Verbraucherzentrale klagte

Netflix-Kunden können sich freuen: Gericht erklärte Klausel für unwirksam - So gibt es Geld zurück

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Der Streamingdienst Netflix erhöhte in den vergangenen Jahren immer mal wieder seine Preise. (Archivbild)
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Netflix-Kunden können von dem Streamingdienst Geld zurückfordern. Möglich macht das ein Gerichtsurteil in Berlin, das eine Klausel für unwirksam erklärte.

Berlin - Wer ein Netflix-Konto besitzt, der weiß, dass in den vergangenen Jahren die Preise rapide nach oben gegangen. 2014 galt es noch 11,99 Euro für ein Premium-Abo zu bezahlen, seit 2021 müssen schon 17,99 Euro auf den Tisch gelegt werden. Doch hier gibt es eine erfreuliche Nachricht für die Verbraucher. Das Landgericht Berlin urteilte in einem Fall, dass diese Preiserhöhungen für Altkunden unwirksam sind. Die Klage hatte die Verbraucherzentrale Bundesverband eingereicht.

Netflix hat in seinen AGBs nämlich folgendes festgelegt: „Wir sind berechtigt, den Preis unserer Abo-Angebote von Zeit zu Zeit in unserem billigen Ermessen zu ändern, um die Auswirkungen von Änderungen der mit unserem Dienst verbundenen Gesamt­kosten wider­zuspiegeln.“ Das Landgericht fand allerdings, dass das viel zu unklar ist. Außerdem sei für die Verbraucher auch nicht zu erkennen, dass sie ein Gericht einschalten können, das überprüft, ob Netflix tatsächlich die Interessen seiner Nutzer berücksichtigt hat.

Netflix-Klausel unwirksam: Streaminganbieter legt Berufung gegen Urteil ein

Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, weshalb der Streaminganbieter Berufung eingelegt. Chance auf Erfolg sehen die Rechtsexperten der Stiftung Warentest jedoch als nicht groß an. Ihrer Meinung nach ist das Urteil durchaus überzeugend. Sie denken, dass die beiden zuständigen Gerichte in der Berufung mit dem Urteil des Landgerichts übereinkommen werden.

Doch was bedeutet das nun für Netflix-Kunden? Laut dem Urteil sind alle bislang erfolgten Gebührenerhöhungen ungültig. Es betrifft vor allem Alt-Abonnenten, die noch zu einem vorherigen Preis ihr Abo abgeschlossen haben und nicht zum aktuellen. Sie können eine Rückerstattung von Netflix fordern. Wer hingegen zu einem späteren Zeitpunkt von dem günstigeren Standard-Abo auf Premium gewechselt ist, hat den Preis zu zahlen, das zum Zeitpunkt des Wechsels galt.

Geld zurück für Netflix-User: Kunden müssen selbst aktiv werden

Wie Stiftung Warentest ausgerechnet hat, bekommen Netflix-Nutzer, die schon bis Ende 2016 ihre Premium-Abos abgeschlossen hatten, bis zu 226 Euro zurück. Hinzu kommen noch Zinsen. Wenn der Einzug der Gebühr im März fällig ist, kämen nochmal sechs Euro auf die Summe drauf.

Die Stiftung hatte bei Netflix angefragt, wie die Kunden nun an ihr Geld kommen. Allerdings sei nie eine Antwort zurückgekommen. Eine Rückerstattung von sich aus werde es vermutlich nicht geben. Die Kunden müssen also selbst aktiv werden. Dafür hat die Organisation einen Musterbrief aufgesetzt, den Streaming-Nutzer an Netflix senden können. Er ist auf deren Internetseite zu finden. Bei diesem Schritt besteht jedoch das Risiko, dass der Anbieter den Usern ihre Abos zum alten Preis kündigt. Ein Abschluss zum neuen Preis ist jederzeit wieder möglich. (ly)

Derweil kommt auf die Abonnenten in den USA und Kanada eine Preiserhöhung zu.

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