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Neue Einkommensgrenze: Diese Rentner dürfen 2025 mehr Geld dazu verdienen

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Die Hinzuverdienstgrenze für bestimmte Rentner in Deutschland steigt 2025. Damit dürfen so einige mehr Geld verdienen, ohne mit Kürzungen rechnen zu müssen.

Wer in Deutschland eine Erwerbsminderungsrente bezieht, kann dennoch darüber hinaus etwas dazuverdienen. Bei der Hinzuverdienstgrenze für Beziehende einer Erwerbsminderungsrente gibt es eine neue Grenze. Die Einkommensgrenze steigt 2025 – rund 1,8 Millionen Menschen profitieren von der Renten-Änderung in Deutschland. Wer darüber hinaus mehr Geld verdient, muss mit Kürzungen der Rente rechnen.

Neue Verdienst-Grenze für Rentner: Wer 2025 von der neuen Regel profitiert

Im vergangenen Jahr durften Menschen, die eine Rente aufgrund von Erwerbsminderung beziehen, pro Jahr bis zu 37.117,50 Euro nebenher verdienen. Bei voller Erwerbsminderung liegt die Grenze bei 18.558,75 Euro.

Seit dem 1. Januar 2025 liegt die Hinzuverdienstgrenze höher: Sie beträgt nun 19.661,25 Euro im Jahr bei voller Erwerbsminderung und 39.322,50 Euro jährlich bei teilweiser Erwerbsminderung.

Was ist eine Erwerbsminderungsrente?

Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeitsfähig ist, erhält eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, die das Einkommen ersetzt. Wer noch einige Stunden täglich arbeiten kann, ergänzt die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung das Einkommen, das noch selbst erzielt werden kann, erklärt die Deutsche Rentenversicherung.

Neue Einkommensgrenze für Erwebsminderungsrentner: Diese Regeln gelten

Die individuelle Grenze kann allerdings auch höher ausfallen. Sie wird für jeden Fall einzeln berechnet und richtet sich nach dem höchsten Verdienst der vergangenen 15 Kalenderjahre vor dem Eintritt der Erwerbsminderung sowie den dadurch erworbenen Rentenpunkten, erklärt die „DRV“.

Wichtig ist dabei nur, dass sie die Maximalarbeitszeit pro Tag einhalten. Für teilweise erwerbsgeminderte Rentner dürfen nicht mehr als sechs Stunden pro Tag arbeiten, voll erwerbsgeminderte Personen nicht mehr als drei Stunden pro Tag. Wer das festgestellte Leistungsvermögen überschreitet, kann den Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente verlieren, warnt die Deutsche Rentenversicherung.

Rubriklistenbild: © IMAGO / Future Image

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