Neue Mütterrente kommt nun doch früher – 10 Millionen Frauen bekommen mehr Rente
VonSandra Sporer
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Der Start der Mütterrente 3 ist beschlossen. Mütter erhalten ab 2027 mehr Geld. Ein Versprechen bereitet der Deutschen Rentenversicherung jedoch Sorge.
Hamm – Zunächst sah es so aus, als ob die neue Mütterrente erst 2028 an den Start gehen könnte. Laut der Deutschen Rentenversicherung sei mindestens so viel Zeit nötig, um die dafür nötigen Änderungen umzusetzen. Das wäre eine Niederlage für Markus Söder gewesen, dessen Partei im Wahlkampf aktiv mit der Mütterrente 3 geworben hatte. Zumal die Umstellung im Sofortprogramm der Bundesregierung für 2026 angesetzt war.
Nun einigten die Parteien sich auf einen Beginn im Jahr 2027. Ab diesem Zeitpunkt profitieren alle Mütter, die vor 1992 Kinder zur Welt gebracht haben, von der neuen Mütterrente und bekommen dann mehr Rente.
Starttermin für neue Mütterrente steht fest: So viel mehr Rente bekommen Mütter dann
Die Umsetzung erfolgt somit ein Jahr früher, am 1. Januar 2027, wie rentenbescheid24.de berichtet. Die Mütterrente 3 sieht eine Vereinheitlichung des bisher zweigleisigen Systems vor. Laut der Deutschen Rentenversicherung konnten für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, bisher maximal zweieinhalb Jahre oder 30 Monate Kindererziehungszeit anerkannt werden. Für Kinder, die 1992 oder später geboren wurden, sind es drei Jahre. Zukünftig sollen unabhängig vom Geburtsjahr drei Jahre anerkannt werden.
Bei dem aktuellen Rentenwert (Stand: Juli 2025) würde dies eine Rentenerhöhung von etwa 20 Euro für alle Mütter mit vor 1992 geborenen Kindern bedeuten. Sollte die Einführung bis 2027 nicht gelingen, plant die Regierung, die Mütterrente-Ansprüche rückwirkend auszuzahlen, wie br.de berichtet.
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Die DRV äußert Kritik an den versprochenen rückwirkenden Zahlungen. Anja Piel, Vorsitzende des DRV-Bundesvorstandes, erklärte der Süddeutschen Zeitung: „Die rückwirkende Auszahlung ist nicht schaffbar und sie macht auch wenig Sinn“.
Besonders herausfordernd sei die Verrechnung der erhöhten Mütterrente mit anderen Leistungen wie der Grundrente, der Hinterbliebenenrente oder der Grundsicherung im Alter. Piel betonte: „Man muss den Prozess wegen der Ausweitung der Mütterrente völlig neu aufsetzen“. Diese Entscheidung werde „voll auf dem Rücken der Beschäftigten der Deutschen Rentenversicherung ausgeführt“, die noch mit der Umsetzung von Gesetzen der letzten Legislaturperiode beschäftigt seien. (sp)