmt

Lebensmittel im Supermarkt zurückgeben: Diese Rechte haben Kunden beim Einkauf

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Wer nach einem Einkauf feststellt, dass Lebensmittel Mängel haben, muss das nicht hinnehmen. Denn Verbraucher haben einige Rechte gegenüber Supermärkten.

Ein ärgerliches Szenario: Der Fisch riecht unangenehm, die Milch schmeckt chemisch oder die Pralinen sind ranzig. Was tun? Klar ist: Niemand muss solche Mängel nach einem Einkauf im Supermarkt hinnehmen. Doch wie reklamieren Betroffene richtig und was sind die Rechte als Verbraucher?

Verdorbene Lebensmittel reklamieren: Diese Rechte haben Kunden nach dem Einkauf im Supermarkt

Als Kunde haben Verbraucher ein Recht auf einwandfreie Lebensmittel. Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Sollte ein Produkt nicht den Erwartungen entsprechen oder gar verdorben sein, können Verbraucher es direkt im Geschäft reklamieren.

Der Händler ist verpflichtet, das beanstandete Produkt entweder zu ersetzen oder – falls dies nicht möglich ist – den Kaufpreis zu erstatten, erklärt die Verbraucherzentrale. In einigen Fällen kann auch über eine Preisminderung gesprochen werden. Diese Rechte gelten unabhängig davon, ob es sich um frische Lebensmittel, Tiefkühlware oder verpackte Produkte handelt.

Mangel an Lebensmitteln erst daheim bemerkt? Darum ist der Kassenbon für Kunden so wichtig

Fällt der Mangel aber erst zu Hause auf, ist der Kassenbon ein wichtiges Beweismittel. Dieser Bon dokumentiert den Kauf und ist notwendig, um die Reklamation zu belegen. Ohne diesen Nachweis kann es schwieriger werden, das Recht auf Ersatz oder Erstattung durchzusetzen, so die Verbraucherzentrale. Es ist daher ratsam, Kassenbons zumindest für die Dauer des Mindesthaltbarkeitsdatums aufzubewahren.

Sollte der Händler die Beanstandung nicht ernst nehmen oder den Mangel dauerhaft nicht abstellen, bleibt der Weg zur zuständigen Behörde. Diese kann eine Kontrolle beim Händler oder Produzenten veranlassen, um weitere Verbraucher vor Schäden zu bewahren. Bei einer Meldung an die Behörde sollte ebenfalls der Kassenbon oder eine Kopie davon vorgelegt werden.

Um Lebensmittel einfach reklamieren zu können, ist ein Kassenzettel von Vorteil.

Bei Lebensmittelmängeln Behörden einschalten: So geht‘s richtig

Nicht nur beim Händler können Betroffene ihre Beschwerden loswerden. Wenn in Packungen mehr Inhalt zu sein scheint als tatsächlich enthalten ist oder die Herkunftsangaben falsch sind, sind auch Behörden eine wichtige Anlaufstelle, so das Bundeszentrum für Ernährung (BZfE). In Deutschland sind dafür verschiedene Ämter zuständig, je nach Art der Beanstandung.

Das Amt für Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz oder auch Veterinär- oder Eichämter können eingeschaltet werden, führt das BZfE weiter aus. Diese Behörden haben die Möglichkeit, eine Probe des beanstandeten Produkts zu untersuchen und gezielte Maßnahmen zu ergreifen. Die Untersuchung von Beschwerdeproben erfolgt in der Regel kostenlos.

Beim Einkauf Geld sparen: Welche Tipps und Tricks Verbraucher kennen sollten

Bei der Auswahl im Supermarkt entstehen oft Impulseinkäufe.
Tipp 1: Bei der riesigen Auswahl im Supermarkt entstehen oft unnötige Impulseinkäufe. Mit einem Essensplan kann man gezielt die Lebensmittel kaufen, die man für seine Gerichte auch braucht. So spart man nicht nur an der Kasse einiges an Geld, sondern kann auch eventueller Lebensmittelverschwendung entgegenwirken. © Oleksandr Voskresenskyi via imag
Hungrig sollte man nicht einkaufen gehen.
Tipp 2: Niemals hungrig einkaufen gehen. Wer Hunger hat, neigt dazu, alles was er gerne isst einfach in den Einkaufswagen zu packen und steht am Ende mit einem teureren Einkauf als geplant an der Kasse. Am besten, man geht nach dem Frühstück oder Mittagessen einkaufen. © Bernd54 via www.imago-images.de
Einkauf in einem Supermarkt oder Discounter zu Zeiten voTipp 3: Auf den Grundpreis achten: Vor Allem der Vergleich zwischen Markenprodukt und Eigenmarke lohnt sich. Meist bekommt man für weniger Geld genauso gute Eigenmarkenprodukte. Um einfacher vergleichen zu können, gilt es auf den Grundpreis zu schauen, der meist in Liter oder Kilogramm angegeben wird.n Inflation. Fleisch, Schweinefleisch, Billigfleisch, Rindfleisc
Tipp 3: Auf den Grundpreis achten: Vor allem der Vergleich zwischen Markenprodukt und Eigenmarke lohnt sich. Meist bekommt man für weniger Geld genauso gute Eigenmarkenprodukte. Um einfacher vergleichen zu können, gilt es auf den Grundpreis zu schauen, der überwiegend in Liter oder Kilogramm angegeben wird. © IMAGO/Martin Wagner
Tipp 4: Auf Angebote achten und vergleichen: Fast jeder Supermarkt hat Aktionen und Angebote. Besonders bei Produkten die man in großen Mengen gebraucht lohnt es sich bei solchen Aktionen zuzuschlagen. Doch es ist Vorsicht geboten: bei reduzierter Ware neigen wir dazu sie zu kaufen obwohl wir sie gar nicht brauchen. Das kann den Preis in die Höhe treiben.
Tipp 4: Auf Angebote achten und vergleichen: Fast jeder Supermarkt hat Aktionen und Angebote. Besonders bei Produkten, die man in großen Mengen braucht, lohnt es sich bei Aktionen zuzuschlagen. Doch es ist Vorsicht geboten: Bei reduzierter Ware neigen wir dazu, sie zu kaufen, obwohl wir sie gar nicht brauchen. Das kann den Preis in die Höhe treiben. © IMAGO/Frank Hoermann/SVEN SIMON
Tipp 5: Große Packungen kaufen: Ein Tipp der Verbraucherzentrale ist es, größere Packungen zu kaufen – sie haben meist einen günstigeren Grundpreis. Natürlich rentieren sich Großpackungen nur, wenn sie auch wirklich verbraucht werden können.
Tipp 5: Große Packungen kaufen: Ein Tipp der Verbraucherzentrale ist es, größere Packungen zu kaufen – sie haben meist einen günstigeren Grundpreis. Natürlich rentieren sich Großpackungen nur, wenn sie auch wirklich verbraucht werden können. © IMAGO/Jakub Porzycki
Tipp 6: Einkaufsfallen erkennen: In Supermärkten gibt es viele Einkaufsfallen, die für einen teureren Einkauf sorgen können. Dazu gehören irreführende Aktionsschilder, „Mogelpackungen“ und bewusste Produktplatzierungen. Ein Trick, welcher vermutlichen vielen bereits bekannt ist: Die teuersten Produkte stehen in der Regel auf Augenhöhe. Ober- und unterhalb sind die günstigeren.
Tipp 6: Einkaufsfallen erkennen: In Supermärkten gibt es viele Einkaufsfallen, die für einen teureren Einkauf sorgen können. Dazu gehören irreführende Aktionsschilder, „Mogelpackungen“ und bewusste Produktplatzierungen. Ein Trick, welcher vermutlichen vielen bereits bekannt ist: Die teuersten Produkte stehen in der Regel auf Augenhöhe. Ober- und unterhalb sind die günstigeren. © IMAGO/McPHOTO/BilderBox
Tipp 7: Panikkäufe vermeiden: Panikkäufe, wie etwa aufgrund des Ukrainekriegs, sollten unbedingt vermieden werden. Diese führen ebenfalls zu Preissteigerungen. Außerdem wollen wir doch alle nicht, dass es wieder zum Kampf um die letzte Packung Klopapier im Supermarkt kommt – so wie zu Beginn der Corona-Pandemie.
Tipp 7: Panikkäufe vermeiden: Panikkäufe, wie etwa aufgrund des Ukrainekriegs, sollten unbedingt vermieden werden. Diese führen ebenfalls zu Preissteigerungen. Außerdem wollen wir doch alle nicht, dass es wieder zum Kampf um die letzte Packung Klopapier im Supermarkt kommt – so wie zu Beginn der Corona-Pandemie. © IMAGO/MANUEL GEISSER
Tipp 8: Verzichte mindestens ein mal in der Woche auf Fleisch: Fleisch ist eines der teuersten Lebensmittel, schadet der Umwelt und den Tieren. Ganz einfach kann man auch fleischlose Gerichte zaubern, ohne Ersatzprodukte kaufen zu müssen.
Tipp 8: Verzichte mindestens ein mal in der Woche auf Fleisch: Fleisch ist eines der teuersten Lebensmittel, schadet der Umwelt und den Tieren. Ganz einfach kann man auch fleischlose Gerichte zaubern, ohne Ersatzprodukte kaufen zu müssen. © IMAGO/Larissa Veronesi
Tipp 9: Saisonales Obst und Gemüse kaufen: Saisonale Produkte sind meist günstiger als nicht-saisonale. Das liegt an den hohen Importkosten die für Obst und Gemüse aus dem Ausland anfallen. Außerdem schmecken die saisonalen Früchte auch besser.
Tipp 9: Saisonales Obst und Gemüse kaufen: Saisonale Produkte sind meist günstiger als nicht-saisonale. Das liegt an den hohen Importkosten, die für Obst und Gemüse aus dem Ausland anfallen. Außerdem schmecken die saisonalen Früchte auch besser. © EIBNER/EXPA/Stefanie Oberhauser
Tipp 10: Wasser aus dem Hahn statt aus der Flasche: Das Hahnenwasser wird in Deutschland streng kontrolliert und kann im Normalfall mit dem aus der Flasche mit halten. Es spart also sowohl Geld als auch Energieaufwand beim Kisten schleppen.
Tipp 10: Wasser aus dem Hahn statt aus der Flasche: Das Hahnenwasser wird in Deutschland streng kontrolliert und kann im Normalfall mit dem aus der Flasche mithalten. Es spart also sowohl Geld als auch Energieaufwand beim Kisten schleppen. © IMAGO/Anastasiya Amraeva

Um eine Beschwerde einzureichen, benötigen die Behörden genaue Angaben zum Produkt, dem Geschäft, in dem es gekauft wurde, und dem Grund der Reklamation. Diese Informationen sind notwendig, um die Ereignisse vor Ort nachverfolgen zu können und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen, die andere Verbraucher schützen, erklärt die Verbraucherzentrale. Es kann auch hilfreich sein, Fotos des mangelhaften Produkts und der Verpackung zu machen, um die Beschwerde zu dokumentieren.

Kein Erfolg mit Beschwerde zu Lebensmitteln im Laden? Hersteller hilft oft kulant weiter

Bei verpackter Ware haben Verbraucher auch die Möglichkeit, sich direkt an den Hersteller zu wenden. Dies ist besonders dann sinnvoll, wenn der Händler keine zufriedenstellende Lösung anbietet oder der Mangel bei einem spezifischen Produkt liegt, das der Hersteller direkt verantwortet, erklärt das BZfE.

Oft wird aus Kulanzgründen Ersatz geliefert, obwohl es keinen Rechtsanspruch darauf gibt. Die notwendige Anschrift oder Betriebsnummer finden Betroffene auf dem Etikett des Produkts. Ein Anschreiben an den Hersteller sollte den Mangel detailliert beschreiben und, wenn möglich, Fotos des Produkts beilegen.

Das Versenden des fehlerhaften Produkts an den Hersteller ist mit mehr Aufwand verbunden, kann aber zu einer schnelleren Lösung führen. Es ist wichtig, den Kassenbon als Beleg beizulegen und alle relevanten Informationen im Anschreiben zu vermerken, so das BZfE. Verbraucher sollten sich jedoch bewusst sein, dass sie keinen rechtlichen Anspruch auf eine Entschädigung durch den Hersteller haben, auch wenn dieser häufig kulant reagiert.

Rubriklistenbild: © IMAGO Panthermedia/Sven Simon

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