Parkticket zugeschneit: Muss ich die Windschutzscheibe räumen?
VonSimon Mones
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Das Auto ist geparkt und plötzlich fängt es an zu schneien. Der Parkplatz braucht aber einen Parkschein oder Parkscheibe. Droht ein Bußgeld, wenn diese nicht mehr erkennbar sind?
Die Tage werden kürzer und die Temperaturen sinken. Klare Anzeichen dafür, dass der Winter langsam Einzug hält – und damit auch der Schnee. Und der hüllt das Auto gerne mal unter eine dicke, weiße Decke. Ärgerlich, wenn man auf einem Parkplatz steht, wo man einen Anwohnerparkausweis, Parkticket oder eine Parkscheibe benötigt. Doch droht eine Strafe, wenn das Auto zugeschneit ist?
Auto mit Parkschein geparkt: Droht bei verschneiter Windschutzscheibe ein Bußgeld?
Die Antwort lautet: Nein. Auch wenn in der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgelegt, dass ein Parkausweis von außen gut sichtbar ins Auto gelegt werden muss. Dieser Pflicht kommt der Autofahrer aber bereits dann nach, wenn er diesen hinter die Windschutzscheibe legt. Das Auto muss während der Parkdauer aber nicht kontrolliert werden. Bei Schneefall muss man also nicht zum Fahrzeug, um die Windschutzscheibe freizukratzen.
Ähnlich verhält es sich auch mit Verkehrsschildern, denn auch diese werden vom Schnee gerne mal verdeckt. Ob sie ihre Gültigkeit behalten, hängt dabei vom Verkehrszeichen ab. Ein Stoppzeichen ist wegen seiner achteckigen Form auch verschneit noch erkennbar. Und auch das „Vorfahrt gewähren“-Schild ist leicht zu identifizieren.
Verschneite Temposchilder gelten nicht – außer für Ortskundige
Schwieriger ist es derweil bei Verkehrsschildern mit gleicher Form. Ist ein Temposchild mit Schnee bedeckt, ist für Autofahrer nicht ersichtlich, welche Geschwindigkeit erlaubt ist. Gerichte haben daher geurteilt, dass solche Verkehrszeichen ihre Gültigkeit verlieren, wenn sie verschneit sind. Allerdings müssen Autofahrer im Nachgang beweisen, dass das Schild nicht erkennbar war.
Rätselhafte Verkehrszeichen: Zehn Schilder, deren Bedeutung nicht jedem klar ist
Wie immer gibt es jedoch auch hier Ausnahmen: Ortskundige Autofahrer müssen sich auch an das Tempolimit halten, wenn das Schild nicht lesbar ist. Die Gerichte gehen davon aus, dass diese die Geschwindigkeitsbegrenzungen kennen sollten. Wer also in der Nähe seines Wohnorts geblitzt wird, kann sich somit nicht herausreden.
Und auch verschneite Parkverbotsschilder behalten ihre Gültigkeit. Der Gesetzgeber geht in diesem Fall davon aus, dass die Autofahrer ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen. Heißt: Erst mal das Schild von Hand vom Schnee befreien und sich vergewissern, dass das Parken erlaubt ist.