Merz’ Grundsicherung mit radikalen Sanktionen – Experte: Umsetzung wohl nur unter einer Bedingung möglich
VonPia Krieg
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Carmen Mörwald
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Die Koalition plant mit der „neuen Grundsicherung“ drastische Sanktionen. Dabei könnte die neue Regierung laut Experten an einer Sache scheitern.
Berlin – Mit der „neuen Grundsicherung“ plant die Regierungskoalition eine tiefgreifende Reform des Bürgergelds. Im Fokus der Pläne stehen strengere Mitwirkungspflichten und Sanktionen. Wer wiederholt zumutbare Arbeit verweigert, soll künftig mit einem vollständigen Leistungsentzug rechnen müssen. So heißt es im Koalitionsvertrag. Die angekündigten radikalen Sanktionen stoßen jedoch bei Experten auf breite Kritik.
„Das Bürgergeld basiert bereits auf dem Prinzip des Förderns und Forderns. Eine weitere Verschärfung der Sanktionen würde dieses Gleichgewicht ins Wanken bringen“, betont Michaela Engelmeier, Vorstandsvorsitzende des Sozialverbands Deutschland SoVD, im Gespräch mit IPPEN.MEDIA.
Die Umsetzung der Pläne sind daher nur unter strengen rechtlichen Bedingungen möglich. Doch das könnte sich als schwierig gestalten. „Besonders kritisch ist, dass sogar ein vollständiger Leistungsentzug vorgesehen ist. Das ist aus verfassungsrechtlicher Sicht höchst problematisch. Die Koalition hat zwar erklärt, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zu achten, jedoch ist dies unter Beachtung des Urteils aus dem Jahr 2019 fragwürdig“, warnt Engelmeier.
Die geplanten Sanktionen stehen im direkten Konflikt mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2019. Das Urteil schreibt folgende Punkte vor:
Sanktionen dürfen grundsätzlich nicht den gesamten Lebensunterhalt entziehen.
Leistungskürzungen von mehr als 30 Prozent sind nur in absoluten Ausnahmefällen erlaubt.
Ein vollständiger Leistungsentzug ist nur dann zulässig, wenn der Lebensunterhalt tatsächlich und unmittelbar durch eine Arbeitsaufnahme gesichert werden kann – etwa bei einer konkreten Einstellungszusage.
Die Sanktionen müssen immer verhältnismäßig sein und dürfen nicht zu einer Gefährdung der Existenz führen.
Besonders schutzbedürftige Gruppen, etwa Menschen mit psychischen Erkrankungen, müssen besonders berücksichtigt werden.
Sozialverband kann sich Umsetzung der Verschärfung „überhaupt nicht vorstellen“
Auch der Sozialverband VdK Deutschland äußert sich gegenüber IPPEN.MEDIA skeptisch. Laut dem Verband sei der Rahmen möglicher Sanktionen bereits durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ausgeschöpft. „Wie hier eine weitere verfassungsgemäße Verschärfung rechtssicher vorgenommen werden soll, können wir uns gerade in allen Einzelheiten überhaupt nicht vorstellen“, heißt es in einer Stellungnahme.
Zudem betont der Verband, dass die sogenannten „Total-Verweigerer“, die wissentlich und ohne Grund Arbeit ablehnen, nur einen verschwindend geringen Anteil der Bürgergeld-Empfänger ausmachen. Die Merz-Regierung plant auch Reformen für Rentner.
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Merz plant strikte Sanktionen bei der Grundsicherung: Expertin warnt vor Nachteilen für Arbeitssuchende
Anja Piel, Vorstandsmitglied des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB), betont gegenüber unserer Redaktion, dass die geplanten Maßnahmen weitreichende Konsequenzen für alle Arbeitssuchenden haben könnten: „Arbeitssuchende werden erpressbar, wenn sie jede Arbeit annehmen müssen, egal zu welchen Bedingungen.“ Das spiele Arbeitgebern und deren prekären Geschäftsmodelle direkt in die Hände. Dagegen will die Merz-Regierung das Kindergeld anheben. (pk)