Ab Januar 2025

Mindestlohn-Aufstockung: Minijobber sollten ein Detail beachten

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Ab Januar 2025 steigen Mindestlohn und Verdienstobergrenze für Minijobs – die Obergrenze der Arbeitszeit bleibt jedoch für Minijobber maßgeblich.

Berlin – Ab Januar 2025 tritt eine Erhöhung des Mindestlohns in Kraft, wovon besonders Minijobberinnen und Minijobber profitieren. Die Lohnerhöhung bringt eine neue Verdienstgrenze mit sich, sodass sie künftig mehr verdienen dürfen. Das bedeutet mehr Flexibilität etwa für Schülerinnen, Schüler und Studierende. Ein Punkt bleibt jedoch auch weiterhin zu beachten.

Ab Januar 2025: Höhere Verdienstgrenze für Minijobs

Wie die Minijob-Zentrale mitteilt, wird die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs ab Januar 2025 von bisher 538 Euro auf 556 Euro angehoben. Jährlich dürfen Minijobberinnen und Minijobber 6.672 Euro verdienen. Die Verdienstgrenze orientiert sich an dem Mindestlohn, der künftig auf 12,82 Euro pro Stunde steigt. Dies ermöglicht es, mehr zu verdienen, ohne die besonderen Vorteile des Beschäftigungsverhältnisses zu verlieren.

Möglicherweise müssen Arbeitsverträge für Minijobber wegen des steigenden Mindestlohns angepasst werden. (Symbolbild)

Mehr Verdienst für Minijobberinnen und Minijobber: Wichtiges Detail bei den Arbeitsstunden

Ein wichtiges Detail sollte allerdings beachtet werden: Die maximal erlaubte Arbeitszeit für Minijobberinnen und Minijobber bleibt unverändert. Das bedeutet, dass die Verdienstgrenze von 556 Euro pro Monat eine maximale Arbeitszeit von etwa 43 Stunden pro Monat zulässt. Wenn der Stundenlohn über dem Mindestlohn liegt, reduziert sich die maximal mögliche Arbeitszeit entsprechend.

Eventuell sind Anpassungen der Stundenzahl in den Arbeitsverträgen erforderlich, wofür jedoch in erster Linie die Arbeitgebende verantwortlich sind. Dennoch ist es sinnvoll, dass auch Beschäftigte dies im Blick behalten.

Zehn lukrative Nebenjobs in Deutschland

Draufsicht auf eine studentische Schreibtastatur.
Auch wenn mittlerweile viele Vorgänge in der Arbeitswelt automatisiert ablaufen, müssen in einigen Bereichen Daten noch immer manuell erfasst und gepflegt werden. Unternehmen lagern diese Jobs gern aus, da sie nicht viel Know-how benötigen. Der Job kann häufig im Home-Office erledigt werden, da der Austausch online erfolgt. In den meisten Fällen werden die Datenerfasser pro Datensatz bezahlt. Aber auch eine Abrechnung auf Stundenbasis ist manchmal möglich. Vor allem Studenten können sich aufgrund ihrer flexiblen Zeiteinteilung hier einen guten Nebenverdienst sichern. © Oleksandr Latkun/Imago
Das Bild zeigt eine PC-Tastatur mit roten Taste „Website Monetize“.
Wer eine eigene Website oder einen Blog betreibt, kann mit sogenanntem Affiliate-Marketing zusätzlich Geld nebenbei verdienen. Unter Affiliate-Marketing versteht man das Bewerben von Produkten anderer Unternehmen. Wenn jemand über diesen Affiliate-Link kauft, bekommt der Betreiber des Blogs eine Provision. Denn als „Affiliate“ ist man quasi ein Verkäufer für ein Unternehmen, dass den Betreiber der Webseite bzw. des Blogs bei einem Verkauf belohnt. Das Gute am Affiliate-Marketing ist, dass man als Affiliate für Produkte vieler verschiedener Unternehmen werben kann und entsprechend von allen Provisionen erhält. © Nialowwa/Imago
Bild zeigt Mann mit Brille über dem Buchstaben regnen.
Wer ein gutes Sprachgefühl hat und gern Texte schreibt oder übersetzt, kann sein Talent zu Geld machen. Ein Texter erstellt in erster Linie Texte für Firmenwebseiten, Online-Shops sowie Blogs. Abgerechnet wird auf Stunden- oder Wortbasis. Die Arbeit als Texter umfasst neben dem Schreiben häufig auch die Recherchen. Wenn lieber redigiert und nicht schreiben will, aber über eine gute Rechtschreibung und Grammatik verfügt, kann auch als Korrektor arbeiten. Korrektoren überprüfen geschriebene Texte auf Rechtschreibung, Grammatik und Typografie. © Sergey Nivens/imago
Ein Arzt zieht eine Spritze auf und entnimmt eine Blutspende.
Wer Blut oder Blutplasma spendet, verdient Geld und tut nebenbei auch noch was Gutes. Für Vollblutspenden wird in der Regel ein Betrag zwischen 15 und 25 Euro bezahlt. Da Plasma spenden gut eine Stunde dauern kann, fällt die Aufwandsentschädigung auch höher aus und liegt häufig zwischen 25 und 40 Euro. Doch zu oft darf und sollte man nicht zum Blutspenden gehen. Schließlich ist die Blutspende ein körperlich kräftezehrender Akt und es ist empfehlenswert, sich danach erst einmal für einige Wochen davon zu erholen. © Erwin Wodicka/imago
Zwei Männer machen eine Weißwurstprüfung in einer Gaststätte.
Als Mysteryshopper oder Testanrufer testen man den Service und die Qualität von Unternehmen. Mysteryshopper kommen zum Beispiel im Einzelhandel, in Restaurants, Banken und vielem mehr zum Einsatz. Nach dem Test muss in der Regel ein Fragebogen ausgefüllt und ein kurzer Testbericht verfasst werden. Ein Testkäufer-Job eignet sich vor allem für Personen mit einer guten Auffassungsgabe und gutem Erinnerungsvermögen. Die Vergütung hängt in der Regel von der Art und dem Umfang des Tests ab. Auch als sogenannter Testesser in Restaurants lässt sich Geld verdienen.  © Imago
Tiersitterin geht mit Hunden im Wald spazieren.
Jobs für Tierfreunde: Wer sich als Tiersitter Geld dazu verdienen will, kann zum Beispiel mit Hunden Gassi gehen oder Katzen betreuen, wenn Herrchen und Frauchen in den Urlaub fahren. Der Job eignet sich vor allem für zuverlässige und tierliebe Menschen, die Erfahrung im Umgang mit Tieren haben. Der Verdienst hängt dabei wie so oft von den individuellen Qualitäten und dem Umfang der Tätigkeit ab. Eine Ganztagsbetreuung bringt mehr Geld ein als „nur“ Gassi gehen. © Reinhard Kurzendörfer/Imago
Studentin unterrrichtet ein kleines Mädchen.
Interessant an diesem Job ist, dass sich alle Einsätze als Nachhilfelehrer flexibel planen lassen. Die Bezahlung kann sich auch sehen lassen, denn die meisten Eltern wollen, dass ihre Kinder in der Schule gute Noten haben. Als Nachhilfelehrer kann man auch gleich mehreren Kindern Nachhilfe geben. Das geht inzwischen auch per Videochat, sodass man dafür noch nicht einmal die Wohnung verlassen muss. Voraussetzung für den Job als Nachhilfelehrer ist das notwendige Fachwissen. Zusätzlich sind soziale Kompetenz, Einfühlungsvermögen und Spaß am Umgang mit jungen Leuten wichtig. © Imago
Bild zeigt Kameraausrüstung, welche ein Mann umgehängt hat.
Wer Talent hat, gute Fotos zu machen, sollte testen, ob er seine Bilder auf sogenannten Stockfoto-Plattformen verkaufen kann. Der Job ist zeitlich extrem flexibel und eignet sich sowohl für Hobby- als auch für Halb-Profi-Fotografen. Der Verdienst hängt jedoch von der Qualität der Fotos sowie von der Plattform ab. Besonders praktisch: Sind die Bilder einmal auf der Plattform hochgeladen, generiert der Fotograf ein passives Einkommen.  © Imago
Bild zeigt Frau mit Baby auf dem Arm beim Füttern.
Essen kochen, die Kinder bespaßen und mit ihnen Hausaufgaben machen: Der Job als Babysitter ist nicht immer leicht – aber dafür ist er lukrativ. Zudem sind gute Babysitter immer gesucht – auf Online-Jobbörsen finden Sie zahlreiche Gesuche. Gehalt: Eine gute Kinderbetreuung lassen sich manche Eltern auch einiges kosten. Mit bis zu 15 Euro Stundenlohn können Babysitter rechnen. Grundsätzlich ist die Bezahlung von Babysittern aber Verhandlungssache. Als Nebenjob während des Studiums ist dieser Job für viele Studenten sehr gut geeignet. © Kasto/Imago
Bild zeigt Fahrradkurier bei der Arbeit
Fahrradkurier: Sport treiben und dabei blitzschnell durch die Stadt sausen: Als Fahrradkurier transportieren Sie Geschenke, Essen oder schon mal Blutproben in Windeseile von A nach B. Die Vorteile: Man lernt den Heimatort wie seine Westentasche kennen und bekommt, wenn man Glück hat, ein saftiges Trinkgeld vom Adressaten der Ware. © Imago

Mindestlohn-Anstieg: Auswirkungen für sozialversicherungspflichtige Beschäftigte

Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte, die 2024 im Durchschnitt monatlich zwischen 538 und 556 Euro verdienen, sollten die Änderungen durch den steigenden Mindestlohn im Blick behalten. Denn: Wird ein monatliches Durchschnittseinkommen von 556 Euro nicht überschritten, entfällt der sozialversicherungspflichtige Status. Dann gilt der Minijob-Status. Um das zu verhindern, sollten Arbeitszeit und Verdienst für 2025 entsprechend angepasst werden. (hk)

Rubriklistenbild: © IMAGO/Zoonar

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