Rechtsfahrgebot und Ausnahmen

Mittelspurschleicher müssen blechen: Wer die mittlere Spur der Autobahn blockiert, begeht Ordnungswidrigkeit

  • schließen

Mittelspurschleicher auf der Autobahn gefährden andere Fahrer. Wie viel die Missachtung des Rechtsfahrgebots kostet und was Sie tun können.

Nicht alles, was in den Fahrschulen gelehrt wird, findet den Weg auf die Straße. Zumindest scheint das so, wenn man sich beim Autofahren so umschaut – Schuld sind aber natürlich immer die anderen. Große Streitpunkte auf Deutschlands Straßen sind das Rechtsfahrgebot und die sogenannten Mittelspurschleicher: Autofahrerinnen und Autofahrer, die trotz ausreichend Platz in der Mitte der Autobahn fahren. Machen sich diese Personen strafbar und müssen sie Konsequenzen befürchten? Wir haben einen Blick in die Straßenverkehrsordnung geworfen.

Fragen zum Rechtsfahrgebot und MittelspurschleichernAntworten
Machen sich Mittelspurschleicher strafbar?Nein, sie begehen eine Ordnungswidrigkeit.
Welche Strafe erwartet Mittelspurschleicher?80 Euro und ein Punkt in Flensburg
Wann dürfen Sie innerorts rechts schneller als links fahren?Bei mehreren Fahrstreifen in dieselbe Richtung
Wann dürfen Sie außerorts rechts schneller als links fahren?Bei Fahrzeugschlangen auf der linkeren Spur

Mittelspurschleicher – machen sie sich strafbar?

Mittelspurschleicher machen sich nicht strafbar, begehen aber eine Ordnungswidrigkeit. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) bildet die Grundlage für diese Vorschrift. Dort ist ausdrücklich geregelt, wie Verkehrsteilnehmer fahren müssen: möglichst weit rechts, unabhängig von der Anzahl der Fahrbahnen.

Auf deutschen Autobahnen gilt das Rechtsfahrgebot – nur in zwei Ausnahmefällen darf man rechts vorbeiziehen.

Das bedeutet: Wer bei drei Spuren nur die mittlere nutzt, verstößt gegen das Rechtsfahrgebot. Allerdings handelt es sich dabei nicht um eine Straftat, sondern eben „nur“ um eine Ordnungswidrigkeit. Laut Bußgeldkatalog werden dafür mindestens 80 Euro fällig. Zusätzlich kann es auch den berühmten Punkt in Flensburg geben.

Der Gesetzgeber hat genau festgelegt, wie die Straßen im Idealfall zu befahren sind:

Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte [...].

§2 (1) StVO

Darf man die Mittelspur dauerhaft befahren?

Auf Autobahnen und außerhalb geschlossener Ortschaften gilt für alle Verkehrsteilnehmer, möglichst weit rechts zu fahren. Allerdings ist immer die Gefährdung der anderen Fahrerinnen und Fahrer ins Gewicht zu nehmen. Angenommen, man befährt eine zweispurige Straße, die rechte Fahrbahn ist in regelmäßigen Abständen von LKWs „blockiert“: Dadurch müsste man im Zickzack zwischen den beiden Spuren wechseln. Das würde jedoch die Unfallgefahr erhöhen, daher darf man hier beruhigt auf dem linken Streifen fahren. Man ist dann auch kein Mittelspurschleicher. Ist der rechte Streifen aber für längere Zeit frei, sollte ein Spurwechsel eingeleitet werden.

Unbekannte Verkehrszeichen? Ob Sie die Bedeutung von allen Schildern kennen?

StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Das Verkehrszeichen für den Überholverbot dürfte allen Autofahrern bekannt sein. Dieses neue Straßenschild ist eine Abwandlung dessen. Es gilt explizit als Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen. Das bedeutet in Straßenabschnitten, die mit diesem Verkehrszeichen ausgeschildert sind, dürfen mehrspurige Fahrzeuge (Autos, LKWs) keine Motorräder oder Fahrräder überholen. © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Auch dieses Straßenschild dient dem Schutz von Fahrradfahrern. Es markiert einen Bereich, der als Fahrradzone gilt. Das bedeutet für Autofahrer, dass sie ab diesem Schild maximal mit Tempo 30 km/h fahren dürfen. Außerdem dürfen sie den Radverkehr weder gefährden noch behindern. © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Mal Hand aufs Herz: Vermutlich haben viele Radfahrer ohnehin von dieser Regelung Gebrauch gemacht - auch wenn sie bislang als Verstoß gewertet wurde. Jetzt ist das rechts Abbiegen an einer roten Ampel offiziell erlaubt - zumindest dort, wo der Grünpfeil für Radfahrer das kennzeichnet.  © Bundesanstalt für Straßenwesen
Abbiegepfeil für Autofahrer
Das gleiche Verkehrszeichen gibt es seit geraumer Zeit auch für Autofahrer. Doch es herrscht weiterhin noch viel Unwissenheit unter den Verkehrsteilnehmern bezüglich des Grünpfeils. Denn korrekterweise muss man sich hierbei wie bei einem Stoppschild verhalten. Das bedeutet, das Fahrzeug muss zunächst vollständig anhalten und laut Straßenverkehrsordnung mindestens drei Sekunden stehenbleiben. Erst dann darf man bei einer roten Ampel rechts abbiegen, sofern kein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet wird. Die gleichen Regelungen gelten auch für Radfahrer.  ©  Malte Christians/dpa (Archivbild)
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Dieses Verkehrszeichen kennzeichnet Radschnellwege unabhängig von der Beschaffenheit der Straße. Zum Beispiel bei sandigen Straßen soll so kenntlich gemacht werden, dass es sich um einen Radschnellweg handelt. © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Mit diesem Straßenschild sollen künftig Bereiche für Lastenfahrräder freigehalten werden, wie etwa Parkbereiche, Abstellflächen oder Ladezonen. © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Fahrzeuge von Carsharing-Diensten müssen mit dieser Plakette an der Windschutzscheibe klar erkennbar sein. Der Firmenname sowie das Kennzeichen müssen darauf zu sehen sein.  © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
PKWs, LKWs, Fahrräder, Fußgänger: Die meisten Verkehrsteilnehmer haben ein entsprechendes Sinnbild für Verkehrszeichen. Ab sofort gibt es auch eins für Fahrgemeinschaften. Allerdings gibt es noch keine Bereiche, wo dieses zum Einsatz kommen könnte. Ähnliches gilt beim folgenden Verkehrsschild. © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Auch Carsharing-Fahrzeuge bekommen ein eigenes Sinnbild. Es soll unter anderem in Parkbereichen eingesetzt werden, die für Carsharing-Autos bestimmt sind. © Bundesanstalt für Straßenwesen
Speedmarathon in Baden-Württemberg
Temposünder und Falschparker müssen davon abgesehen seit 9. November 2021 tiefer in die Tasche greifen. Der erneuerte Bußgeldkatalog sieht härtere Strafen vor: Wer beispielsweise innerorts 16 bis 20 Kilometer pro Stunde (km/h) zu schnell fährt und geblitzt wird, der zahlt 70 Euro statt wie früher 35 Euro. Höhere Geldstrafen gibt es auch für jene, die verbotswidrig auf Geh- und Radwegen parken, unerlaubt auf Schutzstreifen halten oder in zweiter Reihe parken und halten. So kostet das Parken in zweiter Reihe nun 55 statt 20 Euro, noch teurer wird es, wenn andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden. Neu ist außerdem eine Geldbuße von 55 Euro für unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge. © Uwe Anspach/dpa (Archivbild/Symbolbild)

Was tun bei einem Mittelspurschleicher?

Manchmal sind sie einfach da und es gibt scheinbar kein Vorbeikommen. Was also tun, wenn die Mittelspur dauerhaft belegt ist, obwohl die rechte Fahrbahn frei ist? Mal eben rechts überholen, geht natürlich nicht. Denn: Gemäß § 5 der StVO „ist links zu überholen“. Das gilt auch im Fall eines Mittelspurschleichers. Für diese Regel gibt es allerdings auch eine Ausnahme: Bei Stau darf rechts überholt werden.

Gibt es Ausnahmen vom Rechtsfahrgebot?

Anmerkung der Redaktion: Dieser Text ist bereits in der Vergangenheit erschienen. Er hat viele Leserinnen und Leser besonders interessiert. Deshalb bieten wir ihn erneut an.

Das ist jedoch nicht alles zum Thema Rechtsfahrgebot: Es gibt zwei Ausnahmen, wann Sie rechts vorbeiziehen dürfen. Wie bereits zuvor geschrieben, gehört ein Mittelspurschleicher nicht zu den Ausnahmen. Das Rechtsfahrgebot gilt nicht innerorts, dort darf die Spur frei gewählt werden. Deshalb darf man auch rechts vorbeifahren. Im Detail sind diese Sonderregelungen in § 7 Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge geschildert.

Noch mehr spannende Auto-Themen finden Sie in unserem kostenlosen Newsletter, den Sie gleich hier abonnieren können.

Ist der Verkehr so dicht, dass sich auf den Fahrstreifen für eine Richtung Fahrzeugschlangen gebildet haben, darf rechts schneller als links gefahren werden.

§ 7 (2) StVO

Abgesehen von der besonderen Situation innerhalb von Ortschaften, gibt es auch außerorts eine wichtige Ausnahme: Stau beziehungsweise stockenden Verkehr. Wenn beispielsweise die linke Spur dicht ist und der Verkehr merklich langsamer vorwärtskommt als die mittlere Fahrbahn, dürfen Sie rechts vorbeifahren. Die oberste Regel ist: Nicht andere oder sich selbst gefährden.

Rubriklistenbild: © Jan Woitas/dpa

Kommentare