Der Bundesjustizminister will Unfallflucht entschärfen. In Zukunft könnte sie nur noch eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat mehr sein.
München – Wer sich unerlaubt von einem Unfallort entfernt, begeht eine Straftat. In Zukunft könnte sich das aber ändern. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will die Unfallflucht ohne Personenschaden entkriminalisieren und lediglich zu einer Ordnungswidrigkeit machen.
| Fall | Flucht vom Unfallort |
|---|---|
| aktuelles Gesetz | Straftat, Geldbuße bis 3 Jahre Haft |
| vorgeschlagene Änderung | Ordnungswidrigkeit, Online-Meldeformular |
Der ADAC begrüßt den Vorschlag, die Polizeigewerkschaft und Justiz sehen die mögliche neue Regelung kritisch. Für Unfallverursacher können Vorteile, für Geschädigte aber auch Nachteile entstehen.
Was das deutsche Gesetz zur Fahrerflucht bei Autounfällen sagt
Nach aktuellem Stand ist es laut § 142 im Strafgesetzbuch (StGB) verboten, einen Unfallort unerlaubt zu verlassen. Ein Unfallbeteiligter, der sich vom Ort des Geschehens entfernt, macht sich strafbar und muss mit einer Geldstrafe, schlimmstenfalls sogar mit bis zu drei Jahren Haft rechnen.
Wer eine „angemessene Zeit gewartet hat“, darf sich vom Unfallort entfernen, muss aber danach unverzüglich die Feststellung seiner Personendaten und Unfallbeteiligung ermöglichen, indem er sich etwa selbst bei der Polizei meldet. Auch das klassische Beispiel, wenn man beim Einparken eine Schramme ins Nachbarauto fährt, zählt als Unfall. Nur seine Handynummer zu hinterlassen, reicht auch hier nicht aus.
Neue Regelung möglich: Bundesjustizminister will Fahrerflucht mit dem Auto als Straftat entschärfen
Marco Buschmann will das Gesetz nun ändern. In einem Eckpunktepapier, das er laut dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) schon kurz nach Ostern an die Fachverbände zur Stellungnahme versendet hat, sind neue Regelungen für Unfallsituationen vorgeschlagen.
Nach dem Papier sollen sich die Beteiligten eines Unfalls, bei dem lediglich ein Sach- und kein Personenschaden entstanden ist, vom Unfallort entfernen dürfen. In Zukunft soll das keine Straftat mehr sein, sondern lediglich eine weniger gravierende und schwächer bestrafte Ordnungswidrigkeit. „Die Herabstufung der Unfallflucht nach reinen Sachschäden zur Ordnungswidrigkeit würde einer undifferenzierten Kriminalisierung des Unfallverursachers entgegenwirken“, heißt es in dem Papier. Das bedeutet, dass nicht mehr jeder noch so kleine Vorfall zu einer Kriminalisierung führen soll.
Meinungen zu Fahrerflucht-Gesetz: Polizei skeptisch, ADAC findet Gesetz realitätsfern
Der ADAC begrüßt diese mögliche Änderung, nach der Personen, die nur eine Schramme verursachen, nicht mehr wie zuvor kriminalisiert würden, wie Claudia Löffler vom ADAC Berlin-Brandenburg gegenüber rbb24.de erklärte: „Jemand, der beim Einparken ein anderes Auto beschädigt, keine angemessene Zeit wartet, sondern nur seine Daten hinterlässt und den Unfallort verlässt, wird als Straftäter eingestuft – das geht für uns an der Realität vorbei.“
Die Polizei und die Justiz sehen das allerdings anders und vermuten vor allem Nachteile für Unfallgeschädigte ohne Vollkasko-Versicherung, die auf den Kosten eines Schadens sitzen bleiben. Der stellvertretende Bundesvorsitzende der Gewekschaft der Polizei (GdP) erklärt gegenüber rnd.de: „Ich sehe die Gefahr, dass nun der Eindruck erweckt wird, die Unfallflucht sei bloß ein Kavaliersdelikt.“ Laut rbb sieht auch Sven Rebehn, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbunds (DRB) keinen Grund darin, ein bewährtes Modell zu ändern, das den Gerichten schon jetzt genug Spielraum für angemessene Strafen gebe.
Änderungen für Autofahrer bei Fahrerflucht: Das soll sich bei Unfällen mit Sachschaden ändern
Sollte das Gesetz tatsächlich geändert werden, würde sich für Autounfälle mit Personenschaden erst einmal nichts ändern. Bei Unfällen mit Sachschaden müssen Unfallbeteiligte in Zukunft aber nicht mehr am Unfallort bleiben müssen. Das soll laut rnd.de im Prinzip der „Straflosigkeit der Selbstbegünstigung“ stehen, sodass man sich selbst schützen kann und zum Beispiel bei Trunkenheit am Steuer nicht warten und noch eine weitere Anzeige riskieren muss.
Dafür will das Bundesjustizministerium eine Meldepflicht einführen, nach der sich Unfallbeteiligte nach einem Unfall mit Sachschaden in einem Onlineformular zu dem Unfall melden und dort Daten, Unfallhergang und eventuell auch Bilder und Schaden angeben können.
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