VonStella Henrichschließen
Ab 6. Juli soll es in Autos eine Alkohol-Wegfahrsperre geben. So will es eine EU-Verordnung. Der Plan sieht vor, mehr Sicherheit aus Europas Straßen zu schaffen.
München ‒ Ein Tropfen zuviel am Steuer und schon ist der Lappen weg. Die EU sagt Verkehrssündern den Kampf an. „Wer säuft, der läuft“ - gewissermaßen unter diesem Motto werden Autofahrer nun von den Sicherheitsvorschriften der EU-Kommission ausgebremst, um Fußgänger und Fahrradfahrer, aber auch alle anderen Verkehrsteilnehmer auf Europas Straßen besser zu schützen.
Bereits am 6. Juli muss bei jedem neuen Fahrzeugtyp eine Schnittstelle für die Alkohol-Wegfahrsperre eingeplant werden. Dabei handelt es sich um ein Kontrollsystem im Fahrzeug, welches das Fahren unter Alkoholeinfluss verhindern soll. Konkret bedeutet das, dass ein Fahrer von seinem Auto daran gehindert wird, den Motor zu starten, wenn er den zulässigen Promillewert überschreitet. Dafür bläst er zuvor in ein Kontrollgerät.
EU-Verordnung: Jeden zweiten Tag kommt ein Mensch bei einem Alkoholunfall ums Leben
Und es stimmt. Alkohol und Autofahren ist eine fatale Kombination, glaubt man offiziellen Zahlen. Allein in Deutschland passierten laut Statistischem Bundesamt rund 17.000 Unfälle im Jahr 2020, weil mindestens ein Fahrer unter Alkoholeinfluss stand. Insgesamt kamen 15.647 Menschen zu Schaden, 156 von ihnen starben, teilt das Bundesamt mit. Damit wurde im Schnitt fast jeden zweiten Tag ein Mensch bei einem Alkoholunfall getötet.
Mit der Wegfahrsperre - ein sogenanntes integriertes Alkohol-Interlock-System - sowie weiteren Assistenzsystemen im Auto will die EU die Straßen sicherer machen und die Zahl an Verkehrstoten insgesamt reduzieren. Die Vorrichtung muss zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre - auch kurz Alkolock genannt - und zum Einbau oder der Nachrüstung einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre ermöglichen. Die Anforderungen an diese Schnittstelle seien EU-weit geregelt, erklärt eine Sprecherin des Bundesverkehrsministeriums gegenüber RTL. Spätestens ab dem 7. Juli 2024 müssen dann alle neu zugelassenen Fahrzeuge über eine solche Schnittstelle verfügen.
EU-Verordnung: Es gibt noch kein Gesetz für die Alkohol-Wegfahrsperre
In Deutschland gibt es laut RTL derzeit noch kein Gesetz, das die Nutzung einer Alkohol-Wegfahrsperre ermöglicht. Aus dem Bundesverkehrsministerium heißt es dazu, dass der Einbau von alkoholempfindlichen Wegfahrsperren in alle Kraftfahrzeuge mit keinem Gesetz vorgeschrieben werde. Er sei auch nicht - weder auf europäischer noch auf nationaler Ebene - geplant.
- Zur Rechtslage - In Deutschland gibt es aktuell keine rechtliche Grundlage für den verpflichtenden Einbau von Alkohol-Wegfahrsperren. Experten sehen in der Maßnahme einen Widerspruch zum Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sowie dem Eigentumsrecht, aber auch zum Recht der allgemeinen Handlungsfreiheit. Und das Straßenverkehrsrecht bezieht klar Stellung im Punkt „Entziehung der Fahrerlaubnis“: „Erweist sich jemand als ungeeignet oder nicht befähigt zum Führen von Kraftfahrzeugen, so hat ihm die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis zu entziehen.“ (§3 StVG) Fahrer dürfen damit nicht mehr Auto fahren.
Außerdem würden bei einer Wegfahrsperren-Pflicht technische und rechtliche Maßnahmen nötig, um Missbrauch oder Manipulation zu verhindern, zitiert RTL die Sprecherin weiter. Für Autofahrer bedeutet das im Klartext: Die verpflichtende Nutzung einer Alkohol-Wegfahrsperre wird so schnell nicht kommen, auch wenn bereits jetzt die ersten Schnittstellen mit der EU-Verordnung eingeplant werden. Freiwillig darf man sich diese Sperre natürlich jederzeit einbauen lassen. In Deutschland nutzten bereits Busunternehmen, Logistikunternehmen und Taxiflotten solche Sperren, schreibt Spiegel.de.
So funktioniert die Alkolock
Die Sperre besteht aus zwei Geräten. Einem Handmessgerät und einer Steuereinheit, die unter dem Armaturenbrett im Fahrzeug verbaut ist und die Verbindung zum Auto herstellt.
1. Der Schlüssel wird umgedreht und die Zündung damit betätigt.
2. Der Fahrer wird aufgefordert, den Alkoholtest zu machen.
3. Der Fahrer pustet in den Alkoholtester.
4. Das Gerät berechnet nun den Alkoholgehalt in der Atemluft des Fahrers und gibt diesen als Ergebnis aus.
5. Der Grenzwert kann zuvor frei programmiert werden. Hier macht natürlich die gesetzliche Promillegrenze des jeweiligen Landes Sinn. Liegt der Wert über dem Grenzwert, springt der Motor nicht an, da der Anlasser von der Steuereinheit blockiert wird.
Quelle: Alkoholtester-Infos.de
EU-Verordnung: Daten werden von Sperre verschlüsselt erfasst und abgelegt
Ein Alkolock-Gerät erfasst zahlreiche Daten. Wie etwa Datum, Uhrzeit, Promillewert, Verweigerung einer Atemprobe, Motorstarts und -startversuche. Die Daten werden verschlüsselt auf dem Steuergerät abgelegt und können nur mit einer speziellen Software sowie den notwendigen Zugriffsrechten ausgelesen werden.
Kritiker dieses Systems weisen daraufhin, dass sich das Alkolock-Gerät ganz leicht austricksen lasse, etwa wenn der Beifahrer pustet anstatt der Fahrer selbst. Der Preis für eine Alkohol-Wegfahrsperre liegt nach Angaben von Autobild.de zwischen 1500 und 2000 Euro. Hinzu kommen die Kosten für den Einbau und die jährliche Kalibrierung des Geräts.
EU-Verordnung: Das gilt im europäischen Ausland
In Frankreich ist jeder Fahrer verpflichtet, einen Einweg-Alkoholtester im Wagen zu haben. In den Niederlanden werden Fahrer, die unter Alkoholeinfluss auffällig geworden sind, dazu verpflichtet, eine Alkohol-Wegfahrsperre nachzurüsten. Ihnen wird die Fahrerlaubnis entzogen, bis die Sperre eingebaut wurde. In Polen wird der Einbau eines Alkolocks Pflicht, wenn man betrunken am Steuer erwischt wurde. Die Schweden können auffällige Fahrer zum Einbau einer Sperre verpflichten.
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