Abfall in der schwarzen Tonne

Fremde Restmülltonne gefüllt? Diese Strafen drohen Müllsündern

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Wenn die schwarze Tonne voll ist, ist die Versuchung groß, fremde Restmülltonnen zu füllen. Aber ist das erlaubt oder macht man sich strafbar?

Die Restmülltonne, auch als schwarze Tonne bekannt, ist schnell voll. Denn in den Hausmüll und damit in die Restmülltonne werfen die Haushalte oft alles, was sie nicht sortieren oder verwerten können. Kein Wunder, dass so mancher, wenn die Tonne überfüllt ist, einfach zur leeren schwarzen Tonne des Nachbarn greift. Doch es gibt auch andere Möglichkeiten, den Restmüll zu entsorgen, wenn die schwarze Tonne voll ist – und darf man die fremde Tonne überhaupt benutzen?

Das Befüllen fremder Restmülltonnen mag auf den ersten Blick harmlos erscheinen, könnte jedoch ernsthafte rechtliche und finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen. Doch was genau droht, wenn man unbefugt Müll in einer fremden Tonne entsorgt?

Rechtliche Lage: Ist das Befüllen fremder Restmülltonnen erlaubt?

Wenn bei der Mülltrennung wieder einmal gängige Fehler gemacht wurden und die Restmülltonne überquillt, sollte nicht einfach in eine fremde Tonne gefüllt werden. In Deutschland gehört jede Mülltonne einem bestimmten Haushalt oder einer Verwaltungseinheit, die dafür Gebühren bezahlt. Eigentümer der Tonne werden die Haushaltsbewohner zwar nicht, sie gehört weiterhin der Gemeinde oder dem Entsorger, aber sie werden Besitzer. Ohne ausdrückliche Genehmigung des Besitzers ist das Befüllen der Tonne in der Regel verboten.

Wenn die schwarze Tonne voll ist, ist die Versuchung groß, fremde Restmülltonnen zu füllen. Aber das ist oft nicht gerne gesehen und kann auch Konsequenzen haben. (Symbolbild)

Rechtlich gesehen kann das Einwerfen von Müll in fremde Mülltonnen als sogenannte Besitzstörung angesehen werden, wie „Anwalt-Suchservice“ erklärt. Zwar gebe es keine Gerichtsurteile oder Paragrafen, die die Nutzung fremder Mülltonnen ausdrücklich verbieten. Aber: Es gibt durchaus Urteile zur Müllentsorgung auf fremden Grundstücken (Amtsgericht München, Urteil vom 26.09.2011, Az. 231 C 28047/10). Hier sei die Rechtslage sehr ähnlich, schreibt „Anwalt-Suchservice“.

Abfall in fremde Tonne werfen: Was droht den Müllsündern?

Fremder Müll in der eigenen Tonne ist somit nicht nur ärgerlich, sondern auch eine Besitzstörung. Der Mülltonnenbesitzer kann den Müllsünder auf Unterlassung verklagen und eventuelle Schäden, beispielsweise durch Sonderleerungen oder falsche Mülltrennung, vom Müllsünder ersetzt verlangen. Außerdem droht dem Verursacher je nach kommunaler Satzung beim ersten Verstoß ein Bußgeld von 10 bis 50 Euro, wie „AnwaltSuche.de“ schreibt. Strafbar sei die Müllentsorgung in einer fremden Mülltonne aber nicht.

Wer ein fremdes Privatgrundstück betritt, um eine Mülltonne zu befüllen, begeht zudem schnell Hausfriedensbruch (§ 123 StGB). Befindet sich die Mülltonne nämlich auf einem Privatgrundstück, ist das unbefugte Betreten rechtlich als Hausfriedensbruch zu werten, wie die Kanzlei „Rechtsanwälte Kotz“ schreibt.

Was gehört in welche Tonne? So trennt man Müll richtig

Es ist ein gelber Sack zu sehen.
Der gelbe Sack wurde in Deutschland in den 1990er Jahren eingeführt. Seitdem landen Wertstoffe, die recycelt werden können, in der gelben Tonne. Insgesamt 40 Prozent der Wertstoffe können so wiederverwertet werden. Leere Joghurtbecher, Leichtverpackungen aus Kunststoff, Aluminium, Weißblech oder Verbundmaterialien, Konserven oder Plastiktüten gehören in die gelbe Tonne. Die meisten Produkte sind zudem mit einem Kennzeichen versehen.  © CHROMORANGE/Imago
Es ist ein Altglas-Container zu sehen.
Im Glascontainer werden alle Einwegflaschen und Gläser gesammelt. Tonnen für Grün-, Braun- und Weißglas stehen in allen deutschen Kommunen zur Verfügung. Verbraucher sollten bei der Entsorgung allerdings darauf achten, dass Deckel aus Kunststoff und Metall in der Gelben Tonne landen. Nicht zu Altglas zählen zudem Keramik, Porzellan, feuerfestes Glasgeschirr und Glühbirnen. Diese Abfälle sollten in der Restmülltonne landen.  © Wirestock/Imago
Es sind alte Zeitungen zu sehen.
Zeitungen, Verpackungen aus Pappe und Altpapier werden in der Papiertonne entsorgt. Diese können so umweltfreundlich wiederverwertet werden. Gesondert getrennt werden müssen allerdings Fax- und Thermodruckerpapier, imprägnierte und beschichtete Papiere, Tapetenreste sowie verschmutzte Papiere.  © Panthermedia/Imago
Es ist ein Biomüll-Container zu sehen.
In den Biomüll gehört alles aus dem Haushalt, was organisch ist. Pflanzenreste, Gartenabfälle, Obst- und Gemüseabfälle sowie Kaffee- und Teefilter können guten Gewissens auf den Kompost oder in die Biotonne. Während in einigen Kommunen zudem auch Fleisch- und Fischreste in den Biomüll dürfen, ist dies in anderen Städten keinesfalls erlaubt. Achten Sie unbedingt darauf, dass kein Plastik in der Biotonne landet: Da das Plastik nur langsam verrottet, ist die Trennung sehr aufwendig.  © Shotshop/Imago
Es sind verschiedene Mülltonnen zu sehen.
Alles was nicht anderweitig entsorgt werden kann, landet in der grauen Restmülltonne. Dazu zählen Asche, Tierkot und Streu, verschmutzte Papiere, Hygieneartikel aus dem Bad, Staubsaugerbeutel, defekte Glühbirnen, Zigarettenreste, Fotos sowie kaputte Kunststoff- oder Haushaltsgegenstände.  © Zoonar/Imago
Es sind kaputte Elektrogeräte zu sehen.
Elektro-Altgeräte – egal ob kaputt oder einfach nur ausrangiert – müssen getrennt vom restlichen Müll entsorgt werden. Immerhin enthalten ausrangierte Toaster, Bügeleisen, Laptops oder Drucker wertvolle Rohstoffe, die wiederverwendet werden können. Kleinere Elektrogeräte wie Handys oder CD-Player können in der Regel im Handel abgegeben werden. Aber auch große Geräte müssen wie Waschmaschinen oder Kühlschränke müssen von Geschäften, die diese verkaufen, immer kostenlos angenommen werden.  © YAY Images/Imago
Es sind Putzmittel zu sehen.
Einige Produkte aus dem Haushalt enthalten umweltschädliche Inhaltsstoffe. Diese dürfen keinesfalls in die Restmülltonne geworfen werden. Zum Sondermüll gehören Renovierungsabfälle, Reinigungsmittel, Spraydosen, Chemikalien aus dem Haushalt oder Garten mit Gefahrenstoffsymbolen und quecksilberhaltige Thermometer. Kommunale Sammelstellen nehmen den Restmüll auf. Bestimmte schadstoffhaltige Produkte wie alte Batterien und Akkus können zudem im Handel abgegeben werden.  © Pond5 Images/Imago
Es sind verschiedene Sparlampen zu sehen.
Energiesparende Leuchtstofflampen und LEDs dürfen keinesfalls in der Mülltonne landen. Verbraucher müssen diese bei Sammelstellen für Elektroschrott in der Gemeinde abgeben. Aber auch in Baumärkten und Elektrofachgeschäften können die Energiesparlampen entsorgt werden. Das Gute daran: Die Abgabe ist kostenlos und die einzelnen Bestandteile der Lampen wie Glas, Metall und Leuchtstoffe können so nachhaltig recycelt werden.  © Panthermedia/Imago
Es ist Sperrmüll vor einem Haus zu sehen.
Ausrangierte Möbel, Matratzen, alte Teppiche und Tapetenreste sind meist zu groß für die Mülltonne. Der sogenannte „Sperrmüll“ wird daher gesondert abgeholt. Wie genau dies abläuft, ist allerdings von Kommune zu Kommune unterschiedlich. Auskunft gibt der Abfallkalender oder die Abfallberatung ihrer Gemeinde oder des Kreisgebiets.  © Zoonar/Imago
Es sind Vintage-Kleider zu sehen.
Regelmäßiges Aussortieren sorgt für Ordnung im Kleiderschrank. Für Altkleider gibt es in deutschen Städten daher zahlreiche Abnehmer. Sammelstellen und -container von sozialen Vereinen nehmen Altkleider kostenlos auf und geben sie an hilfsbedürftige Menschen im In- und Ausland weiter. Kleiderkammern und Kirchengemeinden sind ein guter Ansprechpartner.  © Image Source/Imago

Unabhängig davon, dass das Befüllen fremder Mülltonnen, egal ob schwarze, blaue, gelbe oder braune Tonne, Konsequenzen haben kann, ist es nicht fair. Es sollte also darauf geachtet werden, dass der Abfall in die eigene Mülltonne passt. Im neuen Jahr gilt es außerdem nicht darauf zu achten, die eigene Tonne zu nutzen, sondern auch neue Regeln zu beachten. Es gilt eine Restmüll-Änderung ab 2025: Ab Januar dürfen einige Sachen nicht mehr in die schwarze Tonne und auch die Bio-Müll-Regelungen werden ab 2025 strenger.

Rubriklistenbild: © picture alliance / Viktoria Spinrad/dpa | Viktoria Spinrad

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