Teures Eiskratzen: In welchen Fällen Autofahrern ein saftiges Bußgeld droht
VonSebastian Oppenheimer
schließen
Für Autofahrer ist das Eiskratzen im Winter ein lästiges Übel. Dennoch sollte man dabei ein paar Dinge beachten – sonst kann es teuer werden.
Wer als Autobesitzer eine Garage nutzen kann, darf sich glücklich schätzen. Vor allem im Winter zeigen sich die Vorteile: Die Türen sind nicht zugefroren, es muss kein Schnee vom Wagen gefegt und kein Eis von den Scheiben gekratzt werden. Doch leider hat nicht jeder die Gelegenheit, sein Auto über Nacht unterzustellen – und so bleibt vielen das nervige Kratzen nicht erspart. Aber Vorsicht: Wer sich dabei nicht an die Regeln hält, riskiert Bußgelder.
Beim Kauf des Eiskratzers sollte man auf eine gute Qualität achten
Sobald es in die „dunkle Jahreszeit“ geht, ist es wichtig, sein Auto entsprechend vorzubereiten. Unter anderem sollte man unbedingt einen Eiskratzer an Bord haben. Es lohnt sich, hier ein paar Euro zu investieren – davon wissen Autofahrer, denen bei hartnäckigem Eis schon einmal der Griff abgebrochen ist oder die sich mit einem stumpfen Kratzer abgemüht haben, ein Lied zu singen. Auch etwas Komfort kann nicht schaden: Ein Modell mit integriertem Handschuh hält die Hand schön warm.
Spontane Alternativen wie etwa der Einsatz der Kredit- oder Scheckkarte oder CD-Hüllen sind keine gute Idee. Und auf gar keinen Fall sollte man heißes Wasser auf die Scheibe kippen, weil dies zu Spannungsrissen im Glas führen kann. Auch von kaltem oder lauwarmem Wasser ist abzuraten, weil es das Eis zwar antaut, aber dann womöglich wieder festfriert.
Eiskratzen ist für Autofahrer eine nervige Angelegenheit, dennoch ist es für die Verkehrssicherheit enorm wichtig, für ausreichende Sicht zu sorgen. (Symbolbild)
Autoscheiben zugefroren: Ein Gucklochen freikratzen reicht nicht
Klar: Meistens hat man es morgens eilig und wenig Lust auf Frühsport in Form von Eiskratzen – doch ein kleines Guckloch freizumachen reicht nicht. Wer so losfährt, bringt sich und andere Autofahrer in Gefahr – und riskiert ein Bußgeld in Höhe von zehn Euro. Auch auf das Kennzeichen sollte man einen Blick werfen: Das Nummernschild muss lesbar sein und darf nicht von Dreck oder Schneematsch bedeckt sein. In diesem Fall droht sonst ebenfalls ein Bußgeld.
Rätselhafte Verkehrszeichen: Zehn Schilder, deren Bedeutung nicht jedem klar ist
Motor beim Eiskratzen laufen lassen: Das kann richtig teuer werden
Noch teurer wird es, wenn man während des Eiskratzens den Motor laufen lässt, denn das ist in Deutschland laut §30 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nicht erlaubt. Darin heißt es wörtlich: „Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen.“ Wer es trotzdem macht, riskiert ein Bußgeld von bis zu 80 Euro. Aber es kann noch dicker kommen – und zwar wenn man den Motor auf dem eigenen Grundstück warmlaufen lässt. In diesem Fall greift nämlich das Landesimmissionsschutzgesetz. Hier sind die Bußgelder von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und reichen von einigen Hundert bis zu mehreren Tausend Euro.
Dazu kommt, dass laut ADAC die Warmlaufphase für Benzin- und Dieselmotoren besonders schädlich ist. Und beim Laufenlassen im Stand dauert sie besonders lang. Auch, dass es im Wageninneren durch das Warmlaufen im Stand schnell wohlig warm wird, ist ein Mythos: Tests des Automobilclubs zufolge erzeugte die Heizung bei einer Außentemperatur von minus zehn Grad im Wageninneren nach rund vier Minuten mit etwa 13 Grad nur ein „laues Lüftchen“.