Bundesregierung klärt auf

Midijob-Untergrenze steigt: Welche Geringverdiener 2025 Steuern zahlen müssen

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2025 wird die Verdienstgrenze für den Midijob angehoben, ab dem man Steuern zahlen muss. Aber auch mit Midijob fallen die Abgaben teils deutlich geringer aus.

Mit angepassten Steuertarife sollen alleinstehende Arbeitnehmer mit einem Bruttolohn zwischen 2.000 und 7.5000 Euro 2025 mehr Netto vom Brutto im Portmonee haben. Der Staat möchte mit den angepassten Steuertarifen in diesem Jahr vor allem Arbeitnehmer der Mittelschicht in den kommenden Jahren erheblich entlasten. Aber auch für Bürger der unteren Einkommensschichten soll sich die finanzielle Lage verbessern.

Zum 1. Januar 2025 hat die Bundesregierung den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn von 12,41 Euro pro Stunde auf 12,82 Euro erhöht, der die Existenz in Zeiten von Inflation und überall steigender Preise sichern soll. Damit steigt auch die monatliche Verdienstgrenze bei den sogenannten Minijobs auf 556 Euro. Erst über diesen Betrag greift die Untergrenze für Verdienste aus Beschäftigungen im sogenannten Übergangsbereich, wie die Bundesregierung informiert. Minijobber können also jetzt monatlich bis zu 18 Euro mehr steuerfrei verdienen.

So viele Steuern lassen sich mit dem Midijob sparen

Die unterste Midijob-Grenze liegt in diesem Jahr bei 556,01 Euro. 2024 lag diese noch bei 538,01. Die Obergrenze bleibt stabil bei 2.000 Euro im Monat. Beschäftigte, die ein regelmäßiges Einkommen zwischen dieser Unter- und Obergrenze erzielen, gelten als Midijobber. Sie müssen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung und auch zur Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlen.

Allerdings fallen die Sozialversicherungsbeträge wegen ihres Verdienstes im Übergangsbereich geringer aus. Voraussetzung dafür ist, dass der Midijob die einzige Tätigkeit als Arbeitnehmer ist. Ist das der Fall, steigt, der Steueranteil gleitend bis zum Erreichen der Obergrenze von 2.000 Euro an – und entspricht erst dann der vollen Beitragshöhe von rund 20 Prozent, erklärt die „Vereinigte Lohnsteuerhilfe“.

Rund acht Prozent weniger Abgaben durch den Midijob – wer besonders profitiert

Wer mit seinen Einkommen nur knapp über 556,01 liegt, kann besonders viel Steuern sparen. So sorgt eine spezielle Berechnungsformel dafür, dass vor allem die Beiträge im unteren Übergangsbereich des Midijobs stark reduziert werden. Der Beitrag, den Arbeitgeber übernehmen, startet für den Midijob ab 556,01 Euro bei 28 Prozent, erklärt die „Minijob-Zentrale“. Dies entspreche den für einen Minijob zu leistenden Pauschalbeiträgen in Höhe von 28 Prozent – rund acht Prozent mehr als bei der allgemeinen Abgabenhöhe werden also vom Arbeitgeber übernommen. 

Dank Übergangsbereich müssen Arbeitnehmer mit weniger als 2.000 Euro Verdienst geringere Abgaben zahlen.

Auf die erworbenen Rentenansprüche hat der reduzierte Beitragsanteil übrigens keine negativen Auswirkungen, erklärt die „Deutsche Rentenversicherung“ (DRV). Sie bleiben davon unberührt und werden auf Basis des vollen Bruttoverdienstes berechnet.

Rubriklistenbild: © IMAGO/Sascha Steinach

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