Nicht jeder Eigentümer ist begeistert

Haustiere in der Mietwohnung: Warum Sie bei einem Hund vorher den Vermieter fragen müssen

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Streit mit dem Vermieter oder den Nachbarn braucht niemand. Umso wichtiger ist es, dass Mieter sich vor der Anschaffung eines Haustieres Gedanken machen.

Längst nicht jeder Vermieter ist begeistert, wenn sich die Bewohner ein Haustier zulegen. Um Streit oder Missverständnisse zu vermeiden, sollten Sie ihn als Mieter in jedem Fall vorher fragen. Das bedeutet allerdings nicht, dass der Vermieter auch jedes Tier verbieten kann. „Für die Tierhaltung ist die Genehmigung des Vermieters erforderlich, es sei denn, es handelt sich um Kleintiere“, erklärt Wibke Werner, stellvertretende Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins, einem Beitrag des Portals myhomebook.de zufolge. Denn Kleintiere wie Hamster, Meerschweinchen oder Wellensittiche dürfen in der Wohnung gehalten werden. Das gehört laut Experten zum sogenannten vertragsgemäßen Gebrauch.

Welche Haustiere sind in der Wohnung erlaubt?

Auch Hunde oder Katzen darf der Vermieter nicht einfach grundlos ablehnen. Es kann in einzelnen Fällen jedoch Beweggründe dafür geben, die aus Sicht des Vermieters gegen die Haltung eines Vierbeiners sprechen. Bellt der Hund zum Beispiel übermäßig viel, könnte das in einer Mietwohnung mit Nachbarn zu Problemen führen und der Vermieter dies möglicherweise als Grund angeben. Die Mietexpertin erklärt es zufolge so: „Der Vermieter muss konkrete und berechtigte Gründe vorbringen, um die Tierhaltung zu untersagen. Nur berechtigte Interessen von Vermietern, wie etwa die Beschädigung der Wohnung oder Störung der Nachbarn können eine auf ein Tier begrenzte Tierhaltung begründen. In manchen Fällen können sie auch zum Widerruf einer erteilten Genehmigung berechtigen.“

Am besten spricht man in aller Ruhe mit dem Vermieter, bevor man sich den Lieblingshund ins Haus holt. (Symbolbild)

Mietrecht: Darf der Vermieter Hunde in der Wohnung verbieten?

Bei Zuwiderhandlung könne der Vermieter eine Unterlassung fordern, den Mieter abmahnen und schlimmstenfalls sogar kündigen, heißt es außerdem in dem Beitrag. Umgekehrt könnten Mieter notfalls eine Genehmigung auch einklagen. Im besten Fall vermeidet man solche Konflikte von Vornherein und spricht etwa vor Anschaffung eines Hundes in aller Ruhe mit dem Vermieter. Vielleicht legt er zum Beispiel Wert darauf, dass der Vierbeiner nicht zu groß für die verhältnismäßig kleine Wohnung ist, oder dass man sich einen Rassehund anschafft, der typischerweise außergewöhnlich viel bellt.

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Von Pudel bis Golden Retriever: Sieben Hunderassen, die sich ideal für Anfänger eignen

Süßer Havaneser
Der Havaneser macht Anfängern bestimmt viel Freude: Er gilt als sanftmütig, verspielt und fröhlich. Er lässt sich in der Regel leicht erziehen und man kann ihn überall hin mitnehmen. © agefotostock/Imago
Süßer Welpe: Ein junger Malteser i
Malteser sind, wie die Havaneser, gern in Gesellschaft. Sie gelten als besonders sanft, verspielt und unkompliziert. Nicht nur mit einem Welpen werden Anfänger es vergleichsweise leicht haben. (Symbolbild) © Shotshop/Imago
Papillon im Gras
Geeignet ist für Anfänger auch ein Papillon. Er gilt als fröhlich, temperamentvoll und intelligent – sowie auch als besonders kinderlieb. Sie können ihn in der Regel problemlos überall hin mitnehmen. (Symbolbild) © Kisa Markiza/agefotostock/imago
Hund spielt mit Ball
Pudel sind liebe Spielgefährten. Sie sind neugierig und intelligent, weshalb sie auch für Anfänger leicht zu erziehen sind.  © alimdi/Arterra/imageBROKER/Imago
Golden Retriever an der Leine
Der Golden Retriever ist ein absoluter Familienhund. Ihm wird ein freundliches Wesen nachgesagt. Golden Retriever gelten als leicht erziehbar, und zudem als besonders charakterfest. Das sollte es Anfängern bei der Erziehung des Hundes leichter machen. (Symbolbild)  © Colour Panthermedia/Imago
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Labradore gehen nicht nur gern ins Wasser, sondern mögen auch gern Suchspiele. Sie eignen sich ähnlich wie der Golden Retriever auch bestens als Familienhund mit Kindern. Anfänger wie auch erfahrene Hundehalter können mit dem Hund, der geliebt und gleichzeitig gefordert sein will, viel anfangen. (Symbolbild) © YAY Images/Imago
Berner Sennenhund
Diesen Hund bringt nichts so schnell aus der Fassung: Berner Sennenhunde sind gut erziehbar und gelten als besonders unkompliziert, auch im Umgang mit Kindern. Die treuen Vierbeiner eignen sich auch bestens für Anfänger sowie gerade auch für Familien. (Symbolbild)  © agefotostock/Imago

Hundehalter, aufgepasst: Ohne Hundehaftpflicht kann es teuer werden

Grundsätzlich sollte man wissen: Richten Katzen oder Kaninchen Schäden an, greift die normale Privathaftpflichtversicherung. Nicht so bei Hunden. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz rät Betroffenen deshalb grundsätzlich dazu, eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abzuschließen. Sie sei mit einem Beitrag von etwa 50 Euro pro Jahr nicht teuer, heißt es in einem Bericht der Deutschen Presse-Agentur (dpa) zum Thema. Im Ernstfall lohne sie sich jedoch umso mehr. Sachschäden, die der Vierbeiner in einer Mietwohnung verursacht, sollten demnach mit bis zu 500.000 Euro, Welpen idealerweise mindestens sechs Monate mitversichert sein, bevor sie eine eigene Police benötigen. Beim Abschluss muss man also einiges beachten. Die Verbraucherschützer raten, auch das Kleingedruckte zu lesen. Manchmal werde die Beitragshöhe von der Hunderasse anhängig gemacht, bestimmte Kampfhunderassen seien ganz von den Leistungen ausgeschlossen.

Rubriklistenbild: © Westend61/Imago

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