Irrtum

Parkscheibe aus Versehen falsch eingestellt: So teuer kann es werden

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Häufig braucht man in Deutschland eine Parkscheibe, um das Auto abzustellen. Ein kleiner Fehler wird beim Parken mit Scheibe hier schnell teuer. 

Kassel – In Deutschland gelten strenge Regeln im Verkehr, bei Missachtung drohen häufig empfindliche Strafen. Das Parken macht hiervon keine Ausnahme. Auf Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht droht bereits für einen kleinen Fehler ein hohes Bußgeld.

Wer sein Auto abstellt, muss die Parkscheibe nämlich nicht auf die exakte Ankunftszeit einstellen, wie viele glauben. Bei falsch eingestellter Zeit droht eine Strafe von bis zu 40 Euro, wie der ADAC informierte.

Parken mit Scheibe: Das muss unbedingt beachtet werden, um eine Strafe zu verhindern. (Symbolbild)

Parken mit Scheibe: Diesen Fehler machen viele Autofahrer

Doch wie muss die Parkscheibe eingestellt werden? Ganz einfach, auf die nächste volle halbe Stunde nach Ankunft, erklärte der ADAC.

Zwei Beispiele für das richtige Einstellen der Parkscheibe:

  • Erste Beispielsituation:
  • Tatsächliche Ankunft: das Auto wird um 13.12 Uhr geparkt.
  • Einstellung: Auf der Parkscheibe wird die nächste volle halbe Stunde eingestellt, also 13.30 Uhr.
  • Zweite Beispielsituation:
  • Tatsächliche Ankunft: das Auto wird um 10.32 Uhr geparkt.
  • Einstellung: Auf der Parkscheibe wird die nächste volle halbe Stunde eingestellt, also 11.00 Uhr.

Die Scheibe muss nach dem Einstellen sichtbar unter der Windschutzscheibe platziert werden. Die eingestellte Zeit auf der Scheibe darf, laut Gesetz, im Nachhinein auch nicht mehr verändert werden.

Parken kann schnell teuer werden: Wer zu spät kommt, riskiert Strafen bis zu 40 Euro

Wer zu spät zurück zu seinem Fahrzeug kommt, riskiert empfindliche Bußgelder. Hier sind ebenfalls bis zu 40 Euro Strafe möglich.

Das kostet es, wenn die erlaubte Parkzeit überschritten wird:

  • 30 Minuten: Wer eine halbe Stunden nach der erlaubten Parkzeit zu seinem Auto zurückkehrt, riskiert ein Bußgeld in Höhe von 20 Euro.
  • 60 Minuten: Wer länger als eine halbe Stunde zu spät kommt, aber noch unter einer Stunde nach der erlaubten Zeit liegt, riskiert eine Strafe von bis zu 25 Euro.
  • 120 Minuten: Bei einer Überziehung der Zeit um bis zu zwei Stunden, drohen bis zu 30 Euro Strafgebühr.
  • Über 180 Minuten: Ab einer Verspätung von über drei Stunden muss mit 40 Euro Strafe gerechnet werden.
  • Quelle: ADAC

Doch was tun, wenn die Zeit einfach nicht reicht? Ab wann darf die Parkzeit verlängert werden? Laut den Expertinnen und Experten des ADAC erst, nachdem ein neuer Parkvorgang eingeleitet worden ist. Für das Parken auf Supermarkt-Parkplätzen gelten oft gesonderte Regeln.

Zeit fürs Parken verlängern: So geht es (nicht)

Wenn man also ausparkt, einmal um den Block fährt und wieder einparkt, ist das zwar nicht umweltfreundlich, aber die Parkscheibe darf wieder neu eingestellt werden. Wie so eine Parkscheibe aussehen darf, ist zudem auch genaustens festgeschrieben:

  • Farbe: Blau/Weiß
  • Höhe: 15 Zentimeter
  • Breite: 11 Zentimeter
  • Quelle: ADAC

Eine gültige Parkscheibe darf nur blau und weiß sein. Die Größe muss elf Zentimeter in der Breite und fünfzehn Zentimeter in der Höhe betragen, so der Automobilclub. Bei Nichteinhaltung droht eine Strafe in Höhe von bis zu 20 Euro.

Parken: Nicht nur für das Auto gilt die Scheiben-Pflicht

Nicht nur für das Auto gilt die Pflicht zum Anbringen einer Parkscheibe. Auch auf dem Motorrad oder Roller muss eine solche Scheibe angebracht werden. Gerade bei sogenannten „Naked Bikes“ dürfte dies jedoch eine Herausforderung darstellen.

Im Internet finden sich auch für dieses Problem verschiedenste Lösungen. Eine Möglichkeit ist, eine extra Halterung an den Lenkerholm anzubringen.

Elektronische Hilfe beim Parken: Was ist erlaubt und was nicht?

Seit einigen Jahren gibt es neben der klassischen mechanischen Parkscheibe auch elektronische Alternativen. Diese sind jedoch nur erlaubt, wenn sie über eine Typengenehmigung verfügen. Für die elektronischen Scheiben gelten strenge Vorschriften:

  • Automatisches Einstellen: Sobald der Motor abgestellt wird, muss sich die Parkzeit auf der Scheibe selbstständig einstellen.
  • „Mitlaufen“ verboten: Die Zeit auf der Parkscheibe muss natürlich auch stehen bleiben und darf nicht, wie es früher einige verbotene Modelle konnten, „mitlaufen“.
  • Aufdruck: Auf der Front muss das Verkehrszeichen 314 in blau-weiß zu sehen sein. Über dem Display muss die „Ankunftszeit“ aufgedruckt sein.
  • Zeitangabe: Es ist eine 24-Stunden-Zeitangabe vorgeschrieben. Die Höhe der Zahlen muss zwei Zentimeter betragen.
  • Quelle: ADAC

Sollte die Sicht auf die Parkscheibe durch Schnee oder Laub verdeckt sein, gilt das nicht als Verstoß. Denn der Fahrer ist nicht zum Freihalten der Scheibe verpflichtet. (lm)

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Rubriklistenbild: © Oliver Berg/dpa

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