VonAdrian Kilbschließen
Für Angestellte in der Pflege gilt ein besonderer Mindestlohn. Dieser wird im Juli 2025 wieder erhöht. Was die Beschäftigten je nach Qualifikation bekommen.
Pflegekräfte in Deutschland leisten einen harten Job – und werden immer öfter Opfer von Pöbeleien und sogar Körperverletzungen. Zu den Gewaltausbrüchen kommt es nach Erfahrungen des Krankenhauspersonals meist wegen Wartezeiten in der Notaufnahme, Sprachbarrieren, Sucht oder psychischen Belastungen oder auch durch Konflikte unter den Besuchern, wie die Deutsche Presseagentur (dpa) berichtet. Ihr Verdienst ist deswegen oftmals hart verdientes Schmerzensgeld – was sich im Sommer 2025 etwas erhöht.
Wer legt den Pflegemindestlohn fest?
Eine ehrenamtliche und unabhängige Pflegekommission legt alle zwei Jahre eine Empfehlung zur künftigen Höhe des Mindestlohns vor, die sich an der Tarifentwicklung und der wirtschaftlichen Lage orientiert. Die Kommission hat acht Mitglieder: vier von Arbeitgeber- und vier von Arbeitnehmerseite. Damit die Empfehlungen rechtswirksam werden, müssen sie in der Pflegearbeitsbedingungen-Verordnung des Bundesarbeitsministeriums umgesetzt werden.
Pflege-Mindestlohn wird im Juli 2025 erhöht – welche Angestellten mehr Geld bekommen
Seit April gibt mehr Geld für die Beschäftigten im Öffentlichen Dienst, nachdem lange im Tarifstreit um Einigung gerungen und bei mehreren Warnstreiks die Arbeit niederlegt wurde. Im Juli 2025 sind dann auch die Pflegekräfte an der Reihe. Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Deutschland ist zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro gestiegen. Im Pflegebereich greift aber ein gesonderter Mindestlohn, der sich zuletzt am 1. Mai 2024 erhöht hat. Etwas mehr als ein Jahr gibt es demnächst einen erneuten Aufschlag.
Den gesetzlichen Pflege-Mindestlohn existiert in der Alten- und Langzeitpflege bereits seit August 2010, informiert das Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Seit Januar 2015 greift dieser auch für die ambulante Krankenpflege. Mit seiner Einführung sollen unter anderem Lohn- und Altersarmut verhindert und die Attraktivität des Pflegeberufs in Deutschland gestärkt werden, erklärt das Deutsche Medizinrechenzentrum (DMRZ).
Tabelle zeigt Erhöhung von Pflege-Mindestlohn: Einkommen steigt um diesen Betrag
Die Pflegearbeitsbedingungen-Verordnung des Bundesarbeitsministeriums ist zum 1. Februar 2024 in Kraft getreten, wie die Bundesregierung erklärt. Sie regelt auch den Urlaubsanspruch für Beschäftigte in der Altenpflege. Sie haben ab Sommer 2025 Anspruch auf mindestens neun zusätzlich bezahlte Urlaubstage über den gesetzlichen Anspruch hinaus.
Seit Inkrafttreten des Tariftreuegesetzes am 1. September 2022 wurden neue Lohnuntergrenzen in Form von Pflege-Mindestlöhnen festgelegt, berichtet die Allgäuer Zeitung. Im Mai 2024 erhöhten sie sich nach Angaben der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft Verdi in einer Größenordnung zwischen 6,8 und 9,5 Prozent. Ab 1. Juli 2025 greifen für Angestellte in der Pflege neuen Untergrenzen.
| Datum | Pflegehilfskraft | Qualifizierte Pflegehilfskraft | Pflegefachkraft |
| Ab 1. Februar 2023 | 14,15 Euro | 15,25 Euro | 18,25 Euro |
| Ab 1. Mai 2024 | 15,50 Euro | 16,50 Euro | 19,50 Euro |
| Ab 1. Juli 2025 | 16,10 Euro | 17,35 Euro | 20,50 Euro |
Quelle: Deutsche Bundesregierung
Mehr Urlaub und höhere Stundenlöhne: So verbessert sich die Arbeit in der Pflegebranche
Von der Erhöhung im Juli 2025 sollen laut dem Bundesgesundheitsministerium rund 1,3 Millionen Beschäftigte profitieren, die in Einrichtungen arbeiten, die unter den Pflegemindestlohn fallen. Welche Angestellten das konkret betrifft, ist in der aktuellen sechsten Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche (6. PflegeArbbV) geregelt. In Privathaushalten gilt weiterhin der allgemeine gesetzliche Mindestlohn.
Wer viel mehr Geld erhält, ist abhängig von der Qualifikationsstufe. Der Pflegemindestlohn gilt einheitlich im gesamten Bundesgebiet. Ungelernte Pflegehilfskräfte erhalten ab Juli dieses Jahres mindestens 16,10 Euro in der Stunde, qualifizierte Pflegehilfskräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung 17,35 Euro. Für Pflegefachkräfte können sich über einen Mindestlohn von 20,50 Euro freuen – laut Verdi entspricht das einem monatlichen Bruttolohn von etwa 3.476 Euro bei einer 39-Stunden-Woche.
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