Erschreckendes Ergebnis

Sprit sparen: ADAC warnt vor dubiosem Hilfsmittel

+
Bis zu 15 Prozent Sprit sollen spezielle OBD-Dongles einsparen – ein vom ADAC getestetes Exemplar versagte jedoch komplett. (Symbolbild)
  • schließen

Bis zu 15 Prozent weniger Spritverbrauch versprechen spezielle OBD-Dongles. Der ADAC hat einen davon getestet – mit katastrophalem Ergebnis.

München – Für Autofahrer gab es schon bessere Zeiten: Dank Chipmangel und durch die Corona-Pandemie gestörte Lieferketten muss man aktuell auf Neuwagen teils lange warten, Gebrauchtwagen sind ebenfalls knapp – und teuer. Dazu kommen die mit Beginn des Ukraine-Kriegs explodierten Spritpreise. Mit einigen Tricks kann man an der Tankstelle dennoch Geld sparen – etwa durch einen Preisvergleich mittels Apps oder indem man nach Möglichkeit zur richtigen Uhrzeit an die Zapfsäule fährt. Eine weitere vermeintliche Spritspar-Möglichkeit sind spezielle OBD-Dongles. Der ADAC hat nun eines dieser Geräte getestet – mit einem mehr als ernüchternden Ergebnis.

Sprit sparen: ADAC warnt vor dubiosem Hilfsmittel

Im Internet und auch in manchen Geschäften werden sogenannte Spritspardongles angeboten. Dabei handelt es sich um kleine elektronische Stecker, die sich an die OBD-Buchse (On Board Diagnose) des Autos anstecken lassen. Das Werbeversprechen: Mit den Helferlein sollen sich bis zu 15 Prozent Kraftstoff sparen lassen. Die Preise für die Stecker bewegen sich laut dem Automobilclub zwischen 8,99 Euro und 39,99 Euro.

Unbekannte Verkehrszeichen? Ob Sie die Bedeutung von allen Schildern kennen?

StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Das Verkehrszeichen für den Überholverbot dürfte allen Autofahrern bekannt sein. Dieses neue Straßenschild ist eine Abwandlung dessen. Es gilt explizit als Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen. Das bedeutet in Straßenabschnitten, die mit diesem Verkehrszeichen ausgeschildert sind, dürfen mehrspurige Fahrzeuge (Autos, LKWs) keine Motorräder oder Fahrräder überholen. © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Auch dieses Straßenschild dient dem Schutz von Fahrradfahrern. Es markiert einen Bereich, der als Fahrradzone gilt. Das bedeutet für Autofahrer, dass sie ab diesem Schild maximal mit Tempo 30 km/h fahren dürfen. Außerdem dürfen sie den Radverkehr weder gefährden noch behindern. © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Mal Hand aufs Herz: Vermutlich haben viele Radfahrer ohnehin von dieser Regelung Gebrauch gemacht - auch wenn sie bislang als Verstoß gewertet wurde. Jetzt ist das rechts Abbiegen an einer roten Ampel offiziell erlaubt - zumindest dort, wo der Grünpfeil für Radfahrer das kennzeichnet.  © Bundesanstalt für Straßenwesen
Abbiegepfeil für Autofahrer
Das gleiche Verkehrszeichen gibt es seit geraumer Zeit auch für Autofahrer. Doch es herrscht weiterhin noch viel Unwissenheit unter den Verkehrsteilnehmern bezüglich des Grünpfeils. Denn korrekterweise muss man sich hierbei wie bei einem Stoppschild verhalten. Das bedeutet, das Fahrzeug muss zunächst vollständig anhalten und laut Straßenverkehrsordnung mindestens drei Sekunden stehenbleiben. Erst dann darf man bei einer roten Ampel rechts abbiegen, sofern kein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet wird. Die gleichen Regelungen gelten auch für Radfahrer.  ©  Malte Christians/dpa (Archivbild)
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Dieses Verkehrszeichen kennzeichnet Radschnellwege unabhängig von der Beschaffenheit der Straße. Zum Beispiel bei sandigen Straßen soll so kenntlich gemacht werden, dass es sich um einen Radschnellweg handelt. © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Mit diesem Straßenschild sollen künftig Bereiche für Lastenfahrräder freigehalten werden, wie etwa Parkbereiche, Abstellflächen oder Ladezonen. © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Fahrzeuge von Carsharing-Diensten müssen mit dieser Plakette an der Windschutzscheibe klar erkennbar sein. Der Firmenname sowie das Kennzeichen müssen darauf zu sehen sein.  © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
PKWs, LKWs, Fahrräder, Fußgänger: Die meisten Verkehrsteilnehmer haben ein entsprechendes Sinnbild für Verkehrszeichen. Ab sofort gibt es auch eins für Fahrgemeinschaften. Allerdings gibt es noch keine Bereiche, wo dieses zum Einsatz kommen könnte. Ähnliches gilt beim folgenden Verkehrsschild. © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Auch Carsharing-Fahrzeuge bekommen ein eigenes Sinnbild. Es soll unter anderem in Parkbereichen eingesetzt werden, die für Carsharing-Autos bestimmt sind. © Bundesanstalt für Straßenwesen
Speedmarathon in Baden-Württemberg
Temposünder und Falschparker müssen davon abgesehen seit 9. November 2021 tiefer in die Tasche greifen. Der erneuerte Bußgeldkatalog sieht härtere Strafen vor: Wer beispielsweise innerorts 16 bis 20 Kilometer pro Stunde (km/h) zu schnell fährt und geblitzt wird, der zahlt 70 Euro statt wie früher 35 Euro. Höhere Geldstrafen gibt es auch für jene, die verbotswidrig auf Geh- und Radwegen parken, unerlaubt auf Schutzstreifen halten oder in zweiter Reihe parken und halten. So kostet das Parken in zweiter Reihe nun 55 statt 20 Euro, noch teurer wird es, wenn andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden. Neu ist außerdem eine Geldbuße von 55 Euro für unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge. © Uwe Anspach/dpa (Archivbild/Symbolbild)

ADAC testet Spritspardongle – der Stecker fällt komplett durch

In Zusammenarbeit mit der Computerzeitschrift „c‘t“ hat der ADAC nun einen Spritspardongle für Diesel-Fahrzeuge unter die Lupe genommen. Doch: Der Dongle namens „ecoOBD2“ fiel komplett durch. Die Experten konnten keinerlei Kommunikation über die Diagnosebuchse feststellen. Es ließen sich keine Signale messen, die in irgendeiner Form den Kraftstoffverbrauch beeinflussen könnten. Der „ecoOBD2“ stellte überhaupt keine elektrische Verbindung zum CAN-Bus her.

ADAC testet Spritspardongle – Fazit: „blinkt und tut so, als ob er arbeitet“

Das Fazit der Tester: „Der ecoOBD2 blinkt und tut so, als ob er arbeitet. Mehr passiert aber nicht.“ Wirklich verwundert ist man beim Automobilclub über dieses Ergebnis allerdings nicht. „Wäre die versprochene Wirkung tatsächlich erreichbar, würden solche Produkte längst von Autoherstellern serienmäßig verbaut, weil sie damit einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil hätten“, sagt Markus Sippl, Leiter ADAC Fahrzeugtechnik.

Wer Sprit sparen möchte, sollte deshalb einige altbewährte Tipps beachten, mit denen sich – vor allem in Kombination – der Kraftstoffverbrauch verringern lässt. Auch wenn die Spritspreise tatsächlich irgendwann einmal wieder sinken sollten: Wer dann gleich einen Vorrat anlegen will, sollte aufpassen, denn für das Mitführen von Benzin in Reservekanistern in Fahrzeugen gibt es in Deutschland klare Regelungen. (sep)

Kommentare