Neuerungen im Gesundheitsbereich: 6 Dinge, die sich 2025 ändern
VonJudith Braun
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Zahlreiche Änderungen gibt es ab kommenden Jahr im Bereich Gesundheit. Inwieweit Sie davon betroffen sind, lesen Sie hier.
Wie in vielen Bereichen, die Verbraucher betreffen, gibt es auch im Gesundheitssektor immer wieder Neuerungen – so auch im Jahr 2025. Was Sie ab dem kommenden Jahr erwarten wird, erfahren Sie in diesem Überblick.
Neuerungen in der Gesundheit: Sechs Dinge, die sich 2025 ändern werden
Elektronische Patientenakte (ePA): Sie enthält alle wichtigen Informationen über Ihre Gesundheit und soll beispielsweise den Arztwechsel erleichtern oder unnötige Mehrfachuntersuchungen verhindern. Dem Bundesministerium für Gesundheit zufolge soll mithilfe der ePA die persönliche medizinische Behandlung in Zukunft durch die bessere Verfügbarkeit der Daten optimiert werden. Ab Januar 2025 wird die ePA bundesweit eingeführt. Zwar wird die Akte automatisch erstellt, ihre Nutzung ist allerdings freiwillig. Genauere Informationen zum Widerspruch erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.
Erhöhte Krankenkassenbeiträge: Die Beiträge für gesetzliche Krankenkassen sollen in den kommenden Jahren laut dem Bundesgesundheitsministerium steigen. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz soll 2025 um 0,8 Prozentpunkte auf 2,5 Prozent erhöht werden. Dabei hängt es von der jeweiligen Krankenkasse ab, wie hoch die Zusatzbeitragssätze konkret sind.
Kein Amalgam mehr in Zahnfüllungen: Nach einem Beschluss der Europäischen Union dürfen ab 2025 keine Zahnfüllungen mit Dentalamalgam aus Umweltschutzgründen mehr benutzt werden, da sie giftiges Quecksilber enthalten. Hält ein Zahnarzt eine Behandlung mit Amalgam allerdings für medizinisch notwendig, kann laut Informationen der Stiftung Gesundheitswissen eine Ausnahme gemacht werden.
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Weiterhin mehr Kinderkrankentage: Die Regelung für mehr Kinderkrankentage, die eigentlich im Jahr 2023 ausgelaufen wäre, wird nun ein weiteres Mal verlängert. Pro Jahr und Kind können demnach gesetzlich krankenversicherte Eltern 15 Kinderkrankentage und alleinerziehende gesetzlich krankenversicherte Eltern 30 Kinderkrankentage nehmen. Des Weiteren erhöht sich der Anspruch bei mehreren Kindern pro Elternteil und pro Jahr auf bis zu 35 Tage, bei Alleinerziehenden mit mehreren Kindern auf insgesamt 70 Tage.
Erhöhte Versicherungspflichtgrenze: Zudem wird 2025 die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung angehoben. Wer mehr als 73.800 Euro brutto im Jahr verdient, dem steht somit die private Krankenversicherung offen.
Erhöhte Beitragsbemessungsgrenze: Gleichzeitig wird im kommenden Jahr die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erhöht. Sie markiert das maximale Bruttoeinkommen, bis zu dem Beiträge für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung erhoben werden. Einkommen, welches über dieser Grenze liegt, ist beitragsfrei. 2025 liegen die neuen Grenzen dann bei jährlich 66.150 Euro brutto.