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Die Regeln für die korrekte Mülltrennung werden durch die neue Abfall-Verordnung verschärft. Viele Städte und Landkreise treffen daher jetzt Vorkehrungen.
Kassel – Ab dem 1. Mai 2025 tritt die neue Bioabfallverordnung in Kraft, die strengere Regeln für die Entsorgung von Biomüll vorschreibt. Zahlreiche Städte und Landkreise haben bereits Maßnahmen ergriffen, um die Qualität des Biomülls zu verbessern und Bürger auf die neuen Regelungen vorzubereiten. Bei einem Verstoß müssen Betroffene im schlimmsten Fall mit hohen Strafen rechnen.
Neue Bioabfallverordnung ab 1. Mai – es drohen hohe Bußgelder
Die überarbeitete Bioabfallverordnung sieht vor, dass der Anteil an Fremdstoffen im Biomüll auf maximal einen Prozent begrenzt wird. Bei einem Fremdstoffanteil von mehr als drei Prozent können Entsorgungsbetriebe die Biotonne stehen lassen und nicht abholen.
Die schärfste Sanktion bei Verstößen gegen die Bioabfallverordnung sind Bußgelder. Ab Mai 2025 können bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen Geldstrafen von bis zu 2500 Euro verhängt werden. Die genaue Höhe hängt vom Schweregrad des Verstoßes und den lokalen Regelungen ab. Bereits jetzt drohen in einigen Kommunen Bußgelder für hartnäckige Müllsünder.
Stade, Ulm und Alb-Donau-Kreis verhängen bereits jetzt Bußgelder
Der Landkreis Stade in Niedersachsen hat beispielsweise angekündigt, Bußgelder gegen Biomüllsünder zu verhängen. „Seit mehr als einem Jahr hätten Abfallberaterinnen aufgeklärt, dass in die Biotonne nur Bio- und Grünabfall gehöre“, berichtete der Landkreis gegenüber dem NDR. Trotzdem würden weiterhin Plastiktüten und anderer Müll in den braunen Tonnen landen.
Auf Bußgelder bei falscher Mülltrennung setzten auch Ulm und der Alb-Donau-Kreis. Wer das Falsche in den Biomüll wirft, riskiert dann eine Geldstrafe, berichtet die Schwäbische Zeitung. Die Kontrollen werden bereits jetzt verstärkt. In Reutlingen drohen 80 Euro Strafe bei einem Verstoß.
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Bei falscher Biomüll-Entsorgung: Viele Landkreise und Städte drohen, Tonne nicht zu entleeren
Landkreise und Städte wie Lörrach, Rastatt, Northeim, Heilbronn und der Rems-Murr-Kreis drohten zunächst zwar nicht konkret mit Bußgeldern, allerdings könnten die Tonnen bei einer falschen Befüllung am Straßenrand stehen bleiben und nicht geleert werden. Dies könnte durch eine aufwendige Sonderleerung jedoch ebenfalls Extrakosten verursachen. In Rastatt betragen die Kosten hierfür beispielsweise 40 Euro, wie die Behörden in einer Mitteilung berichten.
Viele Kommunen und Städte kontrollieren bereits – teils mit spezialisierten Detektor-Fahrzeugen – vermehrt die Bioabfalltonnen ihrer Bevölkerung. Alleine im Rems-Murr-Kreis wurden über 30.000 Tonnen kontrolliert. Mit dem Inkrafttreten der neuen Bioabfallverordnung müssen sich Betroffene wohl darauf einstellen, dass viele Behörden nachziehen und vermehrt auf Kontrollen und Bußgelder setzen. Auch für Restmüll gelten seit Beginn des Jahres neue Regeln. (bk)
Rubriklistenbild: © Martin Schutt/dpa

