Lebensmittel im Supermarkt zurückgeben: Diese Rechte haben Kunden beim Einkauf
VonMilea Erzinger
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Wer nach einem Einkauf feststellt, dass Lebensmittel Mängel haben, muss das nicht hinnehmen. Denn Verbraucher haben einige Rechte gegenüber Supermärkten.
Ein ärgerliches Szenario: Der Fisch riecht unangenehm, die Milch schmeckt chemisch oder die Pralinen sind ranzig. Was tun? Klar ist: Niemand muss solche Mängel nach einem Einkauf im Supermarkt hinnehmen. Doch wie reklamieren Betroffene richtig und was sind die Rechte als Verbraucher?
Verdorbene Lebensmittel reklamieren: Diese Rechte haben Kunden nach dem Einkauf im Supermarkt
Als Kunde haben Verbraucher ein Recht auf einwandfreie Lebensmittel. Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Sollte ein Produkt nicht den Erwartungen entsprechen oder gar verdorben sein, können Verbraucher es direkt im Geschäft reklamieren.
Der Händler ist verpflichtet, das beanstandete Produkt entweder zu ersetzen oder – falls dies nicht möglich ist – den Kaufpreis zu erstatten, erklärt die Verbraucherzentrale. In einigen Fällen kann auch über eine Preisminderung gesprochen werden. Diese Rechte gelten unabhängig davon, ob es sich um frische Lebensmittel, Tiefkühlware oder verpackte Produkte handelt.
Mangel an Lebensmitteln erst daheim bemerkt? Darum ist der Kassenbon für Kunden so wichtig
Fällt der Mangel aber erst zu Hause auf, ist der Kassenbon ein wichtiges Beweismittel. Dieser Bon dokumentiert den Kauf und ist notwendig, um die Reklamation zu belegen. Ohne diesen Nachweis kann es schwieriger werden, das Recht auf Ersatz oder Erstattung durchzusetzen, so die Verbraucherzentrale. Es ist daher ratsam, Kassenbons zumindest für die Dauer des Mindesthaltbarkeitsdatums aufzubewahren.
Sollte der Händler die Beanstandung nicht ernst nehmen oder den Mangel dauerhaft nicht abstellen, bleibt der Weg zur zuständigen Behörde. Diese kann eine Kontrolle beim Händler oder Produzenten veranlassen, um weitere Verbraucher vor Schäden zu bewahren. Bei einer Meldung an die Behörde sollte ebenfalls der Kassenbon oder eine Kopie davon vorgelegt werden.
Bei Lebensmittelmängeln Behörden einschalten: So geht‘s richtig
Nicht nur beim Händler können Betroffene ihre Beschwerden loswerden. Wenn in Packungen mehr Inhalt zu sein scheint als tatsächlich enthalten ist oder die Herkunftsangaben falsch sind, sind auch Behörden eine wichtige Anlaufstelle, so das Bundeszentrum für Ernährung (BZfE). In Deutschland sind dafür verschiedene Ämter zuständig, je nach Art der Beanstandung.
Das Amt für Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz oder auch Veterinär- oder Eichämter können eingeschaltet werden, führt das BZfE weiter aus. Diese Behörden haben die Möglichkeit, eine Probe des beanstandeten Produkts zu untersuchen und gezielte Maßnahmen zu ergreifen. Die Untersuchung von Beschwerdeproben erfolgt in der Regel kostenlos.
Beim Einkauf Geld sparen: Welche Tipps und Tricks Verbraucher kennen sollten
Um eine Beschwerde einzureichen, benötigen die Behörden genaue Angaben zum Produkt, dem Geschäft, in dem es gekauft wurde, und dem Grund der Reklamation. Diese Informationen sind notwendig, um die Ereignisse vor Ort nachverfolgen zu können und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen, die andere Verbraucher schützen, erklärt die Verbraucherzentrale. Es kann auch hilfreich sein, Fotos des mangelhaften Produkts und der Verpackung zu machen, um die Beschwerde zu dokumentieren.
Kein Erfolg mit Beschwerde zu Lebensmitteln im Laden? Hersteller hilft oft kulant weiter
Bei verpackter Ware haben Verbraucher auch die Möglichkeit, sich direkt an den Hersteller zu wenden. Dies ist besonders dann sinnvoll, wenn der Händler keine zufriedenstellende Lösung anbietet oder der Mangel bei einem spezifischen Produkt liegt, das der Hersteller direkt verantwortet, erklärt das BZfE.
Oft wird aus Kulanzgründen Ersatz geliefert, obwohl es keinen Rechtsanspruch darauf gibt. Die notwendige Anschrift oder Betriebsnummer finden Betroffene auf dem Etikett des Produkts. Ein Anschreiben an den Hersteller sollte den Mangel detailliert beschreiben und, wenn möglich, Fotos des Produkts beilegen.
Das Versenden des fehlerhaften Produkts an den Hersteller ist mit mehr Aufwand verbunden, kann aber zu einer schnelleren Lösung führen. Es ist wichtig, den Kassenbon als Beleg beizulegen und alle relevanten Informationen im Anschreiben zu vermerken, so das BZfE. Verbraucher sollten sich jedoch bewusst sein, dass sie keinen rechtlichen Anspruch auf eine Entschädigung durch den Hersteller haben, auch wenn dieser häufig kulant reagiert.