Zinsen und Anlage durch Vermieter

Kaution als Geldanlage: Das sollten Mieter und Vermieter wissen

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Die Mietkaution als Geldanlage? Die Hinterlegung kann mehr, als nur eine Sicherheit für den Vermieter sein – Mieter können von den Zinsen profitieren.

Die Mietkaution ist für viele Mieter eine lästige Pflicht. Sie birgt aber auch Potenzial: Sie kann mehr als nur eine Sicherheit für den Vermieter sein. Richtig angelegt, kann die Mietkaution sogar zu einer kleinen Geldanlage für den Mieter werden. Warum das so ist, erklärt echo24.de.

Warum kann die Mietkaution mehr sein als Sicherheit für den Vermieter?

Die Zahlung einer Mietkaution ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, wird aber häufig im Mietvertrag vereinbart. In diesem Fall müssen Mieter und Vermieter die gesetzlichen Bestimmungen einhalten. Gesetzliche Grundlage für die Mietkaution ist Paragraf 551 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), wie „Zurich.de“ schreibt.

Die Mietkaution kann mehr, als nur eine Sicherheit für den Vermieter sein – Mieter können von den Zinsen profitieren. (Symbolbild)

Danach darf die Kaution höchstens drei Nettokaltmieten betragen und muss getrennt vom Vermögen des Vermieters angelegt werden. Die Zinsen aus dieser Anlage stehen dann dem Mieter zu. Warum also nicht das Beste daraus machen und die Mietkaution so anlegen, dass sie sich von ganz alleine vermehrt?

Welche Möglichkeiten gibt es zu Anlage der Mietkaution?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Mietkaution anzulegen:

  • Sparbuch: Die klassische Variante. Einfach, sicher, aber mit geringen Zinsen.
  • Tagesgeldkonto: Bietet höhere Zinsen als das Sparbuch und ermöglicht flexible Verfügbarkeit.
  • Festgeld: Für längere Laufzeiten und höhere Zinsen. Weniger flexibel, da das Geld für einen bestimmten Zeitraum gebunden ist.
  • Mietkautionsdepot: Eine moderne Alternative, bei der die Kaution in Wertpapiere wie ETFs angelegt wird. Bietet in der Regel höhere Renditen als traditionelle Sparkonten.

Mieter sollten nicht nur über die Mietkaution nachdenken, sondern auch den Mietvertrag ganz genau lesen, denn es gibt einige unzulässige Mietklauseln und Regeln, die der Vermieter nicht einfach aufstellen darf.

Wie wird die Mietkaution zur Geldanlage für die Mieter?

Vermieter und Mieter können bei der Anlage der Mietkaution zwischen verschiedenen Anlagemodellen wählen. Nach § 551 BGB ist der Vermieter verpflichtet, die Mietkaution getrennt von seinem Privatvermögen und verzinslich anzulegen, um sicherzustellen, dass die Kaution insolvenzfest angelegt ist, schreibt „immowelt.de“. Stellt sich heraus, dass der Vermieter die Mietsicherheit nicht rechtmäßig angelegt hat, so hat der Mieter sogar Anspruch auf Ersatz des ihm daraus entstandenen Schadens, schreibt „kautionsfrei.de“.

Checkliste: Worauf Sie beim Mietvertrag achten müssen

Mietverträge in Deutschland
Anschrift des Vermieters: Stellen Sie sicher, dass die Kontaktdaten des Vermieters vollständig und korrekt sind, damit Sie ihn bei Problemen oder Fragen problemlos erreichen können. © Imago
Wohneigentum und Miete Wohnungsschlüssel und Euro Geldscheine liegen auf einem Grundriss
Wohnungsgröße: Überprüfen Sie die angegebene Quadratmeterzahl. Eine falsche Angabe kann Einfluss auf die Miethöhe haben und ist ein häufiger Streitpunkt. © Imago
Eine Frau und ein Mann sitzen zusammen an einem Tisch mit einem Tablet und unterhalten sich.
Nutzung der Wohnung: Klären Sie, ob die Wohnung nur privat genutzt werden darf oder ob eine gewerbliche Nutzung oder Untervermietung möglich ist. Unbefugte Nutzung kann zu einer Kündigung führen. © Ute Grabowsky/Imago
Terminkalender mit Eintrag Vertrag kündigen
Vertragsdauer und Kündigung: Prüfen Sie, ob der Vertrag befristet oder unbefristet ist und welche Kündigungsfristen gelten. Dies gibt Ihnen Planungssicherheit und schützt vor unerwarteten Kündigungen. © Imago
Miethöhen müssen klar sein
Miethöhe: Stellen Sie sicher, dass die im Vertrag angegebene Miethöhe korrekt und marktgerecht ist. Überprüfen Sie auch, ob Staffelmieten oder Indexmieten vorgesehen sind. © Imago
Nebenkosten müssne vorher geklärt werden
Nebenkosten: Klären Sie, welche Nebenkosten im Mietpreis enthalten sind und welche zusätzlich anfallen. So vermeiden Sie überraschende Nachzahlungen. Das kann z. B. Kosten für Müllentsorgung, Wasser, Heizung und Hausmeister umfassen. © Imago
Große Reparaturen müssen vom Vermieter gezahlt werden
Reparaturen: Klären Sie, wer für welche Reparaturen zuständig ist, insbesondere für Schönheitsreparaturen und kleine Instandhaltungen. Oft sind kleinere Reparaturen durch den Mieter zu tragen, während größere Aufgaben beim Vermieter liegen. Das sollte im Mietvertrag geregelt werden. © Imago
Überprüfen Sie den Vertrag auf unzulässige Klauseln
Unzulässige Klauseln: Überprüfen Sie den Vertrag auf unzulässige Klauseln, z. B. bezüglich der Endrenovierung oder unzumutbaren Pflichten. Solche Klauseln sind rechtlich unwirksam. © Imago
Die Kaution darf maximal drei Monatskaltmieten betragen
Kaution: Die Kaution darf maximal drei Monatskaltmieten betragen. Diese dient dem Vermieter als Sicherheit und sollte nach Auszug zurückerstattet werden. © Imago
Heizungsthermostat mit Geldscheinen
Energieausweis: Der Vermieter muss Ihnen einen Energieausweis vorlegen, der die Energieeffizienz der Wohnung dokumentiert. Dies kann Ihnen helfen, die zukünftigen Energiekosten einzuschätzen. © Imago
Frau mit Katze auf dem Sofa
Tierhaltung: Klären Sie, ob und welche Haustiere in der Wohnung erlaubt sind. In vielen Mietverträgen gibt es spezielle Regelungen hierzu, die eine ausdrückliche Zustimmung des Vermieters erfordern. © Imago
Betriebskostenabrechnung Betriebskostenabrechnung
Betriebskostenabrechnung: Stellen Sie sicher, dass im Vertrag eine jährliche Abrechnung der Betriebskosten vereinbart ist. Dies gibt Ihnen Transparenz über die Nebenkosten und so werden jährliche Nachzahlungen oder Rückerstattungen vermieden. © Imago
Haustürschlüssel Schlüssel mit Anhänger für eine Wohnung
Hausordnung: Informieren Sie sich über die geltende Hausordnung, insbesondere in Bezug auf Ruhezeiten, Sauberkeit und die Nutzung von Gemeinschaftsräumen. Verstöße können zu Abmahnungen führen. © Imago/Wolfilser
Rauchender junger Mann in einer Wohnung
Rauchen: Klären Sie, ob das Rauchen in der Wohnung erlaubt ist oder ob es Einschränkungen gibt, besonders in Mehrfamilienhäusern. Manche Mietverträge verbieten das Rauchen in der Wohnung. Klären Sie, ob dies der Fall ist, um mögliche Streitigkeiten zu vermeiden. © Imago
Rückgabe der Wohnung
Rückgabe der Wohnung: Beachten Sie die Bedingungen zur Rückgabe der Wohnung, wie etwa Renovierungs- oder Reinigungsverpflichtungen. Dies ist entscheidend, um die volle Rückzahlung der Kaution zu gewährleisten. © Imago
Mann streicht Wände in einer Wohnung
Einbauten des Mieters: Wenn Sie bauliche Veränderungen planen, wie das Einbauen einer Küche oder das Verlegen von Böden, müssen diese vorher mit dem Vermieter abgestimmt werden. Klären Sie auch, ob die Umbauten beim Auszug zurückgebaut werden müssen. © Kasper Ravlo/Imago
Dokumentieren Sie die Anzahl der erhaltenen Schlüssel
Schlüsselanzahl: Dokumentieren Sie die Anzahl der erhaltenen Schlüssel im Mietvertrag, um bei Auszug nachweisen zu können, dass alle zurückgegeben wurden. © Imago
Mierterhöhung Ein Holzstempel ist beschriftet mit dem Aufdruck: Mieterhöhung
Mieterhöhungen: Informieren Sie sich über mögliche Mieterhöhungen während der Vertragslaufzeit und unter welchen Bedingungen diese zulässig sind. © Imago
Gemeinschaftsräume wie Waschkeller
Gemeinschaftsräume: Klären Sie, welche Gemeinschaftsräume (z. B. Waschküche, Keller, Fahrradkeller) Ihnen zur Verfügung stehen und welche Regeln für deren Nutzung gelten, um Missverständnisse zu vermeiden. © Ian Cook/Imago
Thema: Wohnungsuebergabe. Protokoll zur Uebergabe einer Mietwohnung
Übergabeprotokoll: Bestehen Sie auf einem Übergabeprotokoll bei Einzug, das den Zustand der Wohnung dokumentiert. Das schützt Sie vor ungerechtfertigten Schadensersatzforderungen beim Auszug. © Ute Grabowsky/Imago

Die Mietkaution ist also nicht nur eine lästige Pflicht, sondern kann auch eine Chance sein, das Geld zu vermehren. Mieter sollten deshalb unbedingt mit ihrem Vermieter absprechen, welche Anlageform sie wählen möchten. So kann die Mietkaution durch ihre Zinsen zur Geldanlage für die Mieter werden. Übrigens: Miete nicht bezahlt? Ab dann darf der Vermieter die Wohnung fristlos kündigen.

Rubriklistenbild: © IMAGO / Depositphotos

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