Neue Maßnahmen

Pflicht auf Kartenzahlung: So wollen Union und SPD den Steuerbetrug bekämpfen

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Die neue Koalition will Steuerbetrug bekämpfen. Neben einer Pflicht auf Kartenzahlung soll auch der IBAN-Check kommen. So ist das Bargeld davon betroffen.

Berlin – Bargeld ist nach wie vor das meistgenutzte Zahlungsmittel in Deutschland. Doch das könnte sich bald ändern. Union und SPD planen laut einem Bericht der Welt am Sonntag, den elektronischen Zahlungsverkehr deutlich zu stärken – mit weitreichenden Folgen für Verbraucher sowie Gewerbetreibende. Im Zentrum des Vorhabens steht die Einführung einer Pflicht zur Akzeptanz digitaler Zahlungsmittel, ergänzt durch einen sogenannten IBAN-Check.

Ziel ist es, Steuerbetrug wirksamer zu bekämpfen: „Wir setzen uns für eine echte Wahlfreiheit im Zahlungsverkehr ein“, zitiert die Welt am Sonntag den SPD-Finanzpolitiker Michael Schrodi. Der Gesetzesvorschlag sieht vor, dass Händler und Dienstleister künftig dazu verpflichtet werden, mindestens eine digitale Zahlungsoption neben Bargeld anzubieten. Das Bargeld bleibt dabei zwar erhalten, wird aber schrittweise durch digitale Alternativen ergänzt. Diese Forderung findet sich auch im Ergebnispapier der Arbeitsgruppe Haushalt, Steuern, Finanzen der Koalitionsverhandlungen.

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Zentrales Element der geplanten Maßnahmen ist der sogenannte IBAN-Check. Dabei soll bei digitalen Zahlungen künftig die hinterlegte IBAN einer Verifizierung unterzogen werden, um sicherzustellen, dass Zahlungsempfänger und -zweck nachvollziehbar bleiben. Damit erhoffen sich die Initiatoren eine bessere Nachvollziehbarkeit von Umsätzen – besonders in Branchen, in denen traditionell viel mit Bargeld gearbeitet wird.

„Unser Ziel ist es, in bargeldintensiven Bereichen wie beispielsweise der Gastronomie den Steuerbetrug zu bekämpfen und so die vielen steuerehrlichen Unternehmer zu schützen“, sagte Schrodi gegenüber der Welt am Sonntag. Auch eine allgemeine Registrierkassenpflicht ist Teil des Vorhabens: „Die Zeit der offenen Ladenkassen muss vorbei sein“, so Schrodi weiter.

Pflicht auf Kartenzahlungs wäre „ein großer Schritt für mehr Steuerehrlichkeit“

Der Handlungsdruck ist groß. Nach Schätzungen der Deutschen Steuergewerkschaft (DSTG) entgehen dem Staat jährlich bis zu 70 Milliarden Euro durch Steuerhinterziehung – allein 10 bis 15 Milliarden Euro davon in Form von Umsatz- und Gewinnsteuern, vor allem in der Gastronomie, bei Friseursalons, im Kfz-Gewerbe sowie bei kleinen Einzelhändlern wie Bäckereien oder Kiosken.

Mit dem geplanten IBAN-Check und der Pflicht zur digitalen Zahlungsoption will die Bundesregierung einen Systemwechsel einleiten – hin zu mehr Transparenz. Für Verbraucher bedeutet die Entwicklung vor allem eines: mehr Auswahl beim Bezahlen.

„Wenn jeder mit Karte zahlen würde, wären die Steuereinnahmen sehr viel höher“, erklärte DSTG-Bundesvorsitzender Florian Köbler in der WamS. Köbler forderte bereits im August 2024 ein verpflichtendes Angebot zur Kartenzahlung: „Das wäre ein großer Schritt für mehr Steuerehrlichkeit in unserem Land“ – die Tagesschau berichtete. Der geringe Kontrolldruck trage wesentlich zum Problem bei – ein Kleinstunternehmen muss im Schnitt nur alle 80 Jahre mit einer Steuerprüfung rechnen.

Union und SPD planen Maßnahmen gegen Steuerbetrug: Kritik aus dem Gastgewerbe – Lob von Steuerexperten

Während die Deutsche Steuergewerkschaft das Vorhaben begrüßt, kommt aus der Wirtschaft auch Kritik. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) warnte laut WamS vor zusätzlichen Belastungen für kleine Betriebe. Für viele Gastronominnen und Gastronomen bedeuten zusätzliche Geräte und Gebühren einen erheblichen Mehraufwand, der besonders in wirtschaftlich schwierigen Zeiten schwer zu stemmen sei. Doch die politische Mehrheit scheint entschlossen, das Projekt durchzusetzen.

Das Arbeitspapier zu den Koalitionsverhandlungen enthält bereits klare Formulierungen: „Wir wollen, dass grundsätzlich Bargeld und mindestens eine digitale Zahlungsoption schrittweise angeboten werden soll.“ Gleichzeitig wird betont, dass das Bargeld erhalten bleiben soll und Verbraucherinnen und Verbraucher weiterhin selbst entscheiden dürfen, wie sie bezahlen möchten.

Für Kunden dürfte sich im Alltag zunächst wenig ändern – im Gegenteil: Die Möglichkeit zur Kartenzahlung wird in mehr Geschäften verfügbar sein, auch in kleineren Läden, die bisher ausschließlich Bargeld akzeptierten. Gleichzeitig bleibt das Bargeld gesetzliches Zahlungsmittel. Gemäß § 14 Absatz 1 des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank gilt: „Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel.“ Mittelfristig könnten sich jedoch neue Datenschutzfragen stellen, etwa im Zusammenhang mit der Einführung eines digitalen Euros, den die Koalition unterstützt. Dabei soll jedoch laut Koalitionsvertrag die Privatsphäre der Verbraucher geschützt werden – und die Nutzung soll kostenfrei bleiben. (ls)

Rubriklistenbild: ©  IMAGO / Eibner

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