VonTobias Beckerschließen
Mieter tragen bisher die CO₂-Abgaben bei der Heizkostenabrechnung selbst, aber das wird sich nun ändern. Ein neues Gesetz nimmt die Vermieter in die Pflicht.
Zwischen Mietern und Vermietern gibt es hier und da Stellen, an denen ein Aufeinandertreffen durchaus ungemütlich werden kann. Vor allem in Streitfragen, wenn es um Schäden oder entstandene Kosten geht, sind sich die beiden Parteien oft nicht grün. Ein beliebter Streitpunkt: Lüften und Heizen sowie die darauf resultierenden Mehrzahlungen in der Nebenkostenabrechnung. An diesem Punkt gibt es ab kommendem Jahr eine gewaltige Änderung!
Das Problem der CO₂-Abgabe: Mieter haben keinen Einfluss auf das Haus
Schon seit geraumer Zeit gibt es immer wieder Tipps und Tricks, mit denen man beim Heizen Geld sparen kann. Das hat zum einen den Grund, die Nebenkosten geringer zu halten, zum anderen geht es auch um die Umweltfreundlichkeit. So müssen Mieter auch die CO₂-Abgabe, die es seit 2021 gibt, übernehmen. Die Vermieter kommen dabei bisher davon – aber nicht mehr lange!
Die CO₂-Bepreisung ist schon länger in der Industrie und Energiewirtschaft fällig, in den Bereichen Wärme und Verkehr erst seit vergangenem Jahr, um die Mieter dazu anzuhalten, beim Heizen etwas aufzupassen. Diese Abgabe gilt für das Heizen mit Öl und Erdgas. Das Problem an der CO₂-Abgabe: Die Mieter können zwar beim Heizen aufpassen, aber der Zustand des Hauses liegt nicht in ihrer Macht. Hinzu kommt, dass das Auslassen der Heizung auch nicht immer eine gute Idee ist.
CO₂-Abgabe wird erneuert: Neues Gesetz bittet Vermieter zur Kasse
Heißt: Wenn ein Haus eine schlechte Energieeffizienz hat, sind Mieter gezwungen anders zu heizen und tragen dann auch höhere CO₂-Abgaben. Nun werden auch die Vermieter also in die Pflicht genommen. Das ändert sich nun und gibt auch den Vermietern einen Anreiz, ihr Haus energetisch zu sanieren. Wie chip.de schreibt, wird nun das sperrige Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) kommen.
Demnach wird die CO₂-Abgabe künftig über ein Stufenmodell aufgeteilt zwischen Vermieter und Mieter. Grundsätzlich bedeutet das: Je weniger energieeffizient und somit klimafreundlich das Haus ist, desto mehr müssen Vermieter beitragen. Und das kann richtig teuer werden, denn: Aktuell liegt der Preis pro Tonne CO₂ noch bei 30 Euro, soll aber angehoben werden auf bis zu 55 Euro in den kommenden drei Jahren.
Neues Gesetz spart Mietern Geld: Bis zu 100 Euro im Jahr
Wie die Aufteilung zwischen Mieter und Vermieter aussehen wird? Nichtwohngebäude werden pauschal mit 50/50 gelistet. In Wohngebäuden geht es um den Ausstoß von CO₂ pro Quadratmeter Wohnfläche im Jahr. Dann greift eine Tabelle vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Liegt der Ausstoß im Jahr unter 12 Kilogramm pro Quadratmeter, muss der Mieter weiterhin den kompletten Teil tragen.
| CO2 pro qm im Jahr | Anteil Mieter | Anteil Vermieter |
|---|---|---|
| < 12 kg | 100% | 0 % |
| 12 bis 17 kg | 90% | 10% |
| 17 bis 22 kg | 80% | 20% |
| 22 bis 27 kg | 70% | 30% |
| 27 bis 32 kg | 60% | 40% |
| 32 bis 37 kg | 50% | 50% |
| 37 bis 42 kg | 40% | 60% |
| 42 bis 47 kg | 30% | 70% |
| 47 bis 52 kg | 20% | 80% |
| 52 kg oder mehr | 10% | 90% |
Aber: Ab 52 Kilogramm pro Quadratmeter Wohnfläche ist der Mieteranteil nur noch bei zehn Prozent. Die anderen 90 Prozent werden dann vom Vermieter übernommen. Die Tabelle ist gestaffelt und der Anteil an CO₂-Kosten sowie die Einstufung der Wohnung und die Berechnungsgrundlage müssen künftig in der Heizkostenabrechnung aufgelistet werden.
Besonders interessant: Werden die Informationen nicht ausgehändigt, können Mieter ihren Anteil an den Heizkosten um drei Prozent kürzen, wie chip.de erklärt. In Summe geht es laut Mieterbund für eine normale Wohnung in einem Mehrfamilienhaus um bis zu 100 Euro im Jahr, je nachdem, ob mit Gas oder Öl geheizt wird.
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