VonJuliane Reyleschließen
Der Familienname wird kompliziert, sobald er aus mehreren Namen besteht. Doch eine Namensrecht-Reform sorgt für neue Regeln. Was ist ab 2025 möglich?
Ab Mai 2025 stehen wichtige Änderungen bei den Nachnamen-Regelungen in Deutschland an. Eine neue Gesetzesregel schafft modernere Rahmenbedingungen für die Namensgebung und passt sich den Bedürfnissen einer vielfältigen Gesellschaft an. Der Fokus liegt auf mehr Freiheit, weniger Bürokratie und der Berücksichtigung moderner Familienkonstellationen.
echo24.de fasst die neuen Regelungen, die das Bundesministerium der Justiz beschlossen hat, zusammen. Welche Namensneuerungen gibt es, wen betreffen sie und was bedeutet das konkret für die Namenswahl?
Neue Regeln bei Familiennamen: Das ändert sich bei Nachnamen ab 2025
Die wohl größte Veränderung betrifft Ehepaare. Ab 2025 wird es deutlich einfacher, Doppel- oder Familiennamen zu führen. Bisher gab es strenge Vorschriften, welche Namenskombinationen erlaubt waren – diese werden ab Mai 2025 gelockert. Ehepartner können ihren Geburtsnamen oder einen gemeinsamen Familiennamen führen, auch in Verbindung mit einem Doppelnamen und ohne einen Bindestrich, wie Zeit Online schreibt. Die Reihenfolge der Namensteile ist frei wählbar.
Beispiel: Frau Berg und Herr Sand heiraten. Künftig können sie sich entscheiden, ob sie:
- beide den Namen Berg führen,
- beide Sand heißen,
- oder einen Doppelnamen wie Sand-Berg wählen.
Doppelnamen ab 2025: Diese Nachnamen-Änderung gilt für Kinder
Auch Kinder können einen Doppelnamen aus den Nachnamen der Eltern erhalten und müssen sich nicht für einen Namen entscheiden. Das gilt auch für Kinder unverheirateter Eltern, wie Zeit Online schreibt. Ein gemeinsamer Doppelname für Kinder wird ab Mai 2025 möglich. Minderjährige und nun auch volljährige Stiefkinder können ebenfalls den Ehenamen des Stiefelternteils annehmen oder ablegen.
Die Bundesregierung hat das Namensrecht reformiert, weil es im internationalen Vergleich zu restriktiv sei, wie Zeit Online erklärt. Doch das sind nicht alle Änderungen: Ab 2025 gelten auch Steuer-Änderungen – mit Folgen für den Geldbeutel.
Lange Namenskette: Mehr als einen Doppelnamen auch 2025 nicht erlaubt
Drei- oder Vierfachnamen, also lange Namensketten, sind auch in Zukunft nicht zulässig. Tragen einer oder beide Ehegatten einen Doppelnamen, so darf nur einer der beiden Namensteile zur Bildung eines neuen Ehenamens verwendet werden. Ansonsten sind alle Zweierkombinationen zulässig, wie das Bundesministerium der Justiz mitteilte.
Änderung im Namensrecht: Welche Namen sind auch 2025 nicht möglich?
- Auch ab Mai 2025 nicht möglich sind längere Namensketten als Doppelnamen, also zum Beispiel Kombinationen wie Müller-Berg-Schmitz.
- Doppelnamen sind nach dem neuen Gesetz zwar auch ohne Bindestrich möglich. Eine Zusammenführung der Namen ist jedoch nicht möglich: Aus den Einzelnamen Müller und Schmitz kann nicht der Name Müllerschmitz gebildet werden.
- Auch das Zusammenfügen von zwei Namen bleibt verboten: Aus Karrenbauer und Bergmann kann nicht der gemischte Name Bergbauer werden, aus Koch und Müller nicht Küller.
Aber auch wer vor der Gesetzesänderung geheiratet hat, kann ab 2025 von der Neuregelung profitieren. Haben die Ehegatten noch keinen gemeinsamen Ehenamen bestimmt, können sie dies nach Inkrafttreten des neuen Namensrechts tun.
Auch Ehegatten mit einem gemeinsamen Ehenamen nach altem Namensrecht können ihren Namen ändern: Nach Inkrafttreten der Neuregelung am 1. Mai 2025 haben sie einmalig innerhalb von zwei Jahren die Möglichkeit, einen gemeinsamen Ehedoppelnamen nach neuem Recht zu erklären, wie Zeit Online schreibt. 2025 stehen aber noch weitere Änderungen in Deutschland an: Eine Tabelle gibt Überblick über die Neuerungen. Außerdem sollen die Preise 2025 weiter steigen – einiges wird teurer.
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